Das hat mir heute eine Freundin erzählt, die immer wieder damit liebäugelt, sich selbstständig zu machen. Diese Rückzahlung vom Gründerzuschuss hat sie jetzt aber doch abgeschreckt bzw. sie hat das Projekt jetzt nicht weiterverfolgt. Wer hat diesen Zuschuss schon mal beantragt? Wie läuft das Ganze mit der Agentur für Arbeit ab? Vielen Dank für Eure Antworten.
Es gibt keine Rückzahlungspflicht.
Die Bewilligung des Gründungszuschusses ist von mehreren Faktoren abhängig. Einfachste Lösung: Termin bei der Agentur für Arbeit und dort beraten lassen.

Eine Freundin von mir hat diesen Gründungszuschuß bekommen. Mir ist aber nicht bekannt, dass sie davon einen Teil zurückzahlen mußte.

Du musst nichts zurückzahlen!!! Hab ihn damals auch bekommen!