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Stimmt es, dass man Teile vom Gründerzuschuss an die Agentur für Arbeit wieder zurückzahlen muss?

gefragt von supersonjasupersonja am 10.10.2009 um 21:12 Uhr

Das hat mir heute eine Freundin erzählt, die immer wieder damit liebäugelt, sich selbstständig zu machen. Diese Rückzahlung vom Gründerzuschuss hat sie jetzt aber doch abgeschreckt bzw. sie hat das Projekt jetzt nicht weiterverfolgt. Wer hat diesen Zuschuss schon mal beantragt? Wie läuft das Ganze mit der Agentur für Arbeit ab? Vielen Dank für Eure Antworten.


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Saarland60 am 10. Oktober 2009 21:19
1x
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Hilfreichste Antwort

Es gibt keine Rückzahlungspflicht.

Die Bewilligung des Gründungszuschusses ist von mehreren Faktoren abhängig. Einfachste Lösung: Termin bei der Agentur für Arbeit und dort beraten lassen.


Weitere gute Antworten


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 10. Oktober 2009 21:17
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Eine Freundin von mir hat diesen Gründungszuschuß bekommen. Mir ist aber nicht bekannt, dass sie davon einen Teil zurückzahlen mußte.


lestat75
beantwortet von lestat75 am 11. Oktober 2009 00:56
1x
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Du musst nichts zurückzahlen!!! Hab ihn damals auch bekommen!


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