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Stimmt es, dass man seinem Arbeitgeber im Krankheitsfall keine Angabe zur Erkrankung machen muss?

gefragt von stricklieschen am 28.06.2007 um 21:51 Uhr

Ich habe vor einiger Zeit eine Schönheits-OP durchführen lassen. In der Folge gab es eine Komplikation wg. der ich behandelt werden musste. Ich war von Anfang an krankgeschrieben, habe aber nicht angegeben um was genau es ging. Die OP habe ich in meinem Urlaub machen lassen, das hat also meine Arbeit nicht beeinträchtigt und sollte auch keiner erfahren. Mein Arbeitgeber besteht nun darauf, ein Recht zu haben genaueres zu wissen. Soweit ich weiß, stimmt das aber nicht.

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Job x 3.810 Krankheit x 3.377 Arbeitsrecht x 2.164 Arbeitgeber x 516 Schönheits-OP x 171 Krankschreibung x 157

schwesternicola
beantwortet von schwesternicola am 28. Juni 2007 21:55
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Ein Arbeitgeber hat auch eine Sorgfaltspflicht, um z.B. sicherzustellen, daß Du nicht durch das Arbeiten krank geworden bist oder um zu erfahren, wie lange er Dich noch entbehren muss. Fragen kann er, wenn Du es ihm nicht sagen willst, ist das Dein gutes Recht!

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 28. Juni 2007 21:59

100 Punkte !! D H


anonym
beantwortet von Rolfe am 28. Juni 2007 22:11
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Es hat schon seinen Grund, weshalb gerade der Abschnitt der AU-Bescheinigung, der für den Arbeitgeber gedacht ist, keine Diagnose enthält, während der andere wesentlich grössere Abschnitt, der für die Krankenkasse gedacht ist, die Diagnose aufweist. Es geht Arbeitgeber definitiv nichts an, warum man krankgeschrieben ist!


jaguar4
beantwortet von jaguar4 am 28. Juni 2007 21:54
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Ja das stimmt, es geht ihn nichts an.


anonym
beantwortet von Snowgirl860 am 28. Juni 2007 23:22
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Es stimmt, der Arbeitgeber darf zwar fragen, aber man kann ihm die Antwort schuldig bleiben. Es ist jedem selbst überlassen, ob er seine Erkrankung begründen möchte. Es könnte aber sein, dass der Arbeitgeber den Betriebsarzt einschaltet und dort muss man vorstellig werden. Aber auch dieser hat eine Schweigepflicht, von der er nicht uneingeschränkt entbunden ist. D.h., solange man nicht wegen der Arbeit, z.B. Burn-Out-Syndrom, Depressionen oder sonstige körperliche Beschwerden, die abzustellen wären, krank geschrieben ist, kann man auch den Betriebsarzt auf die Schweigepflicht nochmals hinweisen.


gri1su
beantwortet von gri1su am 28. Juni 2007 21:59
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Der Arbeitgeber kann noch so viel darauf bestehen, er hat nicht das geringste Recht darauf, den Grund Deiner Erkrankung zu erfahren. Es hat ihn überhaupt nichts anzugehen. Es ist Dein gutes Recht, die Aussage zu verweigern. Der Arbeitgeber kann Dich in keiner Weise dazu zwingen (das wäre strafbar).


anonym
beantwortet von Chaotin1 am 28. Juni 2007 21:54
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Ich denke auch, daß die Krankheit ansich den Chef nichts angeht!


anonym
beantwortet von Tribals am 28. Juni 2007 21:53
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Das geht ihn NICHTS an.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 28. Juni 2007 22:35
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Wobei ich nicht sicher bin, ob die "Krankmeldung" wegen einer Schönheits OP rechtens ist!

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 29. Juni 2007 00:06

alle meine Daumen hoch, was kann der AG dafür, wenn der AN sich nicht schön genug findet?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. Juni 2007 21:56
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Das stimmt. Für den Arbeitgeber ist nur wichtig, dass man nicht seiner gewohnten Tätigkeit nicht nachgehen kann.


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