mickylilli am 28.07.2007 um 22:32 Uhr
Ich bin selbst auf einem Auge erblindet & würde nun gerne wissen - ob ich den Führerschein machen darf =)

Doch, das darf man (vorausgesetzt man sieht noch aureichend). Einen Schein zur Personenbeförderung (Taxischein) erhält man daraufhin aber nicht.

Hilft das?: Alle Bewerber um die Erteilung oder Erneuerung einer Fahrerlaubnis, die unter dem völligen funktionalen Verlust des Sehvermögens eines Auges leiden, oder die, beispielsweise bei Diplopie, nur ein Auge benutzen, müssen, gegebenenfalls mit optischer Korrektur, eine Sehschärfe von mindestens 0,6 haben. Die zuständige ärztliche Stelle muß bescheinigen, daß diese Einäugigkeit schon so lange besteht, daß der Betreffende sich angepasst hat, und daß das Gesichtsfeld des betreffenden Auges normal ist. >http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=0&ID=7278&referrer=406#S...
Ein Bekannter kann nur auf einem Auge sehen und hat trotzdem den Führerschein. Er konnte nur keinen Lkw Führerschein machen. Viele Jahre mußte er alle zwei Jahre deshalb zum Augenarzt und ein Attest holen. Das braucht er jetzt nicht mehr.
Frag doch einfach deinen Augenarzt.

Das Problem ist doch, dass man mit einem Auge keine genaue Entfernung erkennen kann.
Ich sehe auf einem Auge seit Geburt nur ca. 15% und habe trotzdem einen Führerschein.
Allerdings mit Einschränkungen :
1. Brillen - Pflicht wegen Staubgefahr!
2. Höchstgeschwindigkeit 170 KM/h!
Diese Einschr. sind im FS vermerkt und werden bei Kontrollen stets wirksam geprüft.
mickylilli am 29. Juli 2007 22:29 hm .. abba das is ja noch was anderes als 0% sehkraft & dann noch weitsichtig ,=)
Mh .. ich bin dabei noch Weitsichtig & trage eine Brille - ändert sich das dadurch ?