Stimmt es dass man mit einem Fachabi in Brandenburg und Niedersachsen Jura studieren kann?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe nach der Realschule 3 Jahre lang ein Wirtschaftsgymnasium (in BaWü) besucht und dort 2013 Abi gemacht. Derzeit studiere ich an der LMU Rechtswissenschaften.
Es kommt drauf an was du unter "Fachabi" verstehst... Ich hatte wie gesagt einen Schwerpunkt auf Wirtschaft und trotzdem die "allgemeine Hochschulreife" erworben. Diese brauchst du fürs Jurastudium.

Ansonsten gibt es rechtsbezogene Bachelor-Studiengänge die man auch "nur" mit Fachabitur machen kann (dann halt nur an einer FH - keine Unis). Volljurist (Anwalt, Richter, Staatsanwalt) wirst du nur durch ein Studium der Rechtswissenschaften - dafür brauchst du die allgemeine Hochschulreife.  
Alternativ müsstest du in Österreich Jura (dort "Jus" genannt- ein furchtbarer Name) aufs Diplom studieren und dann nach Deutschland wechseln und das Referendariat (anschließend 2. Staatsexamen) machen. So könntest du auch Volljurust werden. (Vorausgesetzt dein xy-abi reicht für das österreichische Jurastudium aus.
Hoffe ich konnte helfen :)
LG

Da irrt sich der Verfasser dieser Antwort. Ich verweise hierzu auf § 9
II Nr.3 BbgHG ( Brandenburgisches Hochschulgesetz) in der Fassung vom
28.04.2014. In der steht folgendes drin:

Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)

§ 9 Hochschulzugangsberechtigung; Verordnungsermächtigung

....

(2) Zugangsberechtigt zu einem Studium, das zu einem ersten
berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, ist, wer eine der
nachfolgenden Qualifikationen nachweisen kann:

1. die allgemeine Hochschulreife,

    2. die fachgebundene Hochschulreife,

    3. die allgemeine Fachhochschulreife

    .....

    Die fachgebundene Hochschulreife und die fachgebundene
    Fachhochschulreife
    berechtigen an einer Universität nur zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung. Dies gilt für die fachgebundene Fachhochschulreife auch für das Studium an einer Fachhochschule.

    Diese Fehlvorstellung ruht auf folgendem:

    1.
    Verkannt wird, dass Hochschulrecht Ländersache ist. Dies ergibt sich
    aus Art. 72 Absatz 3 Nummer  6,  74 Absatz 1 Nummer 33 Grundgesetz. In
    Art. 72 Absatz 3 Nummer  6 Grundgesetz werden die Länder dazu
    ermächtigt, von der Gesetzgebung des Bundes Abweichungen zu treffen. 

    2.
    Es wird verkannt, dass jedes Bundesland eigene Gesetze zum
    Hochschulrecht erlassen kann. Das bedeutet die Hochschulgesetze der
    einzelnen Bundesländer können sich unterscheiden.

Da hast Du was durcheinander bekommen. Richtig ist aber, dass man mit einem Bachelor an einer Fachhochschule automatisch die allgemeine Hochschulreife hat und dann auch Jura studieren könnte.

und wie lange würde das dauern?

@LeandroHelp

Fachabi dauert 1-2 Jahre, ein Fachhochschulstudiengang ca. 4 Jahre.

Und was ich vergessen hab: Es gibt auch den Studiengang Wirtschaftsrecht. Den kann man an einer Fachhochschule studieren, auch in Niedersachsen.

@skyfly71

zu unrecht (siehe oben)

So darf ich euch nun eines besseren belehren? Ihr habt alle Unrecht außer woninho.

Gemäß § 9 II Nr.3 BbHG i.d.F. vom 28.04.2014 ist es möglich, in Brandenburg, mit der  Fachhochhochschulreife jeden Studiengang aufzunehmen, der zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Dazu gehört also auch Rechtswissenschaft mit Abschluss Staatesexamen.

Des Weiteren bitte ich euch vorher zu informieren, bevor ihr solche Sachen behauptet. Hochschulrecht ist Ländersache, dies bedeutet das jedes Land selbst entscheiden kann, wie es das Hochschulrecht ausgestaltet. (Art. 72 III Nr.6, 74 I Nr.33 GG)

SCHAT ERST NACH BEVOR IHR HIER SOVIEL UNSINN SCHREIBT!

Die wahrheit ist: Man kann sehr wohl mit Fachabi Jura auf Staatsexamen studieren. Und zwar in Brandenburg. Dort gibt es zwei Unis, die Jura anbieten: Frankfurt (Oder) und Potsdam. In Frankfurt (Oder) sogar ohne NC.