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Stimmt es, dass man Mietnebenkosten nun von der Steuer absetzen kann?

gefragt von jannik am 25.04.2007 um 10:21 Uhr

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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 25. April 2007 11:04
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Ach wäre das schön. Nein leider geht das nicht. was Neu ist, das Du Handwerkerrechnungen absetzten kanst, die werden pro Jahr bis zu einer Höhe von 600€ angerechnet aber nur der Arbeitslohn, nicht das Material. Wenn Du ein beruflich genutztes Arbeitszimmer nachweisen kannst, dann kannst Du auch anteilig die Nebenkosten abrechnen sowie das Inventar, ist aber schwieriger geworden, da müßtest Du Dich noch mal expliziet informieren.


manuelfunk
beantwortet von manuelfunk am 25. April 2007 10:35
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Sicher bin ich da nicht, aber ich denke das geht nur, wenn ein Teil der Wohnung als Arbeitszimmer genutzt wird.


anonym
beantwortet von herkules am 25. April 2007 11:04
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Ja ab Januar 2006 rückwirkend §35 a EStG, gute Wohnungsgenossenschaften schicken die Summe automatisch und falls nicht einfach darauf ansprechen.


anonym
beantwortet von jennyannev am 5. Februar 2008 16:15
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Man kann bestimmte NK geltend machen!!! :-) Ich stand vor der gleichen Frage und habe inzwischen div. Auskünfte (auch von einem Steuerberater sowie anderen Fachleuten) und Infos bekommen, z.B. auch aus der Zeitschrift "Stiftung Warentest" vom Sommer 07 mit der Überschrift „Bonus für Mieter“, dass man die Lohnnebenkosten aus der Betriebskostenabrechnung in Zeile 112 der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Das sind z.B. Wartungskosten Fahrstuhl, Hauswart, Gartenpflege, Gebäude- und Straßenreinigung. Man gibt die anteiligen Gesamtkosten (nach den qm der eigenen Wohnung ) in Zeile 112 an, fügt die NK-Abrechnung (entsprechende Positionen markieren) sowie den Zahlungs-Nachweis der Steuererklärung bei. Das FA errechnet dann selbst 20 % der entsprechenden Summe aus. Dieser Betrag wird dann voll von der Steuerschuld abgezogen. Anerkannt werden max. 600 €, wenn alles plausibel und nachvollziehbar ist. Falls man die Abrechnung für 2007 noch nicht hat, was ja in den meisten Fällen bis zum Abgabetermin der Steuerklärung der Fall sein wird, nimmt man die von 2006. Wenn das FA diese Kosten im Steuerbescheid für 07 nicht anerkennen sollte, muss man Einspruch erheben und auf die NK-Abrechnung 07 verweisen, die man nachreicht, sobald man sie erhalten hat.


anonym
beantwortet von jennyannev am 15. Juni 2008 06:55
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Mir wurden die Lohnnebenkosten aus der BK-Abrechnung nach der Steuererklärung für 2007 VOLL erstattet!





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