Neulich an einer Fahrbahnverengung hat mich ein anderer Fahrer durchs offene Fenster total angekackt, da ich bis zur Verengung vorgefahren bin und dann in die offene Spur einfädeln wollte. Er meinte das wäre verboten und er würde mich anzeigen, kann er das wirklich?

Es ist eine Unsitte, sich schon meilenweit vor der Verengung "reindrängeln" zu wollen. Zügig vorfahren und an der Verengung sollte dann der Reissverschluss greifen! Aber ich habe es auch schon oft erlebt, dass eben diese Fahrweise als "vordrängeln" interpretiert und entsprechend kommentiert und "abgestraft" wird (durch Verhungernlassen vor Ort).
Nein, das kann er auf keinen Fall, denn er ist im Unrecht!!! Das Gegenteil ist der Fall. Wenn man auf einer solchen Fahrspur unterwegs ist, sollte man laut Straßenverkehrsordnung bis zum Beginn der Verengung fahren und erst dann einfädeln. Fahrern, die das für unfair halten und die deshalb beim Einfädeln den Verkehr blockieren, droht ein Verwarnungsgeld bis zu 30 Euro. Man muss also gerade nicht so früh wie möglich die Spur wechseln, sondern erst kurz vor der Verengung/Sperrung der eigenen Spur, dies soll den ungestörten Verkehrsfluss begünstigen und Staus verhindern, die anderen Fahrer müssen einen auch reinlassen!
stimmt genau. leider kennen viele Fahrer die Regelung nicht (wer liest schon nach Absolvierung seiner Fahrprüfung nochmal die neuen Verkehrsregeln nach...) Früher gabs diese Regelung nicht. Dass es jemals eine gegeben hat, die regelte, dass man möglichst früh wechseln soll, wüsste ich aber auch nicht. Ist wohl einfach nur "ich steht hier schon so lange und du kommst einfach vorbeigefahren..."-Unmut ;-)
tradaix am 30. Januar 2008 11:49 Siehe meine Antwort 11:47.

Du hast völlig richtig gehandelt. Nur leider ist es so, dass viele Fahrer das Reißverschlussverfahren nicht nutzen und man dann vorn an der Verengung nicht reingelassen wird.

§ 7 Abs. 4 StVO - Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
Ist auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
Wenne am 30. Januar 2008 12:43 Genau hiermit ist aber nicht gesagt, wie von vielen hier behauptet, dass man bis ganz vorne fahren muss und sich erst dann einordnen darf.

Nein, Du musst sogar bis zur Verengung vorfahren und dann gilt: Reißverschluss verfahren!

Am Ende im Reißverschluß verfahren einordnen.Also vorfahren bis es nicht mehr weiter geht,da hat der sich einordnende vorrang.

Quatsch. Du sollst sogar bis zur Verengung vorfahren und dort gilt dann das Reisverschlussverfahren.
Ich fahr auch immer an den anderen vorbei und fädel mich erst ganz am Ende ein.
Der andere hat sich zu Unrecht aufgeregt, da du im Reissverschlussverfahren eingefädelt hast.

Ich wechsle immer dann wenn es möglich ist und ich dadurch keinen behindere. Ob nun am Anfang, in der Mitte oder erst am Schluss ist da völlig egal.
Wenn man eine Strecke kennt dann weiß man sowieso wann und wo es eng wird und ordnet sich frühzeitig in den fließenden Verkehr ein.
Meist ist es auch schon viel früher leichter möglich da der Verkehr da eben noch besser fließt und man aus dem Fluss heraus viel besser und leichter die Spur wechseln kann als wenn man schon steht da die Verengung schon direkt vor einem ist.
Die Aussagen von wegen 'bis zur Verengung fahren müssen' sind da schlichtweg falsch.
Es geht nicht um "wie mach ich's", sondern um "was sagt die StVO"... und darum ist es schlichtweg richtig.
Wenne am 30. Januar 2008 12:41 Diese Aussage ist schlichtweg falsch!
In der StVO ist mit keinem Wort erwähnt dass man bis zum Ende vorfahren muss!!!
Erwähnt ist zwar dass man dem anderen Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zum Einfädeln geben muss, aber nicht dass das Einfädeln unbedingt am Ende erfolgen muss.

Da das ganze "Reißverschlussverfahren" heißt, sollte es eigentlich allen logisch sein. Die Krampen eines Reißverschlusses greifen ja auch nicht willkürlich an Xbelibiger Stelle sondern da, wo der Schieber sie zusammenführt.
Bin ganz deiner Meinung!