gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

55 

Stimmt es, dass man auf unbeschränkter Autobahn bei Unfällen über 130kmh eine Teilschuld tr&aum

gefragt von gtiraser am 25.04.2007 um 22:30 Uhr

Mein Vater hat mir erzählt, wenn ein Autobahnstück unbeschränkt ist, d.h. man so schnell fahren kann wie man möchte, man aber einen Unfall baut und über der Richtgeschwindigkeit (130) ist, man eine Teilschuld trägt, stimmt das?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Auto (6817)
Motorrad (603)
Unfall (391)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von Rolfe am 25. April 2007 22:34
12x
Thumb_up

Nein, es wird immer im Einzelfall entschieden. So gilt auch hier z.B. die Sichtfahrregel und alle anderen Regeln der StVO. Allein die Tatsache, dass man die Richtgeschwindigkeit überschreitet, heisst nicht, dass man eine Teilschuld bekommt.

Kommentar von 1ca90d4f4628e7dadec5d6cbb520f061smallviertelvordrei am 25. April 2007 23:26

Dies ist die absolut richtige Antwort ! ! ! ! !


anonym
beantwortet von chris88 am 24. Juli 2007 19:13
2x
Thumb_up

nein das stimmt nicht denn wenn keine geschwindigkeit vorgegeben ist dann kann auch niemand sagen wenn du langsamer gefahren wärst dann wäre es nicht passier. und deshalb wird die versicherung zahlen und dir keine teilschuld anhängen


Andreas Pueschel
beantwortet von Andreas Pueschel am 25. April 2007 22:36
1x
Thumb_up

Ja, das stimmt. Man hat die 130 Kmh als Richtgeschwindigkeit definiert, um die Unfallgefahr zu reduzieren. In meinen Augen auch die Feigheit der Politiker, die Geschwindigkeit generell auf 130 fest zu legen, damit die Autolobby nicht beleidigt wird.

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 25. April 2007 23:29

freie Fahrt für freie Bürger!
Es geht nicht ums sinnfreie Rasen, sondern um unsinnige Regeln. Bei bestem Wetter Sonntags auf einer freien sechsspurig ausgebauten Autobahn dahinzockeln - was soll das?
Raserunfälle passieren meist bei unangemessener Fahrweise bei schlechtem Wetter, zuviel Verkehr und in Bereichen, die oft beschränkt sind.


HelgeDieKeule
beantwortet von HelgeDieKeule am 25. April 2007 22:32
0x
Thumb_up

Also 130 ist auf deutschen autobahnen die Richtgeschwindigkeit, es heisst es darf so schnell gefahren werden wie man will aber ab 130 KMH zahlt KEINE versicherung auch nur einen Cent das heisst wen du dan einen unfall baust musst du alles aus eigender tasche bezahlen und das kan teuer werden.

Kommentar von 1ca90d4f4628e7dadec5d6cbb520f061smallviertelvordrei am 25. April 2007 23:24

Völliger Blödsinn ! ! !

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 25. April 2007 23:26

Schmarrn hoch drei. Ein Auto ist, wenn es ordnungsgemäß angemeldet ist immer versichert, egal, wie schnell.
Natürlich kann man im Einzelfall eine Mitschuld bekommen, kommt immer auf den Unfall an.

Kommentar von 7efc4c19066913a4be721b3635f3b99csmallWolfi am 26. April 2007 15:51

Sinnlose Antwort!!

Kommentar von chris88 am 24. Juli 2007 19:14

wo hast denn so was her. is doch völliger blödsinn


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 23. November 2007 17:17
0x
Thumb_up

Die Teilschuld beginnt schon ganz wo anders ! Man hat bereits eine gewisse Mitschuld wenn man sich hinter das Steuer setzt und fährt ! Hört sich seltsam an, ist aber so !

Eddy21







Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.