Oder darf man bloß nicht mehr kirchlich heiraten? Oder wie läuft das? Und wenn das stimmt, woran liegt das dann bzw. wie wird das begründet?

Nicht die Scheidung ist laut Katechismus die Sünde, die Dich von Gott trennt. Erst wenn Du wieder heiratest, darfst Du offiziell keine Hl. Kommunion mehr empfangen! Denn Du giltst laut Katechismus der katholischen Kirche vor Gott weiterhin verheiratet.
Außer Du hast Chancen darauf, ein Ehenichtigkeitsverfahren zu führen. Und es gibt mehr Gründe, als man annehmen würde. Kirchliche katholische Ehenichtigkeit hat nichts mit weltlicher Ehenichtigkeit zu tun. Dadurch dass eine vor Gott geschlossene katholische Ehe unauflösbar ist, ist es auch nicht so einfach, überhaupt eine gültige Ehe einzugehen. Aber solange das Gegenteil nicht bewiesen ist, ist die Ehe gültig.
Übrigens möchte ich darauf hinweisen, dass laut Katechismus ja bereits jeglicher Geschlechtsverkehr außerhalb einer Ehe schwere Sünde ist. Auch dann darfst Du keine Kommunion empfangen. Der Katechismus regelt so einiges ziemlich exakt... und ich sage das nur als Faktum und jetzt ganz wertfrei. Ich enthalte mich jeder persönlichen Meinungsäußerung. Das hab ich hinter mir. Jedenfalls stimmt es wie gesagt nicht, dass ein Geschiedener nicht zur Kommunion darf. Nur ein WIEDERVERHEIRATET-GESCHIEDENER darf das nicht. Und da gibt es kein Schlupfloch... zumindest kein offizielles...
Quelle: www.hilferuf.de

Nein, das stimmt nicht. Denn die Scheidung ist nur ein zivilrechtlicher Schritt und wird - wenn die Ehe nach kirchenrechtlichen Gesichtspunkten gültig war und nicht aufgelöst werden kann - von der Kirche nicht anerkannt.
Erst wenn der Geschiedene wieder heiratet und mit dem neuen Partner Geschlechtsverkehr hat (die Ehe also "vollzogen" wurde, wie es im Kirchenrecht heißt), dann darf er nicht mehr zur Kommunion, da er in Sünde lebt.
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Wenn die erste Ehe jedoch von Anfang an nicht kirchlich gültig war (etwa weil der Mann keine Errektion bekommen kann oder weil beide von vornherein keine Kinder wollten oder nie Sex hatten oder bis zu einem bestimmten Grad miteinander verwandt waren), dann kann sie aufgelöst werden und beide können erneut kirchlich heiraten.
Aber ganz so einfach ist das nicht - ein ganzer Stamm kirchenrechtlicher Anwälte beschäftigen sich mit nichts anderem als Eherecht.
PeterA am 18. September 2008 20:47 Boahhhhh ;-)
Baiana, Du hast Recht. DH
Baiana am 19. September 2008 02:17 ;-)
Bildung bringst!

<---geschiedenbin. in der katholischen kirche darfst du nicht bloss nicht mehr zur kommunion gehen, du darfst auch keine patenschaften mehr übernehmen. taufen darfst du grade mal eben so und eine beerdigung ist auch noch mit drin. ach ja, und ganz wichtig: DEIN GELD WOLLEN SIE IMMER! aber wodurch genau sie das begründen, weiß ich leider auch nicht.
ichnur am 18. September 2008 20:33 mit taufen mein ich die eigenen kinder natürlich.
Nein, erst wenn er wieder heiratet.
hustel ich glaub das wird dann auch nicht so gern gesehen... die haben einen Spinner alle zsamm!
Das ist meine Antwort auf die Frage. Wer geschieden ist, kann zur Kommunion gehen. Erst wenn er wieder heiratet, ist er "exkommuniziert" und kann nicht zur Kommunion. Aber viele Priester sind da schon großzügig. Nach Kirchenrecht geht es nicht. Und nur danach wurde gefragt.
Baiana am 19. September 2008 02:16 Monheide, ich hab's einfach leise, still und heimlich gemacht - aber ein Daumen war von mir für die einzig richtige Antwort bis dahin!

Ich war auch mal Katholik, bin dann aus der Kirche ausgetreten! Stimmt nicht mehr kirchlich heiraten, wenn der Papst die Ehe nicht aufgehoben hat! Eigentlich dürfte ich auch nicht mehr in die katholische Kirche, wenn jemand aus meiner Familie stirbt! Geschiedene Frauen dürfen auch nicht im katholischen Kindergarten arbeiten, soweit mir bekannt! Mehr besser nicht dazu!

Naja, mit der Scheidung wendest du dich ja von den Regeln der Kirche ab. Deshalb ist es fraglich, ob du dann noch die Kommunion empfangen solltest. Aber kein Prister wird sie dir verweigern.
ichnur am 18. September 2008 20:31 bei uns am land, wo jeder jeden kennt, kannst du das vergessen!
DerTroll am 18. September 2008 20:37 so? Dann kann ich sogar verstehen, wenn man aus der Kirche austritt.
neomatt am 18. September 2008 20:42 Das ist nicht richtig. Es gibt sehr wohl "Priester" die das Sakrament der Eucharistie keinem spenden würden, der sich dem Sakrament der Ehe entzogen hat. Die kath. Kirche sieht die Sakramentspendung als ihren wesentliche Auftrag und als Begründung ihrer Existenzberechtigung als Institution überhaupt an. Es gibt sogar welche die die Kommunion eigenen Schäfchen die mit Andersgläubigen (auch Protestanten) verheiratet sind verweigern.

Also,bei uns ist es so,das wenn der Pastor weiß,das Du geschieden bist,geht er an Dir vorbei!!!!
Kann man das Abendmahl nach einer Scheidung empfangen. Die Ehe wurde katholisch geschlossen.
morus am 9. April 2009 00:11 Ja.

Mit einer Scheidung allein noch nicht. Nur, wenn die Eheschließung in der Kirche vollzogen worden ist !!! Eine standesamtliche Eheschließung ist ja in katholischen Augen nicht gültig (vor Gott...)
Erst, wenn er sich wieder verheiratet - denn dann lebt er in Sünde (in Katholen-Augen) und ist daher eigentlich exkommuniziert...
Aber - wer will das nachprüfen????
Nun gibt es die Kommunion doch schon in den Jugendjahren, da ist doch noch niemand verheiratet, und auch noch nicht geschieden, was soll denn so eine Frage wieder¿
gottesanbeterin am 20. September 2008 01:07 Du meinst wahrscheinlich die ERSTkommunion.
Nun habe ich mich noch mal etwas schlauer gemacht, es gibt tatsächlich in der kath. Kirche mehrere Kommunionen! Meine Antwort nehme ich zurück, und behaupte das Gegenteil, da dachte ich, es gibt nur die Ertskommunion.

Mein Chef wurde mit seiner ersten Frau in der Katholischen Kirche getraut. Er wurde nach 1,5 Jahren wieder geschieden. Er ist heute zum zweitenmal verheiratet. Aber nicht kirchlich. Denn für die Kirche gilt er immer noch als verheiratet und wie er sich ausdrückte "als Bigamist". Wie das mit der Kommunion ist, weiß ich nicht, ich bin evangelisch getauft worden.
DH, Tremor!