Ich habe das neulich gehört und dachte, dass das ja wohl sehr subjektiv wäre. Nachweise können dann ja kaum gebracht werden.
Ja, das ist wahr. Ist ein Österreichischer Gendarm der Meinung du wärest zu schnell gefahren reicht seine Einschätzung aus ein Bußgeld zu verhängen.
Das stimmt. Ich glaube zwar, dass die Geschwindigkeit nicht mehr so häufig geschätzt wird wie noch vor ein paar Jahren, aber rein theoretisch ist es immer noch zulässig.

Ja und unter anderem der Deutsche Anwaltverein weist darauf hin: http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/2/id/113686/f/106/ (3. Absatz).
Danke für den Link.
Gruß wiele
Das ist doch alles quatsch. So etwas hat nicht einmal der europäische Rat beschlossen. Für unsere Polizei in Deutschland wäre es sehr gut.
Du faehrst ja auch nie zu schnell.
@bruno: leider rase ich doch manchmal - hab erst letzten Freitag wieder einen Zahlschein bekommen € 40,- für 63 km/h im Ortsgebiet - das wurde aber mittels Radar gemessen und nicht mittels Gendarm geschätzt ;-))
Hi, Eastside. Ist GF bei Dir mit Sprachausgabe? ;-)
Ich hab's vor ein paar Tagen zum ersten Mal gehört.
Gruß wiele
Sie ist eben vielseitig begabt und passt sich blitzschnell den Situationen an, denn zu schnelles fahren kann man hoeren. Aber doch sicher nicht lesen. \hi, hi\
@wiele: Kommentare zu meinen Antworten werden mir vom GF-Moderator mit schweizer Dialekt vorgetragen ;-)))