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Stimmt es, dass in Österreich Strafen nach Geschwindigkeitsschätzungen verhängt werden können?

gefragt von wiele am 01.07.2007 um 19:01 Uhr

Ich habe das neulich gehört und dachte, dass das ja wohl sehr subjektiv wäre. Nachweise können dann ja kaum gebracht werden.

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Auto x 22.855 Österreich x 1.166 Strafe x 566 Bußgeld x 263 Geschwindigkeitsschätzung x 1

Eastside
beantwortet von Eastside am 1. Juli 2007 20:26
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Das hör ich so zum ersten Mal???

Gruß aus Österreich

Kommentar von Bruno am 1. Juli 2007 21:08

Du faehrst ja auch nie zu schnell.

Kommentar von 8852d6c5d7c543b504c3a6286bbb58fcsmallEastside am 1. Juli 2007 22:18

@bruno: leider rase ich doch manchmal - hab erst letzten Freitag wieder einen Zahlschein bekommen € 40,- für 63 km/h im Ortsgebiet - das wurde aber mittels Radar gemessen und nicht mittels Gendarm geschätzt ;-))

Kommentar von wiele am 1. Juli 2007 21:23

Hi, Eastside. Ist GF bei Dir mit Sprachausgabe? ;-)
Ich hab's vor ein paar Tagen zum ersten Mal gehört.
Gruß wiele

Kommentar von Bruno am 1. Juli 2007 21:25

Sie ist eben vielseitig begabt und passt sich blitzschnell den Situationen an, denn zu schnelles fahren kann man hoeren. Aber doch sicher nicht lesen. \hi, hi\

Kommentar von 8852d6c5d7c543b504c3a6286bbb58fcsmallEastside am 1. Juli 2007 22:16

@wiele: Kommentare zu meinen Antworten werden mir vom GF-Moderator mit schweizer Dialekt vorgetragen ;-)))


anonym
beantwortet von eckhard2807 am 1. Juli 2007 19:04
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Ja, das ist wahr. Ist ein Österreichischer Gendarm der Meinung du wärest zu schnell gefahren reicht seine Einschätzung aus ein Bußgeld zu verhängen.

Kommentar von wiele am 1. Juli 2007 19:13

Da bin ich ja platt.
Danke und Gruß wiele

Kommentar von 8852d6c5d7c543b504c3a6286bbb58fcsmallEastside am 1. Juli 2007 20:27

@Eckhard Appel: wie kommst du denn da drauf?


anonym
beantwortet von cougarweibchen am 1. Juli 2007 19:16
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Das stimmt. Ich glaube zwar, dass die Geschwindigkeit nicht mehr so häufig geschätzt wird wie noch vor ein paar Jahren, aber rein theoretisch ist es immer noch zulässig.


pooky
beantwortet von pooky am 1. Juli 2007 21:13
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Ja und unter anderem der Deutsche Anwaltverein weist darauf hin: http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/2/id/113686/f/106/ (3. Absatz).

Kommentar von wiele am 1. Juli 2007 21:20

Danke für den Link.
Gruß wiele


Lola60
beantwortet von Lola60 am 1. Juli 2007 19:32
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Ich schätze mal.....da wirst du zahlen müssen :-))

Kommentar von wiele am 1. Juli 2007 20:19

Hmm, wofür denn? Und wieviel?
Gruß wiele

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 1. Juli 2007 20:23

Na fürn Bier? ok? Gruß Lola60


anonym
beantwortet von ninjaknoedel am 15. Januar 2008 19:38
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Das ist doch alles quatsch. So etwas hat nicht einmal der europäische Rat beschlossen. Für unsere Polizei in Deutschland wäre es sehr gut.


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