wir saßen gestern mit Freunden zusammen und dort wurde diese Frage gestellt... lt. Meldegesetz ist es wohl möglich - ohne einen Mietvertrag mich bei Herren x oder Frau y anzumelden ...

stimmt, du musst nicht im mietvertrag stehen um dort gemeldet zu sein.

Stimmt! Obwohl viele Meldestellen den Blödsinn als solchen erkannt haben und einen Nachweis verlangen. Ob sie allerdings im Streitfalle mit dieser Haltung vor Gericht durchkämen, ist mehr als fraglich...
Ist doch wahnsinn , wozu brauche ich dann noch den Personalausweis ?!

Also in Berlin brauchst du auf jeden Fall den Mietvertrag sonst kannst du dich nicht ummelden.
curafe am 11. Februar 2009 08:14 in bayern nicht
Kittymogul am 11. Februar 2009 08:19 Kannst du einfach zum Bürgeramt gehen und sagen ich wohne jetzt da bei... Ohne irgendetwas schriftliches?
natürlich! Wenn man bei seinen Eltern wohnt, steht man ja auch nicht im Mietvertrag. Alle Post geht natürlich dann auch an diese Adresse
wie soll man denn einen Mietvertrag vorweisen wenn man bei seinem Freund/Freundin wohnt? Dazu müßte man ja mit dem Vermieter einen neuen Vertrag abschließen. Das ist wenig sinnvoll und kann daher auch nicht stimmen

ja; wird sehr viel mißbrauch getrieben. es kam schon zu den merkwürdigsten untervermietungen. politiker hatten so manche mieter...
klar. Die wenigsten die bei ihrem Freund/Freundin oder Lebenspartner wohnen, stehen auch im Mietvertrag, der oftmals ja früher bestanden hat als die Beziehung

Tolle Frage - prima Antworten ; )
Eventuell meckert halt der Vermieter wenn dann mehrere Namen am Briefkasten stehen, der Mietvertrag jedoch keine Untervermietung vorsieht.
Bei einem Kollegen wollte der Vermieter für die Genehmigung zur Untervermietung dann etwas mehr Miete.
Manchen Vermieter würde man wohl am liebsten mit einen Haufen Euroschein-Falschgeld bezahlen:
http://www.buntebank.com/spielgeld-geschenk/euroscheine-125.htm
meldepflicht und Mietvertrag haben doch nichts miteinander zu tun. Wenn der Freund/in oder Lebensgefährte miteinzieht, ist dies keine Untermiete! Die Miete darf deshalb auch nicht erhöht werden. Eine Untervermietung kann selten verboten werden und bedarf nur der Zustimmung des Vermieters. Vertraglich darf dies nicht ausgeschlossen sein