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stimmt es, dass ich mich bei jedem von Euch zu Hause polizeilich anmelden könnte ?

gefragt von carsten2855 am 11.02.2009 um 8:11 Uhr

wir saßen gestern mit Freunden zusammen und dort wurde diese Frage gestellt... lt. Meldegesetz ist es wohl möglich - ohne einen Mietvertrag mich bei Herren x oder Frau y anzumelden ...


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simikra2
beantwortet von simikra2 am 11. Februar 2009 08:12
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stimmt, du musst nicht im mietvertrag stehen um dort gemeldet zu sein.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 11. Februar 2009 08:13
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Stimmt! Obwohl viele Meldestellen den Blödsinn als solchen erkannt haben und einen Nachweis verlangen. Ob sie allerdings im Streitfalle mit dieser Haltung vor Gericht durchkämen, ist mehr als fraglich...

Kommentar von carsten2855 am 11. Februar 2009 08:15

Ist doch wahnsinn , wozu brauche ich dann noch den Personalausweis ?!


Grenzwert
beantwortet von Grenzwert am 11. Februar 2009 08:13
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das geht ja..


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 11. Februar 2009 08:13
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Also in Berlin brauchst du auf jeden Fall den Mietvertrag sonst kannst du dich nicht ummelden.

Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 11. Februar 2009 08:14

in bayern nicht

Kommentar von 1eaf878f0963b023df5a2448b481e042smallKittymogul am 11. Februar 2009 08:19

Kannst du einfach zum Bürgeramt gehen und sagen ich wohne jetzt da bei... Ohne irgendetwas schriftliches?

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 11. Februar 2009 08:37

natürlich! Wenn man bei seinen Eltern wohnt, steht man ja auch nicht im Mietvertrag. Alle Post geht natürlich dann auch an diese Adresse

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 11. Februar 2009 08:36

wie soll man denn einen Mietvertrag vorweisen wenn man bei seinem Freund/Freundin wohnt? Dazu müßte man ja mit dem Vermieter einen neuen Vertrag abschließen. Das ist wenig sinnvoll und kann daher auch nicht stimmen


curafe
beantwortet von curafe am 11. Februar 2009 08:13
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ja, das habe ich gemacht


istie
beantwortet von istie am 11. Februar 2009 08:18
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ja.


flockencano
beantwortet von flockencano am 11. Februar 2009 08:21
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ja; wird sehr viel mißbrauch getrieben. es kam schon zu den merkwürdigsten untervermietungen. politiker hatten so manche mieter...


Mismid
beantwortet von Mismid am 11. Februar 2009 08:34
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klar. Die wenigsten die bei ihrem Freund/Freundin oder Lebenspartner wohnen, stehen auch im Mietvertrag, der oftmals ja früher bestanden hat als die Beziehung


buntebank
beantwortet von buntebank am 11. Februar 2009 08:57
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Tolle Frage - prima Antworten ; )

Eventuell meckert halt der Vermieter wenn dann mehrere Namen am Briefkasten stehen, der Mietvertrag jedoch keine Untervermietung vorsieht.

Bei einem Kollegen wollte der Vermieter für die Genehmigung zur Untervermietung dann etwas mehr Miete.

Manchen Vermieter würde man wohl am liebsten mit einen Haufen Euroschein-Falschgeld bezahlen:

http://www.buntebank.com/spielgeld-geschenk/euroscheine-125.htm

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 11. Februar 2009 16:02

meldepflicht und Mietvertrag haben doch nichts miteinander zu tun. Wenn der Freund/in oder Lebensgefährte miteinzieht, ist dies keine Untermiete! Die Miete darf deshalb auch nicht erhöht werden. Eine Untervermietung kann selten verboten werden und bedarf nur der Zustimmung des Vermieters. Vertraglich darf dies nicht ausgeschlossen sein


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