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Stimmt es, dass ich die Haustür zweinmal abschließen muss, damit die Versicherung bei einem Einbruch zahlt?

gefragt von heringge am 03.07.2007 um 12:07 Uhr

Ist das wirklich so?


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Reply


anonym
beantwortet von Auskunft am 3. Juli 2007 12:59
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Nur einmal abschließen kann ins Auge gehen:

"Hausratversicherung zahlt nicht bei jedem Wohnungseinbruch:

...Da die Richter an der Beschreibung des Tathergangs zweifelten, wurde ein Gutachter beauftragt. Dieser stellte fest, dass die betreffende Wohnungstür ohne größere Anstrengungen gewaltlos zu öffnen war, sollte sie leichtsinnigerweise nur zugezogen und allenfalls einfach abgeschlossen worden sein.

Dazu sei - so das Ergebnis des Sachverständigen - nur wenig Druck erforderlich, da der Türriegel kaum hinter das Schließblech griff. Allenfalls ein zweifaches Verschließen der Tür hätte dies verhindern können.

Davon fand sich im Bericht der Versicherungsnehmerin allerdings kein Hinweis.""

Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 16. 11. 2006 (Az.: 19 U 140/05).

(s.:http://www.lexisnexis.de/aktuelles/112156?or=0&tt=news&ur=0)

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 3. Juli 2007 16:25

Also, wenn das danach ginge, dan würde bei uns auch 10x abschliessen nichts bringen, da in unserem Mehrfamilienhaus die Wohnungstüren normale Milchglas-Einsatz-Türen sind....

Kommentar von Benjamin am 3. Juli 2007 17:56

Das wird Deine Versicherung freuen !!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 3. Juli 2007 12:13
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Nein, wer sagt das, wo soll das stehen?

Kommentar von heringge am 3. Juli 2007 12:17

ein freund von mir sagt das immer, wenn wir zusammen aus der haustür gehen. "schliess zweinmal ab, sonst zahlt die versicherung nicht!"


anonym
beantwortet von maramama am 3. Juli 2007 17:47
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Beantwortet zwar nicht wirklich die Frage aber: mir ist die Haustür vor Jahren mal zugefallen, der Nachbar hat sie innerhalb von Sekunden aufgekriegt (ich glaub mit einer Scheckkarte war das). Er meinte, wenn einmal abgeschlossen, dann wärs schon schwieriger und zweimal das würde er nicht schaffen. Ich denke ein einmaliges Abschließen ist für einen richtigen Einbrecher kein Hindernis, wenns schon mein Nachbar schafft.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 3. Juli 2007 12:42
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wichtig ist das zugeschlossen war! Wieviel mal ist undiskutabel.


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 4. Juli 2007 10:37
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Ob die Versicherung zahlen muss oder nicht ist doch nur das eine, oder?!? Ich finde das Urteil allerdings recht aussagekräftig, vielen Dank dafür an "Auskunft".

Ich schließe auch immer zweimal ab. Nicht wegen der Versicherung, sondern wil ich gar nicht erst einen Versicherungsfall haben will. Neben dem, das du bei großen Dingen Nachweis führen musst, was weg ist, musst du meistens noch mit Vandalismus rechnen. Die Versicherung bezahlt einen neuen Teppich, aber den alten rausholen und den neuen Verlegen darfst du selbst. Das ist für mich eine Frage von Sicherhit, nicht der Versicherung.





anonym
beantwortet von Saxemaxe am 1. Oktober 2008 18:47
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Mein "Versicherungsonkel" sagte mir einmal, es wäre für die Versicherung im Schadensfall ein Unterschied, ob die Tür nur "zugezogen" oder "abgeschlossen" wäre! Viele meinen, mit abgeschlossen wäre "ins Schloss gezogen" gemeint, dass würde aber nicht stimmen und die Polizei könnte bei einer aufgebrochenen Tür sofort sehen ob diese korrekt abgeschlossen war! Seit dem schließe ich immer zweimal um! Kostet ja nichts! ;-)




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