Das wäre ja fatal... ;-)
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Ist natürlich völliger Quatsch. Dann wär ja so gut wie keiner mehr versichert! ;-))
versichert ist man, wenn die veranstaltung einen betrieblichen charakter hat, also jeder betriebsamgehörigegrundsätzlich daran teilnehmen kann, nicht muss. die anwesenheit des chefs ist indiz für die berufsgenossenschaft, dass der betriebliche charakter der veranstaltung dominiert. trotzdem kann natürlich der chef, ohne dass sich hierdurch die haftungssituation wesentlich ändern würde, vorzeitig weg gehen.

Stimmt alles.
Wenn aber die Veranstaltung sich aufgelöst hat und man sich noch mit einigen Kollegen in die Bar verkrümelt hat, dann ist der dienstliche Teil beendet und damit auch der Versicherungsschutz.
Versichert ist man während der tatsächlichen Arbeitszeit und auf betrieblich veranlaßten Reisen. Weihnachtsfeier, Betriebsausflug und dergl. gelten als versicherte Arbeitszeit.
Ich habe davon auch schon gehört. Es ist bloß so abwegig, dass man es nicht glauben kann. Müsste man wirklich mal verbindlich abklären.