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Stimmt es, dass ich auf der Weihnachtsfeier nicht mehr versichert bin, wenn mein Chef vor mir nach Hause geht?

gefragt von Milkjunkie am 18.12.2006 um 18:24 Uhr

Das wäre ja fatal... ;-)


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Reply


anonym
beantwortet von Wuckel am 18. Dezember 2006 18:28
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Ist natürlich völliger Quatsch. Dann wär ja so gut wie keiner mehr versichert! ;-))

Kommentar von Roterose am 18. Dezember 2006 18:32

Ich habe davon auch schon gehört. Es ist bloß so abwegig, dass man es nicht glauben kann. Müsste man wirklich mal verbindlich abklären.


anonym
beantwortet von einem Gast am 18. Dezember 2006 20:00
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versichert ist man, wenn die veranstaltung einen betrieblichen charakter hat, also jeder betriebsamgehörigegrundsätzlich daran teilnehmen kann, nicht muss. die anwesenheit des chefs ist indiz für die berufsgenossenschaft, dass der betriebliche charakter der veranstaltung dominiert. trotzdem kann natürlich der chef, ohne dass sich hierdurch die haftungssituation wesentlich ändern würde, vorzeitig weg gehen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. Dezember 2006 16:31
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Stimmt alles.

Wenn aber die Veranstaltung sich aufgelöst hat und man sich noch mit einigen Kollegen in die Bar verkrümelt hat, dann ist der dienstliche Teil beendet und damit auch der Versicherungsschutz.


Horatius
beantwortet von Horatius am 18. Dezember 2006 18:40
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Versichert ist man während der tatsächlichen Arbeitszeit und auf betrieblich veranlaßten Reisen. Weihnachtsfeier, Betriebsausflug und dergl. gelten als versicherte Arbeitszeit.




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