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Stimmt es, dass Hartz IV Empfänger die Pille nicht bezahlen müssen?

gefragt von emmi1411emmi1411 am 22.11.2007 um 21:59 Uhr

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SandraBerlin
beantwortet von SandraBerlin am 22. November 2007 23:01
2x
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Theoretisch nicht. Du gehst mit dem Rezept vom Frauenarzt für die Pille und deinen Einkommensbelegen (Hartz IV Bescheid und was du sonst noch bekommst)zum Sozialmedizinischen Dienst, da wird geprüft ob dein Einkommen zu gering ist (ist es ja in dem Fall), dann bekommst du einen Stempel auf das Rezept, damit gehst du zur Apotheke und bekommst die Pille zuzahlungsfrei, da der Sozialmedizinische Dienst die Kosten dafür trägt.


bitmap
beantwortet von bitmap am 22. November 2007 22:02
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Nein, stimmt nicht.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. November 2007 22:09

Wäre vielleicht keine schlechte Idee ;-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. November 2007 22:10

Man könnte auch einen Apfel essen. ;-)

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. November 2007 22:15

Naja, ich denke mehr an größere Wohnung, Umzugskosten etc. ;-)


anonym
beantwortet von cookiedough am 11. Dezember 2007 12:20
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Ich habe in der letzten Woche mit einer Schwangerschaftskonfliktberaterin gesprochen, die ganz eindeutig einen Zusammenhang zwischen Hartz IV und vermehrten ungewollten Schwangerschaften festgestellt hat.

Diese sagte ausdrücklich:

Als ALG II- Empfänger wird die Finanzierung der Pille durch das SGB 12 zugesichert.

In § 49 heißt es "Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. 2Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind."

In der Praxis heißt das: Mit ALG-II Bescheid und Rezept zum Sozialamt. Da bekommt man den Stempel und kann sich die Pille in der Apotheke besorgen.


littletiger
beantwortet von littletiger am 22. November 2007 22:04
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Das glaub ich nicht. Die zahlt bestimmt nicht der Staat bzw. der Steuerzahler.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. November 2007 22:09

Für Sozialhilfeempfänger (nicht alg II-Empfänger!) schon. http://kuerzer.de/mbXoR9Gbd

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 22. November 2007 22:31

In unserem Staat läuft eindeutig was schief!


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 22. November 2007 22:05
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Das wäre ja neu! nein für so was gibt es kein geld vom amt!


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