
Theoretisch nicht. Du gehst mit dem Rezept vom Frauenarzt für die Pille und deinen Einkommensbelegen (Hartz IV Bescheid und was du sonst noch bekommst)zum Sozialmedizinischen Dienst, da wird geprüft ob dein Einkommen zu gering ist (ist es ja in dem Fall), dann bekommst du einen Stempel auf das Rezept, damit gehst du zur Apotheke und bekommst die Pille zuzahlungsfrei, da der Sozialmedizinische Dienst die Kosten dafür trägt.
Ich habe in der letzten Woche mit einer Schwangerschaftskonfliktberaterin gesprochen, die ganz eindeutig einen Zusammenhang zwischen Hartz IV und vermehrten ungewollten Schwangerschaften festgestellt hat.
Diese sagte ausdrücklich:
Als ALG II- Empfänger wird die Finanzierung der Pille durch das SGB 12 zugesichert.
In § 49 heißt es "Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. 2Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind."
In der Praxis heißt das: Mit ALG-II Bescheid und Rezept zum Sozialamt. Da bekommt man den Stempel und kann sich die Pille in der Apotheke besorgen.

Das glaub ich nicht. Die zahlt bestimmt nicht der Staat bzw. der Steuerzahler.
bitmap am 22. November 2007 22:09 Für Sozialhilfeempfänger (nicht alg II-Empfänger!) schon. http://kuerzer.de/mbXoR9Gbd
littletiger am 22. November 2007 22:31 In unserem Staat läuft eindeutig was schief!

Das wäre ja neu! nein für so was gibt es kein geld vom amt!