stimmt es, dass graffiti crossen nicht strafbar ist?
hab das mal irgendwo gelesen.wenn man die bemalte fläche nochmal besprüht, macht man sich dann nicht strafbar? hm und dann noch eine frage.. also in der stadt wurde fast alle meine throwies gecrosst. muss ich auch dafür blechen wenn meins übersprüht wurde ? (falls ich erwischt werde)
3 Antworten
Hi Raein,
es ist tatsächlich nicht unbedingt Strafbar Graffitis zu übermalen!
Gemäß etlichen Gerichtsurteilen, wie diesem hier im Jahr 2013 vom Oberlandesgerichtshof Hamm >> justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/1RVs6513Beschluss_20130822.html << ist das Übermalen von bereits durch Graffiti massgeblich beschädigten Sachen keine Sachbeschädigung im eigentlichen Sinne des Gesetzes StGB § 303 und somit nicht strafbar.
siehe auch: www.internet-law.de/2013/09/graffiti-auf-fremden-waenden-nicht-immer-strafbar.html
Mann muss allerdings schon genau jeden Fall für sich betrachten und im Detail auf den Gesetzestext achten. Ein renommierter Anwalt in Sachen StG und insbesondere Sachbeschädigung berät dich gern.
Gute Frage! Grüße. toby
danke :] !!!!!
Ja, verboten
Ja, Du musst zahlen egal wer noch darauf rumschmiert
Graffiti ist und bleibt eine Sachbeschädigung, egal ob Du die erste oder 10 Farbschicht aufbringst.
falsch ... ;)
Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung, egal ob das Objekt vorher schon beschädigt war oder nachher nochmals beschädigt wird, ggf. kommen noch andere Straftaten dazu.