stimmt es, dass graffiti crossen nicht strafbar ist?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi Raein,

es ist tatsächlich nicht unbedingt Strafbar Graffitis zu übermalen!

Gemäß etlichen Gerichtsurteilen, wie diesem hier im Jahr 2013 vom Oberlandesgerichtshof Hamm >> justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/1RVs6513Beschluss_20130822.html << ist das Übermalen von bereits durch Graffiti massgeblich beschädigten Sachen keine Sachbeschädigung im eigentlichen Sinne des Gesetzes StGB § 303 und somit nicht strafbar.

siehe auch: www.internet-law.de/2013/09/graffiti-auf-fremden-waenden-nicht-immer-strafbar.html

Mann muss allerdings schon genau jeden Fall für sich betrachten und im Detail auf den Gesetzestext achten. Ein renommierter Anwalt in Sachen StG und insbesondere Sachbeschädigung berät dich gern.

Gute Frage! Grüße. toby

danke :] !!!!!

Ja, verboten

Ja, Du musst zahlen egal wer noch darauf rumschmiert

Graffiti ist und bleibt eine Sachbeschädigung, egal ob Du die erste oder 10 Farbschicht aufbringst.

falsch ... ;)

Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung, egal ob das Objekt vorher schon beschädigt war oder nachher nochmals beschädigt wird, ggf. kommen noch andere Straftaten dazu.