gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

76 

Stimmt es, dass Freiberufler ohne Hochschulstudium gewerbesteuerpflichtig sind?

gefragt von FerdinandX am 15.06.2007 um 20:36 Uhr

Ich halte das für völligen Quatsch. Ein Freund von mir hat mir erzählt, dass ihn sein Steuerberater darauf aufmerksam gemacht hätte, dass er als Freiberufler gewerbesteuerpflichtig wäre, da er kein Hochschulstudium hat. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Dann müsste ja jede Hebamme, jeder Journalist etc. Gewerbesteuer bezahlen.


Reply


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 15. Juni 2007 21:15
6x
Thumb_up

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer egal wieviel sie verdienen oder Umsatz machen. Ein Freiberufler ist keine Gewerbetreibender. Ein Studium hat damit auch nichts zu tun. Freiberufler können sind unter anderem Ärzte, Steuerberater, Unternehmensberater, Architekten, beratende Ingenieure oder Betriebswirte.


Mismid
beantwortet von Mismid am 15. Juni 2007 20:57
5x
Thumb_up

ob man Gewerbesteuer zahlen muß, hängt nicht von der Ausbildung ab, sondern von der Höhe des Jahresumsatzes

Kommentar von PeterPan am 15. Juni 2007 21:31

...bei Gewerbetreibenden. Gilt, wie oben erklärt, nicht für Freiberufler. Nur als kleinen Zusatz für eine komplette Antwort. Das mit der Umsatzhöhe stimmt vollkommen :-)


anonym
beantwortet von yogitee am 15. Juni 2007 20:53
4x
Thumb_up

Da scheint mir zunächst mal ein Mißverständnis zwischen "freiberuflicher Tätigkeit" und "Selbständigkeit" vorzuliegen. Zur Unterscheidung kannst du mal hier nachschauen: http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-oder.145.0.html

Kommentar von yogitee am 15. Juni 2007 20:57

Maßgeblich ist, ob die selbständige Tätigkeit als Gewerbe oder freier Beruf vom Finanzamt eingestuft wird.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.