Benjy am 19.02.2009 um 22:21 Uhr
?
Ich habe gelesen, dass aufgrund eines 300 Jahre alten Steuerfreiheitsrechts die dortigen Firmen (auch Briefkastenfirmen) keine Gewerbesteuern zahlen müssen. Leider weiß ich nicht wie alt der Artikel ist. Kann das jemand bestätigen, oder gilt dieses Recht nicht mehr?

ja, es stimmt.....
http://handwerk.com/rubriken/geldundrecht/steuern/gewerbesteuer-einkommensteuer.htm

Stimmt! Aber nicht mehr lange.Es gab vor kurzen ein Bericht im TV dass das in kürze unterbunden werden soll.
Benjy am 19. Februar 2009 22:39 Aha. Ok. Vielen Dank. Dann wird es sich für mich wohl kaum lohnen... :(
Wurde etwas davon gesagt, zu wann das unterbunden werden soll?
Escort am 19. Februar 2009 22:44 Ende 2009
...also, kann mir jemand erläutern, auf welcher rechtlichen Grundlage das möglich sein soll?
Seit 2004 gilt der neue § 16 (4) Satz 2 GewStG, in dem bestimmt ist, dass der Hebesatz von 200% nicht unterschritten werden darf.
Soweit ich weiß, sind bundeseinheitliche Gesetze bundeseinheitlich anzuwenden.
...also, danke, das reicht mir als Bestätigung.
Bis lang war das so. Es gab noch ein paar andere Gemeinden(glaub in Brandenburg und eine in Bayern), in denen der Gewerbesteuerhebesatz bei 0% lag. Dies soll bzw. ist jedoch schon abgeschafft. Die Gemeinden sich nun per Gesetz daran gebunden einen Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 200% zu nehmen.
Benjy am 21. Februar 2009 03:08 aha. okay. vielen dank.