Mein Vater ist schon lange für die Wasserwacht ehrenamtlich tätig. Ich hab jetzt gehört, dass es dafür Steuervergünstigungen geben soll, wenn jemand ehrenamtlich arbeitet und gemeinnützig tätig ist. Weiß jemand mehr darüber?
Der Bundestag hat am 6. Juli das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet.
Zukünftig können alle, die sich nebenberuflich im mildtätigen, im gemeinnützigen oder im kirchlichen Bereich engagieren, einen Steuerfreibetrag von 500 Euro im Jahr geltend machen, sofern sie nicht bereits von anderen Regelungen profitieren.
Außerdem: Für Spenden bis zu 200 Euro reicht künftig ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis aus.
Jetzt geht das Ganze in den Bundesrat – aber erst nach der Sommerpause.
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