gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

63 

Stimmt es,dass einmal unterschrieben schon bezahlt ist?

gefragt von Leonidas7 am 06.09.2007 um 21:00 Uhr

Stimmt es, dass beim Kreditkartenkauf z.B beim Reisen oder Shoppen nicht zu voreilig unterschrieben werden sollte? Denn egal ob Fehlkauf oder ob der Service schlecht war,die Kreditkartenunternehmen einmal abgebuchte Beträge, nicht zurück zahlen müssen? Stimmt es?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Geld (5857)
Reisen (724)
Bank (565)
ähnliche Fragen

Reply


Wolfgang Foerster
beantwortet von Wolfgang Foerster am 6. September 2007 21:06
5x
Thumb_up

Das stimmt so nicht aber es ist richtig, dass viele Kreditkartenunternehmen ihre Kunden bei Unstimmigkeiten im Regen stehen lassen. Alleine dann Unsitmmigkeiten mit einem Händler im Ausland zu lösen ist fast unmöglich.
Gute Erfahrungen habe ich allerdings mit American Express gemacht, die haben mir in solchen Fällen immer geholfen und waren auch immer auf meiner Seite. Aber die Amexco-Karte ist ja auch eine von den teureren...

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 6. September 2007 23:38

Hatte früher MasterCard, heute Visa. Keine schlechten Erfahrungen gemacht. Liegt vielleicht auch an der ausgebenden Hausbank.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. September 2007 21:06
4x
Thumb_up

Das hat doch nichts mit dem Kauf per Karte zu tun. Auch wenn man bar bezahlt überlegt man sich doch, ob man die Ware haben wirklich haben will.

Und ein Sinnungswandel nach dem Kauf berechtigt doch nicht, dass man das Geld zurück fordern kann.

Kommentar von Simple_avatar2smalllesekoetzi am 7. September 2007 19:30

das mag sein, aber wenn man Regressansprüche geltend machen will, weil die Ware vielleicht defekt ist, dann will ich ja sowohl beim Barkauf als auch beim Kartenkauf meine Forderungen geltend machen


anonym
beantwortet von Rolfe am 6. September 2007 21:04
1x
Thumb_up

Ja, das stimmt. Evtl. Reklamationen müssen mit dem eigentlichen Vertragspartner geklärt werden.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.