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Stimmt es, dass einige Versicherungen nach dem Unfall auch die Putzhilfe bezahlen?

gefragt von hoerberthoerbert am 20.04.2007 um 10:56 Uhr

Also, zum Beispiel nach einem Beinbruch, wenn man bewegungseingeschränkt ist. Sind das besondere Zusatzversicherungen, die man dafür abschliessen muss? Welche Versicherung bietet das an? Habt ihr da schon Erfahrungen gemacht und wenn ja, welche?


Reply


manuelfunk
beantwortet von manuelfunk am 20. April 2007 11:22
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JuergenLukas
beantwortet von JuergenLukas am 21. April 2007 08:39
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ja, z.B. von der Allianz!

Kommentar von mondi23 am 23. April 2007 18:48

tolle Antwort! Da weiß jetzt jeder was mti anzufangen!


anonym
beantwortet von mondi23 am 23. April 2007 18:47
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Bei einem Arbeitsunfall oder einem Wegeunfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) eine Haushaltshilfe dann, wenn ein Verletzter nach dem Unfall nicht in der Lage ist, seinen Haushalt selbst zu versorgen. Dies kann dann entweder die Rechnung für eine Haushaltshilfe sein oder aber die Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Hilfe. Hier wird dann innerhlab bestimmter Grenzen der Verdienstausfall der Person (meist ist das ja ein Familienangehöriger) übernommen.

Bei einer privaten Unfallversicherung hängt das neben der Art der Verletzung meistens auch vom Versicherungsumfang des abgeschlossenen Vertrages ab. Also hier unbedingt die Vertragsbedingungen prüfen!


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