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Stimmt es, daß eine chirur. Ambulanz im Krankenhaus keine BtM-Rezepte austellen darf?

gefragt von Mimi081Mimi081 am 01.07.2007 um 12:08 Uhr

Mein Mann benötigt demnächst wieder ein BtM-Rezept. Unser Hausarzt weigert sich schon wieder eins gefallenhalber auszustellen, da es ein Arbeitsunfall war und alles im Krankenhaus gemacht wurde. Das Krankenhaus sagt, sie dürfe keines ausstellen, normale Rezepte schon. Wer hat denn nun Recht?


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 2. Juli 2007 00:01
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Nach Deiner Schilderung das Krankenhaus. Dort wurde die Notfallbehandlung durchgeführt. Nicht mit dem Unfall in ursächlicehn Zusammenhang stehende Verordnungen, sind nicht rechtens. Der Hinweis von Deinem Hausarzt ist für mich nicht nachvollziehbar.


anonym
beantwortet von kiramarie am 1. Juli 2007 12:12
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Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich bei einem BTM Rezept um ein Betäubungsmittel-Rezept handelt? Wenn nicht klär mich auf. Ich kenne diese Rezepte von meinem Sohn, der ADHS hat u.sein Medikament wird auf einem BTM Rezept verschrieben. Dies darf nur unser behandelnder Kinderarzt, auch keine Vertretung. Daher muß ich halt immer aufpassen,wenn unser Arzt in Urlaub ist.

Kommentar von Ffc036cccb112cb6a022ddc59880a454smallMimi081 am 1. Juli 2007 12:15

Richtig - Betrifft Fe...ylpflaster

Kommentar von kiramarie am 1. Juli 2007 12:20

Dann dürfte das Krankenhaus wohl recht haben.Die dürfen ja meines Wissens eh immer nur soviel Medikamente verordnen bzw.mitgeben, dass man bis zum nächsten Werktag auskommt, wo dann der Hausarzt wieder offen hat. So kenne ich das zumindest.

Kommentar von Ffc036cccb112cb6a022ddc59880a454smallMimi081 am 1. Juli 2007 12:37

Das K.-Haus liegt 40km von uns weg. Mein Mann hatte einen Arbeitsunfall und wurde dort direkt eingeliefert. Alles hat das Krankenhaus gemacht, incl. Reha veranlasst. Sein Hausarzt hat alles nur am Rande mitbekommen, bzw. durch mich. Warum sollte er die Rezepte ausstellen? Die haben ihm die Dinger verpasst und wir sollen nun sehen, wie wir an das Zeugs rankommen? Ist doch nicht richtig..

Kommentar von kiramarie am 1. Juli 2007 18:28

Ich kann dich gut verstehen.Schilder dem Krankenhaus doch mal die Situation u.frag was du nun machen sollst.Normalerweise geben sie dem Patienten doch einen Bericht mit,in dem auch steht wie die Weiterbehandlung erfolgen soll. Vielleicht kann ja der Kr.Haus-Arzt mal mit euerem Hausarzt telefonieren.Ansonsten würde ich mich auch mal an die Krankenkasse wenden.


Ysobel
beantwortet von Ysobel am 1. Juli 2007 17:42
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Wenn es ein Arbeitsunfall war, muss dein Mann zu einem sogenannten D-Arzt. Der kann diese Rezepte dann wieder ausfüllen. Das dein Hausarzt dir ein BTM Rezept aus Gefallen gegeben hat wundert mich, da diese Rezepte einer strengen Überwachung unterliegen und du nicht so einfach eins austellen kannst bzw sollst.

Kommentar von Ffc036cccb112cb6a022ddc59880a454smallMimi081 am 1. Juli 2007 18:26

Danke für den Tipp! Es ging um Streit zwischen Hausarzt und Krankenhaus, niemand will eines schreiben. Der eine weil er dazu nicht verpflichtet ist, das Krankenhaus vermute ich, weil die dazu "faul" sind? Er braucht ja nun mal die Dinger. Dann sollte doch das Krankenhaus ihn doch von den Schmerzmitteln langsam absetzen oder etwas vergleichbares verschreiben, das nicht dem BtM-Gesetz unterliegt. Ich wollte eben wissen, ob mich der Oberarzt vom K.-Haus angelogen hat oder der Hausarzt.

Kommentar von kiramarie am 1. Juli 2007 18:29

Stimmt ganz genau.


anonym
beantwortet von ulrot am 2. Juli 2007 01:23
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Also, um etwas Klarheit in den Wirrwar zu bekommen: Arbeitsunfall, direkt ins Krankenhaus und von da in die REHA. Richtig? und jetzt wieder zuhause? Wenn dem so ist, muss das Krankenhaus einen Bericht an den Hausarzt schreiben. In der Überweisung an die REHA-Klinik sind auch die empfohlen Maßnahmen aufzuführen. Die REHA-Klinik schreibt bei der Entlassung wieder einen Bericht an den Hausarzt. Wenn der Hausarzt die Behandlung jetzt wieder übernommen hat ist er auch für die Medikation zuständig, also muss er das Medikament verschreiben, oder was er für richtig hält. Wenn der Hausarzt sagt, er hätte die Berichte nicht bekommen und könne deshalb nicht verschreiben, muss er sich an das Krankenhaus und die REHA-Klinik wenden und die Berichte anfordern. Diese kann auch nur er bekommen, Privatpersonen werden diese nicht ausgehändigt. Also noch einmal mit dem Hausarzt sprechen, falls keine Übereinkunft zu erzielen ist, die Krankenkasse wegen Wechsel des Hausarztes ansprechen.

Kommentar von Ffc036cccb112cb6a022ddc59880a454smallMimi081 am 2. Juli 2007 15:35

Hallo, der erste Satz stimmt. Der Hausarzt hat keinen Bericht erhalten. BG sagt, Behandlung bleibt unter der Fuchtel vom Krankenhaus und nicht vom Hausarzt... Der Hausarzt soll die Behandlung nicht übernehmen laut BG und Krankenhaus. Es werden noch ein paar Operationen folgen und vermutlich noch eine 2. Reha.


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