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Stimmt es, dass ein Vermieter Katzen nicht mehr verbieten darf?

gefragt von dominikM am 26.01.2008 um 20:13 Uhr

Meine Nachbarin hat gesagt, dass sie sich jetzt dann eine anschafft, weil der Vermieter das nicht mehr verbieten darf. Stimmt das?


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Reply


anonym
beantwortet von Bruno am 26. Januar 2008 20:27
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http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietwohnungenaid139129.html

Denke, da gibt es nichts mehr zu deuteln.

Kommentar von dominikM am 26. Januar 2008 20:31

Das beantwortet es wirklich! Danke! Schönen Abend noch!


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 26. Januar 2008 20:13
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ja!


claude5
beantwortet von claude5 am 26. Januar 2008 20:16
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Nein, das stimmt nicht. Kleintiere dürfen nicht mehr verboten werden, da zählen Katzen aber nicht zu. Man sollte sich vorher die Genehmigung des Vermieters einholen um Ärger zu vermeiden. Da Katzen im Allgemeinen nicht laut bellen sollte der Vermieter eigentlich nichts dagegen sagen (manche haben aber Angst, weil Katzen ja die Tapeten, Türen etc. verkratzen könnten...)

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 27. Januar 2008 01:19

Hier liegt wohl ein Missverständnis vor. Katzen sind Kleintiere, und in dem oben zitierten BGH-Urteil über Kleintiere in Mietwohnungen ging es gerade um Katzen. Nachzulesen auf www.bundesgerichtshof.de.


anonym
beantwortet von Rolfe am 26. Januar 2008 22:12
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Im besagten Urteil wurde nicht nur bemängelt, dass die von Gesetzes wegen erlaubten Kleintiere nicht abschliessend aufgezählt waren, sondern auch, dass die Haltung von Katzen und Hunden generell und ausschliesslich vom Einverständnis des Vermieters abhängig sein sollte. Vielmehr hat der BGH eine Abwägung der Interessen des Mieters mit denen des Vermieters gefordert - die durch die besagte Zustimmung des Vermieters praktisch nie vorgenommen werden würde (z.B. alleinstehende ältere Menschen, die ausser ihren Haustieren ggf. niemanden mehr haben pp.).


Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Januar 2008 20:25
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Ein gerelles Verbot der Tierhaltung ist zwar nicht mehr möglich, insbesondere bei Kleintieren. Da Katzen ebenfalls dazu zählen sind pauschalverbote unwirksam - zumindest juristisch. Es gibt jedoch ausnahmen, wenn z.B. die Gesundheit der Altmieter bedroht sein sollte.







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