Wurde gestern erzählt. Ist völlig an mir vorübergegangen. Stimmt das?
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Quatsch..um es in Kurzform zu bringen.
In der Privaten Haftpflicht sind alle Personen eines Haushaltes mitversichert (Ausnahen lassen wir mal außen vor). Entscheidend für bestimmte Fragen ist :
die Deliktfähigkeit von Kindern
die sogenannte Vernächlässigung der Aufsichtspflicht
ansonsten kann man alles mmit vielen Details bei allen Versicherungen nachlesen

Kinder sind in der privaten Haftpflichtversicherung eines Elternteils mitversichert. Die Haftpflichtversicherungen lehnen teilweise eine Zahlung in den Fällen ab, in denen auch das Kind oder die Eltern keinen Schadensersatz leisten müssen, nämlich bei Kindern unter 7 Jahren, die noch nicht geschäftsfähig und schuldunfähig sind. Für deren Rechtsverletzungen haften auch die Eltern nur, wenn ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen ist. Dann haften die Eltern aus eigenem Verschulden für den durch die Aufsichtspflichtvereltzung entstandenen Schaden. Dafür tritt dann wieder die Haftpflichtversicherung ein. Es gibt allerdings inzwischen auch einige Versicherungen, die sich nichtmehr auf die Schuldunfähigkeit kleiner Kinder berufen und auch für deren Fehlverhalten Ersatz leisten. Ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben und eine freiwillige (vertragliche) Leistung der Versicherung. Also eigentlich ist bei diesen Versicherungen gerade das Gegenteil dessen der Fall, was bei der gestrigen Unterhaltung behauptet wurde.

Das kommt auf Deine Versicherung an. Bei uns (Familienpaket von der ARAG) sind die KInder vom Anfang an mit versichert. Das kannst Du aber mit einem Anruf bei Deinem Versicherungsvertrer klären.
Normalerweise sind sie mit versichert. Deshalb heißt es ja auch Familienhaftpflichtversicherung. Nur bei Kindern über 18, die noch im Haushalt der Eltern mitwohnen, muss man Bescheid geben, damit sie weiterhin in der Versicherung sind. Kostet dann meist etwas mehr.
Wenn du eine Familienversicherung hast sind sie mit drin, wenn du eine Singlhaftpflicht hast nicht ....
Doch!! Es kommt drauf an, was du unter "Kinder" verstehst!!!!!!!!!!!!! Mein Sohn ist 19Jahre alt, lebt zu Hause, arbeitet nicht. Bei unsrer Versicherung ist die eindeutige Definition: Sofort nach Beendigung der ersten Berufsausbildung fällt das Kind heraus und braucht eine eigne versicherung!!!!!!!!!!!!!!
Bei unserer Versicherung sind auch Bagatelle Schäden mitversichert z.b. mit dem Fahrrad Nachbars Auto zerkratzt etc. So weit ich weiß, sind Kinder nicht 100%tig zu beaufsichtigen und das wurde auch schon von diversen Gerichten bestätigt. Kannst die kleinen Monster ja schlecht anketten;-)