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Stimmt es, dass die Kinder bei der Privathaftpflicht nicht mehr mitversichert sind?

gefragt von familychief am 01.01.2008 um 14:18 Uhr

Wurde gestern erzählt. Ist völlig an mir vorübergegangen. Stimmt das?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Januar 2008 14:22
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Quatsch..um es in Kurzform zu bringen.

In der Privaten Haftpflicht sind alle Personen eines Haushaltes mitversichert (Ausnahen lassen wir mal außen vor). Entscheidend für bestimmte Fragen ist :

  1. die Deliktfähigkeit von Kindern

  2. die sogenannte Vernächlässigung der Aufsichtspflicht

ansonsten kann man alles mmit vielen Details bei allen Versicherungen nachlesen

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 1. Januar 2008 14:29

Bei unserer Versicherung sind auch Bagatelle Schäden mitversichert z.b. mit dem Fahrrad Nachbars Auto zerkratzt etc. So weit ich weiß, sind Kinder nicht 100%tig zu beaufsichtigen und das wurde auch schon von diversen Gerichten bestätigt. Kannst die kleinen Monster ja schlecht anketten;-)


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 1. Januar 2008 14:32
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Kinder sind in der privaten Haftpflichtversicherung eines Elternteils mitversichert. Die Haftpflichtversicherungen lehnen teilweise eine Zahlung in den Fällen ab, in denen auch das Kind oder die Eltern keinen Schadensersatz leisten müssen, nämlich bei Kindern unter 7 Jahren, die noch nicht geschäftsfähig und schuldunfähig sind. Für deren Rechtsverletzungen haften auch die Eltern nur, wenn ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen ist. Dann haften die Eltern aus eigenem Verschulden für den durch die Aufsichtspflichtvereltzung entstandenen Schaden. Dafür tritt dann wieder die Haftpflichtversicherung ein. Es gibt allerdings inzwischen auch einige Versicherungen, die sich nichtmehr auf die Schuldunfähigkeit kleiner Kinder berufen und auch für deren Fehlverhalten Ersatz leisten. Ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben und eine freiwillige (vertragliche) Leistung der Versicherung. Also eigentlich ist bei diesen Versicherungen gerade das Gegenteil dessen der Fall, was bei der gestrigen Unterhaltung behauptet wurde.


Taraa
beantwortet von Taraa am 1. Januar 2008 14:24
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Das kommt auf Deine Versicherung an. Bei uns (Familienpaket von der ARAG) sind die KInder vom Anfang an mit versichert. Das kannst Du aber mit einem Anruf bei Deinem Versicherungsvertrer klären.


lilith4870
beantwortet von lilith4870 am 1. Januar 2008 14:56
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Normalerweise sind sie mit versichert. Deshalb heißt es ja auch Familienhaftpflichtversicherung. Nur bei Kindern über 18, die noch im Haushalt der Eltern mitwohnen, muss man Bescheid geben, damit sie weiterhin in der Versicherung sind. Kostet dann meist etwas mehr.


Mismid
beantwortet von Mismid am 1. Januar 2008 15:18
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Wenn du eine Familienversicherung hast sind sie mit drin, wenn du eine Singlhaftpflicht hast nicht ....


anonym
beantwortet von india9 am 23. Januar 2008 19:53
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Doch!! Es kommt drauf an, was du unter "Kinder" verstehst!!!!!!!!!!!!! Mein Sohn ist 19Jahre alt, lebt zu Hause, arbeitet nicht. Bei unsrer Versicherung ist die eindeutige Definition: Sofort nach Beendigung der ersten Berufsausbildung fällt das Kind heraus und braucht eine eigne versicherung!!!!!!!!!!!!!!


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