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Stimmt es, dass der Wirt in einer Gaststätte oder Kneipe nicht für die Garderobe haftet?

gefragt von KochstubeKochstube am 02.09.2008 um 16:52 Uhr

Häufig steht ja an der Garderobe: "Für Garderobe keine Haftung". Stimmt das? Haftet der Wirt wirklich nicht?

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Recht x 35.215 Haftung x 326 Gaststätte x 54 Garderobe x 27 Wirt x 4

moon73
beantwortet von moon73 am 2. September 2008 16:54
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Ja das stimmt, jeder Gast muß auf seine Garderobe/Tasche etc. selbst achten.

Wer haftet für die Garderobe? Ein Gastwirt hat keine Obhutspflichten bezüglich der Garderobe seiner Gäste. Daher trifft ihn keine Ersatzpflicht für Kleidung, die beschädigt oder verloren geht. In die Pflicht genommen wird der Wirt nur, wenn er Gäste auch beherbergt bzw. wenn zwischen dem Gast und dem Wirt ein Verwahrungsvertrag besteht. Dies ist der Fall, wenn dem Gast durch das Personal die Garderobe abgenommen und außerhalb des Sichtbereiches aufgehängt wird oder wenn der Kunde eine Garderobengebühr bezahlt.

http://www.rewe-gvs.de/infothek/dep2/647.html

Kommentar von 582de24f95674e1716968d2e72975a08smallVayaconDios am 2. September 2008 18:51

sehr gute info! danke!


wim50
beantwortet von wim50 am 2. September 2008 16:54
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Es wird nur Haftung übernommen, wenn eine bewachte Garderobe vorhanden ist. Dann zahlt man dafür i.d.R.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 2. September 2008 16:57

Allerdings wird im Fall der Nichthaftung vorausgesetzt, dass die Garderobe so angeordnet ist, dass sie vom Gast einsehbar ist.


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. September 2008 16:54
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Nein, er haftet nicht.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 2. September 2008 16:53
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Er haftet nicht.

Kommentar von 582de24f95674e1716968d2e72975a08smallVayaconDios am 2. September 2008 18:53

der gast muß selbst auf seine garderobe achten!


compu60
beantwortet von compu60 am 2. September 2008 17:11
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Hier eine Seite dazu mit Paragraphen. http://www.cbohlens.de/node/31


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. September 2008 17:02
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du musst in der Lage sein, deine Gardarobe von deinem Platz aus im Blick zu haben...ist das nicht gewährleistet aufgrund der anbringung der Gardarobe ist die Gaststätte haftbar


wj2000
beantwortet von wj2000 am 2. September 2008 16:53
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Ist nicht so, wen er Haken angebracht hat haftet er auch.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 2. September 2008 16:54

Echt?Warum stehen dann die Schilder da.LG

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 2. September 2008 16:56

Um die Leute abzulenken. Genauso haften nicht unbedingt Eltern für ihre Kinder an der Baustelle, obwohl fast jeder Bauzaun mehrere solche Schilder aufweist.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 2. September 2008 17:33

Stimmt, er hatte die Voraussetzungen geschaffen ! Es ist seine Garderobe und Er bietet Sie an !


Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 2. September 2008 17:00
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Er haftet auch, wenn der Gast keine Möglichkeit hat, die Jacke oder was immer bei sich auf zu bewahren-wenn er also "gezwungen" wird, die Gardarobe zu nutzen


anonym
beantwortet von Capibara am 2. September 2008 16:56
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Soweit ich weiß, haftet der Wirt durchaus, auch wenn an der Garderobe besagtes Schild angebracht ist. Er haftet, wenn die Garderobe nicht in Sichtweite des Gastes angebracht ist und wenn man seine Sachen bei jemandem aus dem Lokal, der speziell für die Garderobe zuständig ist abgeben kann. Lediglich, wenn der Gast von seinem Platz aus die Garderobe sehen und damit selbst aufpassen kann, haftet der Gast selbst.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 2. September 2008 16:54
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Das stimmt nicht immer. Wenn es für die Garderobe eine ablagestelle gibt, dann kann er u.U. haftbar gemacht werden. Ein Schild ändert daran nichts!


Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 2. September 2008 16:54
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Er haftet. Besonders wenn die Gardarobe so hängt, dass der Gast garnicht sehen kann, wenn was weg kommt.

Das ist genauso wie mit den Schildern, dass man in einem Restaurant das WC nur besuchen darf, wenn man Gast ist-auch das stimmt NICHT.


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