Häufig steht ja an der Garderobe: "Für Garderobe keine Haftung". Stimmt das? Haftet der Wirt wirklich nicht?

Ja das stimmt, jeder Gast muß auf seine Garderobe/Tasche etc. selbst achten.
Wer haftet für die Garderobe? Ein Gastwirt hat keine Obhutspflichten bezüglich der Garderobe seiner Gäste. Daher trifft ihn keine Ersatzpflicht für Kleidung, die beschädigt oder verloren geht. In die Pflicht genommen wird der Wirt nur, wenn er Gäste auch beherbergt bzw. wenn zwischen dem Gast und dem Wirt ein Verwahrungsvertrag besteht. Dies ist der Fall, wenn dem Gast durch das Personal die Garderobe abgenommen und außerhalb des Sichtbereiches aufgehängt wird oder wenn der Kunde eine Garderobengebühr bezahlt.

Es wird nur Haftung übernommen, wenn eine bewachte Garderobe vorhanden ist. Dann zahlt man dafür i.d.R.
wim50 am 2. September 2008 16:57 Allerdings wird im Fall der Nichthaftung vorausgesetzt, dass die Garderobe so angeordnet ist, dass sie vom Gast einsehbar ist.

Er haftet nicht.
VayaconDios am 2. September 2008 18:53 der gast muß selbst auf seine garderobe achten!

Hier eine Seite dazu mit Paragraphen. http://www.cbohlens.de/node/31

du musst in der Lage sein, deine Gardarobe von deinem Platz aus im Blick zu haben...ist das nicht gewährleistet aufgrund der anbringung der Gardarobe ist die Gaststätte haftbar

Ist nicht so, wen er Haken angebracht hat haftet er auch.
dragon100 am 2. September 2008 16:54 Echt?Warum stehen dann die Schilder da.LG
Indy72 am 2. September 2008 16:56 Um die Leute abzulenken. Genauso haften nicht unbedingt Eltern für ihre Kinder an der Baustelle, obwohl fast jeder Bauzaun mehrere solche Schilder aufweist.
Eddy21 am 2. September 2008 17:33 Stimmt, er hatte die Voraussetzungen geschaffen ! Es ist seine Garderobe und Er bietet Sie an !
Er haftet auch, wenn der Gast keine Möglichkeit hat, die Jacke oder was immer bei sich auf zu bewahren-wenn er also "gezwungen" wird, die Gardarobe zu nutzen
Soweit ich weiß, haftet der Wirt durchaus, auch wenn an der Garderobe besagtes Schild angebracht ist. Er haftet, wenn die Garderobe nicht in Sichtweite des Gastes angebracht ist und wenn man seine Sachen bei jemandem aus dem Lokal, der speziell für die Garderobe zuständig ist abgeben kann. Lediglich, wenn der Gast von seinem Platz aus die Garderobe sehen und damit selbst aufpassen kann, haftet der Gast selbst.

Das stimmt nicht immer. Wenn es für die Garderobe eine ablagestelle gibt, dann kann er u.U. haftbar gemacht werden. Ein Schild ändert daran nichts!
Er haftet. Besonders wenn die Gardarobe so hängt, dass der Gast garnicht sehen kann, wenn was weg kommt.
Das ist genauso wie mit den Schildern, dass man in einem Restaurant das WC nur besuchen darf, wenn man Gast ist-auch das stimmt NICHT.
sehr gute info! danke!