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Stimmt es, dass der Vater sein Kind erst nach der Scheidung jedes zweite WE haben darf?

gefragt von martina89martina89 am 27.10.2008 um 14:48 Uhr

Denn nun ist es so das der Vater seinen Sohn nur für 4 stunden haben darf. aber nicht ein ganzes wochenende (mit übernachtung).

Es kann doch nicht sein, dass diese regelung erst nach der scheidung gilt?

Und ausserdem ist das jugendamt immer nur auf der seite der mutter. warum ist das so ungerecht geregelt? warum wird der mutter so sehr geholfen und dem vater es so schwer gemacht?

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Kind x 2.609 Scheidung x 1.269 Ehe x 1.153

anonym
beantwortet von Domino1 am 4. November 2008 07:33
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Hallo, vereinbart kann alles werden. Die Gerichte sehen es als normal an, dass die Kinder mindestens alle 2 Wochen beim Expartner sind. Wenn das bei Dir momentan nicht so ist, scheint noch etwas anderes eine Rolle zu spielen. Wenn nicht, dann regel das übers Jugendamt oder über Deinen Anwalt, auch eine Mediation wäre eine Möglichkeit. Alles Gute, www.geschieden24.de kann Dir vielleicht mehr sagen.


Helga80
beantwortet von Helga80 am 27. Oktober 2008 14:53
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Also ich bin noch nicht geschieden, und mein Ex hat unseren Sohn jedes zweite WE und in den Ferien. Das ist die normale Regelung, es sei denn von Seiten des Jugendamtes spricht etwas dagegen, beispielsweise wenn es sich um einen Säugling handelt oder der Vater nachweislich schlechten Einfluß auf das Kind ausübt. Immer informieren, vielleicht handelt die Mutter nur nach ihrem Willen

Kommentar von 2744007fd02ac9fd1ba40e1a580b383asmallmartina89 am 27. Oktober 2008 14:56

Ja das ist ja auch die normale regelung. jedes zweite we. und die hälfte der ferien.

aber stimmt das wirklich, dass diese regelung erst nach der scheidung gültig ist?

Kommentar von 115f50118f1c0b3c28a30a13aed2e48esmallHelga80 am 27. Oktober 2008 14:58

Nein, ich bin ja nun mal noch nicht geschieden, diese Regelung gilt auch während der Trennung, bei Moons Link kannst du das nachlesen


anonym
beantwortet von anjanni am 27. Oktober 2008 14:51
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Wenn man sich nicht vor der Scheidung einigen kann über Umgangsregelungen, muß man die notfalls gerichtlich erzwingen.

Mit Sicherheit sollte es nicht so sein, daß ein Vereinbarung bezüglich der Wochenende erst nach der Scheidung gilt.

Eine für alle verbindlich gesetzlich festgelegte Regelung gibt es sowieso nicht. Man muß immer Vereinbarungen treffen. Wenn das mit Hilfe des Jugendamtes nicht gelingt, sollte der Vater sich einen Anwalt zur Hilfe nehmen.


moon73
beantwortet von moon73 am 27. Oktober 2008 14:54
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Nein das stimmt so nicht, Vater und Mütter können auch einen anderen Rythmus festlegen. Wenn kein Grund besteht: zum Beispiel weil das Kind noch ein Säugling ist, oder der Vater gewalttätig etc....dann gilt das 14-tägige Besuchsrecht gleich von Anfang an:

http://www.anwaelte-du.de/sites/infos/umgangsrecht.htm


akademikus
beantwortet von akademikus am 27. Oktober 2008 14:53
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dann will deine ex wohl nicht das du die kinder siehst. leider. versch es gütlich zu regeln. rede mit dem jugendamt... der kontakt zum vater ist sehr sehr wichtig. bei mir gibt es da zum glück keinerlei probleme. such das gespräch und bleib vor allem sachlich. das jugendamt entscheidet immer "zum wohle des kindes" wenn du gut argumentierst dann wird sich das blatt zu deinen gunsten wenden. denk mal drüber nach. gruss akademikus


anonym
beantwortet von Lissa am 27. Oktober 2008 15:09
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Hier ist eine gute Ausarbeitung zu dem Thema: http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/96471.html


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 27. Oktober 2008 14:52
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Heute achten immer mehr Jugendämter darauf, wo es dem Kind am besten geht. Da das aber nur menschliche Urteile sind, können da auch durchaus Fehleinschätzungen drin sein. Generell kann man nicht mehr sagen, dass heute mehr für die Mütter spricht.

Was das Umgangsrecht angeht, hat man sich an das zu halten, was vorgeschrieben wird. allerdings sollte man als Erwachsene dabei immer rücksicht auf die Kinder nehmen und versuchen sich so zu einigen.


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