einem Bekannten wurde jetzt nach (§ 42 Nr. 1 SGB XII) der Regelbedarf von 347,00 € auf 316,00 gekürzt. Trotz höherer Energiekosten (Strom) bekommt er ab 01.07.2008 rund 30,00 € weniger. Kann hier Widersprpuch erhoben werden?
351 euro alleinstehende, alleinerziehende und personen mit minderjährigem partner.
alle anderen erwachsenen, die zur bedarfsgemeinschaft gehören 316 euro.
evtl. lebt dein bekannter mit jemandem zusammen?

hallo geh doch mal auf die seite www.sozialhilfe24.de dort kann man ausrechnen was man bekommt

''Die Landesregierungen setzen durch Rechtsverordnung die Höhe der monatlichen Regelsätze im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 40 fest. 2Sie können die Ermächtigung auf die zuständigen Landesministerien übertragen. 3Die Träger der Sozialhilfe können ermächtigt werden, auf der Grundlage von festgelegten Mindestregelsätzen regionale Regelsätze zu bestimmen. 4Die Festsetzung erfolgt erstmals zum 1. Januar 2007 und dann zum 1. Juli eines jeden Jahres, in dem eine Neubemessung der Regelsätze nach Absatz 3 Satz 5 erfolgt oder in dem sich der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.''
aber die festgelegten mindestregelsätze müssen bleiben.
bitmap am 30. Juli 2008 18:04 Die sind ja erhöht worden. Ich vermute das gleiche wie du (Bedarfsgemeinschaft und deswegen nur 90 % Regelsatz).
glaub ich nicht! meine freundin bekommt hartz, die erzähle mir, dass aufgrund der inflation sogar ihr regelsatz um 4! euro erhöht worden ist! das ist ein seeehr fettes steak!

nein das stimmt nicht...ich habe höchstens gehört,daß er um ca 15 euro ab nächsten monat erhöht werden soll....lg
wo hört man denn so was? ab 1.7. war erhöhung um 4 euro.
superkorrekt am 30. Juli 2008 18:43 ok,ok dann eben 4.ich wusste von erhöhung und das es nich viel ist....;-)