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Stimmt es, dass das Finanzamt ab diesem Jahr (2008) Einblick auf das Konto hat?

gefragt von fink1 am 18.01.2008 um 11:51 Uhr

Ich habe nichts zu verbergen, finde es aber schon ein Einschnitt in seine Rechte. Ist es so?


Reply


schurke
beantwortet von schurke am 18. Januar 2008 11:53
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Die MA des Finanzamt dürfen von den Banken die Information über Kontoinhaber, Adresse und Anzahl der Konten erfragen. Einblick in Deine Buchungen dürfen sie nicht nehmen.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 18. Januar 2008 11:56
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ich glaube nicht, zumindest habe ich es anders verstanden.

Das Finanzamt kann bei den Banken eine Art Statusabfrage zu den Stammdaten machen (dürfen jetzt auch andere Behörden). Damit bekommen sie z.B. raus, wieviele Konten du hast und wo (bei welchen Instituten). Einen Einblick auf dein Konto (Umsätze, Kontostand, ...) unterliegt aber immer noch dem Bankgeheimnis und wird nur auf richterlichen Beschluss durch das Kreditinstitut an andere herausgegeben (da muss sozusagen schon was vorgefallen sein oder ein Strafantrag laufen bzw. eine Überwachung angeordnet).


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 18. Januar 2008 12:11
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Von den Banken müssen, soviel mir bekannt ist, seit 2007 Kapitalerträge, Dividenden, Käufe und Verkäufe von Wertpapieren an die BaFin gemeldet werden.

Diese kann dann diese Infos an das örtliche Finanzamt weiterreichen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 18. Januar 2008 13:21
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Finanzamt kontrolliert Anleger per Kontoabfrage

Künftig werden die Kapitalerträge der Anleger vom Finanzamt noch intensiver geprüft. Die Mittel und Wege hierzu werden seit 2002 per Gesetz immer schneller und einfacher.

Seit 2002 müssen die inländischen Banken dem Bundeszentralamt für Steuern die steuerfrei ausgezahlten Beträge (Zinsen + Dividenden) ihrer Kunden übermitteln. (...)

Seit 2005 haben die Finanzämter über das Bundeszentralamt für Steuern Zugriff auf alle Basisdaten der Bankkunden, zum Beispiel:

  1. Kontonummern

  2. Eröffnungs- und Auflösungsdaten

  3. Kontoinhaber, Anschrift, Geburtsdatum

  4. weitere Verfügungsberechtigte

Kontostände und- bewegungen müssen dem Finanzamt allerdings erst bei Verdacht auf Steuerhinterziehung offen gelegt werden. Das Kontenabfragesystem steht auch anderen Behörden offen, zum Beispiel den Bafög-Ämtern [und Job-Center der Bundesagentur für Arbeit]. (...)

Seit April 2003 sind die Banken verpflichtet, die Basisdaten ihrer Bankkunden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu melden. (...)

Ab August 2007 können die Finanzbeamten mit einer neuen Software die Kontenabfragen direkt vom Schreibtisch online anfordern. Für eine Kontenabfrage braucht jetzt kein Verdacht auf ein Steuervergehen mehr zu bestehen. (...)

http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/bank/kontoabfrage.php


░critter░­
beantwortet von ░critter░­ am 18. Januar 2008 13:41
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Das Finanzamt hatte schon viele Jahre Einblick in Dein Konto und seine Bewegungen. Es musste der Bank nur verklickern, dass eine Ungesetzmäßigkeit vorliegen könnte, die zu überprüfen wäre. Also nix Neues!





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