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Stimmt es, dass alkoholisierte Fußgänger den Führerschein verlieren können?

gefragt von daddafreund am 23.03.2008 um 20:33 Uhr

Ich könnte mir vorstellen, dass man die Fahrerlaubnis nur in einem Extremfall verlieren kann.

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Führerscheinentzug x 42 alkoholisierter Fußgänger x 1

gri1su
beantwortet von gri1su am 23. März 2008 20:35
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Ja, das stimmt. Die Verkehrsvorschriften gelten nun mal für alle Verkehrsteilnehmer, und eben das sind Fussgänger auch.


unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 23. März 2008 20:35
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Wenn Sie einen Führerschein haben und man Ihnen einen Alkoholabhängigkeit stärksten Massen nachweisen kann, ja. Zählt dann unter charakterliche Mängel - ist aber absolut die Ausnahme.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 23. März 2008 21:15
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Wenn sich der Fußgänger durch alkoholbedingtes Fehlverhalten als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erweist, kann die Verwaltungsbehörde (NICHT das Gericht; vgl. §69 StGB) die Fahrerlaubnis entziehen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 23. März 2008 20:36
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Jeder alkoholisierte Teilnehmen am Strassenverkehr kann seinen Führerschein verlieren! Weil er dadurch eben belegt, dass er dazu nicht fähig ist!


dragon100
beantwortet von dragon100 am 23. März 2008 20:34
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Nee,denen nimmt man die Schuhe weg. :-)))

Kommentar von 5b3d668085b4b7c813041fb5476184d2smallmarialuisa am 23. März 2008 20:34

feine Antwort und Punkt........

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 23. März 2008 20:37

Lustig aber Quatsch!


strick4a
beantwortet von strick4a am 23. März 2008 20:52
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Es ist sogar möglich, das ein Radfahrer mit 1,6 Prom. nicht nur die Fahrerlaubnis verliert, sondern auch zur MPU muß.

LG....strick


anonym
beantwortet von Fritz64 am 23. März 2008 20:41
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Wenn du auf der Fahrbahn gehst, ja, sonst nicht.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 23. März 2008 20:36
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Bei Radfahrern weiß ich dass es möglich ist, aber bei Fußgängern? Lasse mich aber eines Besseren belehren, wenn das möglich ist!

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 23. März 2008 20:37

Es ist möglich!

Kommentar von 67e51340d1cfc27406f73fa919788b67smallspeedy72 am 23. März 2008 20:38

Das Stimmt, denn auch Fussgänger müssen die Verkehrsregeln beachtet und wer einen Führerschein hat, bekommt eventuell auch Punkte oder darf erst gar nicht mehr den Führerschein machen, wegen Nichttauglichkeit im Straßenverkehr!


wilde13
beantwortet von wilde13 am 23. März 2008 20:35
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Wenn Du im alkoholisierten Zustand den Verkehr gefährdest, spielt es keine Rolle, ob Du zu Fuß, mit dem Fahrrad oder sonst wie unterwegs bist, dann ist der Führerschein erst mal weg für kurze Zeit.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 23. März 2008 20:36

Absolut richtig!LG.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 23. März 2008 20:40

Nicht für kurze Zeit, sondern für lange. Weil derjenige, der ihn als Fussgänger weggenommen bekommt, ist absoluter und totaler Alkoholiker.

Kommentar von E9a977ab2bb9e334e9f0ac05ba1f0802smallabacus111 am 24. März 2008 01:30

du haste ja nicht alle. wenn ich zu fuss in die kneipe gehe um ein paar bier zu trinken und meinen schein nicht riskieren will bin ich kein absoluter oder totaler alkoholiker. FRECHHEIT dein kommentar


sunpoint

justika
beantwortet von justika am 23. März 2008 20:34
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Ja, genau wie Fahrradfahrer auf einem menschenleeren Feldweg, wenn einen die Polizei erwischt. Bei Gefährdung des öffentlichen Verkehrs kann jeder Bürger, der einen Führerschein erworben hat, rechtlich belangt werden.

Kommentar von maulwurfud am 23. März 2008 20:40

im öffendlich verkehr muß man immer aufpassen, es sei denn, man kennt den anderen verkehrsteilnehmer sehr gut, (der war gut, ne)

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 23. März 2008 20:42

Ne man muss beim Verkehr den Partner kennen, das ist besser! Außerdem ist es hilfreich den Polizisten zu kennen.


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