Ich könnte mir vorstellen, dass man die Fahrerlaubnis nur in einem Extremfall verlieren kann.

Ja, das stimmt. Die Verkehrsvorschriften gelten nun mal für alle Verkehrsteilnehmer, und eben das sind Fussgänger auch.

Wenn Sie einen Führerschein haben und man Ihnen einen Alkoholabhängigkeit stärksten Massen nachweisen kann, ja. Zählt dann unter charakterliche Mängel - ist aber absolut die Ausnahme.

Wenn sich der Fußgänger durch alkoholbedingtes Fehlverhalten als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erweist, kann die Verwaltungsbehörde (NICHT das Gericht; vgl. §69 StGB) die Fahrerlaubnis entziehen.

Jeder alkoholisierte Teilnehmen am Strassenverkehr kann seinen Führerschein verlieren! Weil er dadurch eben belegt, dass er dazu nicht fähig ist!

Nee,denen nimmt man die Schuhe weg. :-)))
marialuisa am 23. März 2008 20:34 feine Antwort und Punkt........
justika am 23. März 2008 20:37 Lustig aber Quatsch!

Es ist sogar möglich, das ein Radfahrer mit 1,6 Prom. nicht nur die Fahrerlaubnis verliert, sondern auch zur MPU muß.
LG....strick

Bei Radfahrern weiß ich dass es möglich ist, aber bei Fußgängern? Lasse mich aber eines Besseren belehren, wenn das möglich ist!
justika am 23. März 2008 20:37 Es ist möglich!
speedy72 am 23. März 2008 20:38 Das Stimmt, denn auch Fussgänger müssen die Verkehrsregeln beachtet und wer einen Führerschein hat, bekommt eventuell auch Punkte oder darf erst gar nicht mehr den Führerschein machen, wegen Nichttauglichkeit im Straßenverkehr!
Wenn Du im alkoholisierten Zustand den Verkehr gefährdest, spielt es keine Rolle, ob Du zu Fuß, mit dem Fahrrad oder sonst wie unterwegs bist, dann ist der Führerschein erst mal weg für kurze Zeit.
dragon100 am 23. März 2008 20:36 Absolut richtig!LG.
unsuesslich am 23. März 2008 20:40 Nicht für kurze Zeit, sondern für lange. Weil derjenige, der ihn als Fussgänger weggenommen bekommt, ist absoluter und totaler Alkoholiker.
abacus111 am 24. März 2008 01:30 du haste ja nicht alle. wenn ich zu fuss in die kneipe gehe um ein paar bier zu trinken und meinen schein nicht riskieren will bin ich kein absoluter oder totaler alkoholiker. FRECHHEIT dein kommentar

Ja, genau wie Fahrradfahrer auf einem menschenleeren Feldweg, wenn einen die Polizei erwischt. Bei Gefährdung des öffentlichen Verkehrs kann jeder Bürger, der einen Führerschein erworben hat, rechtlich belangt werden.
im öffendlich verkehr muß man immer aufpassen, es sei denn, man kennt den anderen verkehrsteilnehmer sehr gut, (der war gut, ne)
justika am 23. März 2008 20:42 Ne man muss beim Verkehr den Partner kennen, das ist besser! Außerdem ist es hilfreich den Polizisten zu kennen.