Ich habe ein stabiles Netz, jetzt sagt man mir das das nicht reicht und ich ein Gitter kaufen muss.

Nun, der Hund muß ordnungsgemäß gesichert sein, sonst fliegt der in der Gegend rum, wenns mal knallt. Es kommt drauf an, wie schwer der Hund ist, aber ich denke ein Netz kann den Hund bei einem starken Aufprall nicht halten. Ein Gitter wäre mit Sicherheit angebrachter. Es gibt auch Gurte, damit das Tier auf der Rückbank sitzen kann!

Bei einer Verkehrskontrolle reicht es aus ein Netz zu haben, um nicht zahlen zu müssen. (Lt. StVO) Ob das aber beim Unfall ausreicht, um den Hund und die Insassen des Fahrzeugs wirklich zu schützen, hängt sicher stark von der Qualität des Netzes (da gibt es große Unterschiede), dessen Befestigung im Auto und vom Gewicht des Hundes ab.

also der hund wird , in der brd, wie eine sache, versicherungsrechtlich, betrachtet. er muss genauso gesichert werden wie jede aktentasche, brotkorb oder kiste bier. Es gibt dafür keine vorschriften. ausserhalb der brd gibt es unterschiedliche, strengere vorschriften , was den transport von hunden anbetrifft.
wau-wau
alexanderb am 18. September 2008 18:00 Das ist leider falsch. Laut StVO gilt ein Hund, der im Auto nicht angeschnallt, bzw. durch ein Netz oder Gitter gesichert ist, als "ungesicherte Ladung". Bei einer Verkehrskontrolle kostet das, denn diese Vorschrift gibt es sehr wohl.

Sagt das der Zoofachhändler oder der Autoteilehändler?
Nein. Die Polizei meines Wissens
muß nicht, aber wenn du etwas Gutes für Fiffi tun willst solltest du es machen. Ist unangenehm, wenn der Hund bei einem Bremsmanöver nach vorne fliegt....und im übrigen, du meintest doch hoffentlich keinen geschlossenen Kofferraum wie bei einer Limousine, oder?
Ne, einen Kombi. Alles andere wäre nicht in Ordnung. Dann würde ich meinen Fife wohl eher auf dem Rücksitz mit Gurt transportieren...

laut stvo muß der hund im auto immer gesichert sein, box oder gitter