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Stimmt es das es ein Gesetzt gibt für jugendliche wan sie spätestens nach hause müssen ??

gefragt von tomectomec am 03.11.2008 um 7:09 Uhr

Ich hab das so gehört und weiss jetz nicht ob das wirglich ist.....zB. unter 16 wie lange darf man da drausen bleiben und ab 16 ..??

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Recht x 35.222 Kinder x 17.932

Ally32
beantwortet von Ally32 am 3. November 2008 07:22
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Hier kannst DU alles selbst nachlesen
http://kuerzer.de/697lZ5qbQ


martina89
beantwortet von martina89 am 3. November 2008 07:22
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Ich glaube unter 16 muss man bis 10h zuhause sein und ab 16 muss man bis 12 uhr zuhause sein bzw eine disko verlassen.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 3. November 2008 08:07
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es ist zwar viel, aber zum Glück nicht Alles geregelt; Probleme könnten sich allerdings für die Eltern ergeben, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzten und daraus Schäden entstehen; Eltern haben ihre kinderjährigen Kinder zu beaufsichtigen; das gilt nicht nur für die Spielstraße; Eltern sollten immer wissen wo ihre Kinder sich aufhalten; (832, 1631 BGB);


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 3. November 2008 07:15
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Eine gesetzliche Regelung gibt es nach Auskunft eines Polizisten nur für das Gastronomiegewerbe o.ä. Wenn Du also bis spät abends mit Deinen Kumpels irgendwo aufm öffentlichen Platz hockst, gibt es da keine gesetzliche Regelung. Jedoch haben Deine Eltern weiterhin die Aufsichtspflicht und treffen die Entscheidung, wann Du zu Hause zu sein hast.

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 3. November 2008 07:20

Das stimmt nicht. Das Jugendschutzgesetz schreibt es genau vor, wann man in welchem Alter nichts mehr auf der Straße / in Diskos o. ä. zu suchen hat.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 3. November 2008 07:25

Die §§ 4-10 JuSchG treffen hierzu keine Aussagen, sondern beschränken sich auf Gastronomie, Disko usw.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. November 2008 07:26

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/ Straße ganz allgenein wird da nicht geregelt. ''Straße'' ist zumindest nicht von vornherein ein jugendgefährdender Ort.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 3. November 2008 07:28

Stimmt!


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 3. November 2008 09:31
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Das nennt man Jugendschutzgesetz!!!


petra066
beantwortet von petra066 am 3. November 2008 08:04
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Klar gibt es Gesetze, doch damit kann man keinen Jugendlichen beeindrucken. Eine vernünftige Regelung ist mit dem Teenager mal reden und fragen, wer denn alles mit unterwegs ist und wenn dann über 18Jährige dabei sind, auch mal die Zeiten nicht ganz so eng zu sehen. Denn je mehr man verbietet, desto eher wehren sich die Kids und machen Unsinn. Ich kenne jeden Kumpel meiner Kids und rede offen mit denen und meinen Töchtern ist nie was passiert, weil die immer in einer großen Clique unterwegs sind.


seehasenbraut
beantwortet von seehasenbraut am 3. November 2008 07:34
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schau doch einfach mal im Jugendschutzgesetz nach, da steht eigentlich alles


majosandra
beantwortet von majosandra am 3. November 2008 07:33
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Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. November 2008 07:38

''Fehler Die von Ihnen gewählte Seite kann nicht angewählt werden.''

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 3. November 2008 07:45

@bitmap: Häää??? Habe ich doch gerade eben erst gefunden. :-(

Probiers mal hiermit:

http://bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/gesetze,did=5350.html

Und scroll dann unten auf "Anlage JuSchg Fließtext ohne Begründung".

Vielleicht geht das.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. November 2008 07:49

Das Jugendschutzgesetz wurde hier schon 2 mal gepostet. Das gibts z.B. auch hier http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/ (normaler link, kein pdf)

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 3. November 2008 07:39

http://bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Publikationen/publikationsliste,did=12862.html Der obige Link funktioniert leider nicht. In dieser Broschüre hier findest Du zum JuSchG zusätzliche Erläuterungen.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 3. November 2008 07:41

Der Link auch nicht grrrrr

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. November 2008 07:52
Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 3. November 2008 07:40

Link funktioniert leider nicht

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 3. November 2008 07:46

Das ist ein "gutefrage.net-Phänomen". Längere Links werden irgendwo (bei "= Zeichen") abgeschnitten. Wenn man den Link mit Strg/C Strg/V in das Adressfeld des Browsers kopiert funktioniert es.

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 3. November 2008 07:50

Ja, das stimmt. Jetzt sehe ich es auch. Der letzte Teil der Links ab dem = ist nicht blau markiert.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. November 2008 07:51

Abkürzen mit http://kuerzer.de/ und schon gehts auch auf gf.

Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 3. November 2008 08:21
Kommentar von 38abc2ad34d2338e584b5fa05d637ee0smallmajosandra am 3. November 2008 08:24

Geht auch nicht mit dem http://kuerzer.de

Tut mir leid. Habe aber jetzt auch keine Zeit mehr, mich weiter mit zu beschäftigen.

Googelt mal den Begriff "Jugendschutzgesetz". Da werden Sie geholfen. :-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. November 2008 08:30

Nein, du sollst das nicht tun.

Das war nur ein Tipp, um die langen links klickbar zu machen. Man trägt die bei kuerzer.de in die Zeile ein und wandelt sie um. Sieht dann z.B. so aus http://kuerzer.de/KHV96BWSl (davor steht Der erzeugte Link lautet:) und dann gibts das Problem mit den ''abgeschnittenen'' links nicht mehr.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 3. November 2008 07:48

ihr solltet mal das =12862.html mitkopieren, dann geht auch der Link..


alwine1963
beantwortet von alwine1963 am 3. November 2008 07:12
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Klar gibt es dazu Gesetze.Das Jugendschutzgesetz sagt dazu ser genau was gestattet ist und was nicht und was passiert wenn Eltern dir etwas gestatten was nicht erlaubt ist. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir raten Dich ans Gesetz zu halten. Alles Gute Alwine


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