tomec am 03.11.2008 um 7:09 Uhr
Ich hab das so gehört und weiss jetz nicht ob das wirglich ist.....zB. unter 16 wie lange darf man da drausen bleiben und ab 16 ..??

Hier kannst DU alles selbst nachlesen
http://kuerzer.de/697lZ5qbQ

Ich glaube unter 16 muss man bis 10h zuhause sein und ab 16 muss man bis 12 uhr zuhause sein bzw eine disko verlassen.

es ist zwar viel, aber zum Glück nicht Alles geregelt; Probleme könnten sich allerdings für die Eltern ergeben, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzten und daraus Schäden entstehen; Eltern haben ihre kinderjährigen Kinder zu beaufsichtigen; das gilt nicht nur für die Spielstraße; Eltern sollten immer wissen wo ihre Kinder sich aufhalten; (832, 1631 BGB);

Eine gesetzliche Regelung gibt es nach Auskunft eines Polizisten nur für das Gastronomiegewerbe o.ä. Wenn Du also bis spät abends mit Deinen Kumpels irgendwo aufm öffentlichen Platz hockst, gibt es da keine gesetzliche Regelung. Jedoch haben Deine Eltern weiterhin die Aufsichtspflicht und treffen die Entscheidung, wann Du zu Hause zu sein hast.
majosandra am 3. November 2008 07:20 Das stimmt nicht. Das Jugendschutzgesetz schreibt es genau vor, wann man in welchem Alter nichts mehr auf der Straße / in Diskos o. ä. zu suchen hat.
Maximus40 am 3. November 2008 07:25 Die §§ 4-10 JuSchG treffen hierzu keine Aussagen, sondern beschränken sich auf Gastronomie, Disko usw.
bitmap am 3. November 2008 07:26 http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/ Straße ganz allgenein wird da nicht geregelt. ''Straße'' ist zumindest nicht von vornherein ein jugendgefährdender Ort.
Maximus40 am 3. November 2008 07:28 Stimmt!
Klar gibt es Gesetze, doch damit kann man keinen Jugendlichen beeindrucken. Eine vernünftige Regelung ist mit dem Teenager mal reden und fragen, wer denn alles mit unterwegs ist und wenn dann über 18Jährige dabei sind, auch mal die Zeiten nicht ganz so eng zu sehen. Denn je mehr man verbietet, desto eher wehren sich die Kids und machen Unsinn. Ich kenne jeden Kumpel meiner Kids und rede offen mit denen und meinen Töchtern ist nie was passiert, weil die immer in einer großen Clique unterwegs sind.
schau doch einfach mal im Jugendschutzgesetz nach, da steht eigentlich alles

Schau mal hier:
http://bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/jugends...=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf
bitmap am 3. November 2008 07:38 ''Fehler Die von Ihnen gewählte Seite kann nicht angewählt werden.''
majosandra am 3. November 2008 07:45 @bitmap: Häää??? Habe ich doch gerade eben erst gefunden. :-(
Probiers mal hiermit:
http://bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/gesetze,did=5350.html
Und scroll dann unten auf "Anlage JuSchg Fließtext ohne Begründung".
Vielleicht geht das.
bitmap am 3. November 2008 07:49 Das Jugendschutzgesetz wurde hier schon 2 mal gepostet. Das gibts z.B. auch hier http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/ (normaler link, kein pdf)
Maximus40 am 3. November 2008 07:39 http://bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Publikationen/publikationsliste,did=12862.html Der obige Link funktioniert leider nicht. In dieser Broschüre hier findest Du zum JuSchG zusätzliche Erläuterungen.
Maximus40 am 3. November 2008 07:41 Der Link auch nicht grrrrr
bitmap am 3. November 2008 07:52 -->> http://kuerzer.de/
Maximus40 am 3. November 2008 07:40 Link funktioniert leider nicht
heinmueck am 3. November 2008 07:46 Das ist ein "gutefrage.net-Phänomen". Längere Links werden irgendwo (bei "= Zeichen") abgeschnitten. Wenn man den Link mit Strg/C Strg/V in das Adressfeld des Browsers kopiert funktioniert es.
majosandra am 3. November 2008 07:50 Ja, das stimmt. Jetzt sehe ich es auch. Der letzte Teil der Links ab dem = ist nicht blau markiert.
bitmap am 3. November 2008 07:51 Abkürzen mit http://kuerzer.de/ und schon gehts auch auf gf.
majosandra am 3. November 2008 08:21 Ach so: Ich soll das tun?!
http://kuerzer.de/bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/gesetze,did=5350.html
majosandra am 3. November 2008 08:24 Geht auch nicht mit dem http://kuerzer.de
Tut mir leid. Habe aber jetzt auch keine Zeit mehr, mich weiter mit zu beschäftigen.
Googelt mal den Begriff "Jugendschutzgesetz". Da werden Sie geholfen. :-)
bitmap am 3. November 2008 08:30 Nein, du sollst das nicht tun.
Das war nur ein Tipp, um die langen links klickbar zu machen. Man trägt die bei kuerzer.de in die Zeile ein und wandelt sie um. Sieht dann z.B. so aus http://kuerzer.de/KHV96BWSl (davor steht Der erzeugte Link lautet:) und dann gibts das Problem mit den ''abgeschnittenen'' links nicht mehr.
andreas48 am 3. November 2008 07:48 ihr solltet mal das =12862.html mitkopieren, dann geht auch der Link..

Klar gibt es dazu Gesetze.Das Jugendschutzgesetz sagt dazu ser genau was gestattet ist und was nicht und was passiert wenn Eltern dir etwas gestatten was nicht erlaubt ist. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir raten Dich ans Gesetz zu halten. Alles Gute Alwine