Ich habe gehört, dass bei geliehenen Gegenständen die Haftpflichtversicherung nicht zahlt. Stimmt das ?
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Stimmt, was "Kabark" schreibt. Dem kann ich als Versicherungsmakler nur zustimmen!

Hallo.
Meist ist dies korrekt. Es gibt aber inzwischen viele Privathaftpflichtversicherungen, die auch bei geliehenen, gepachteten, unentgeltlich überlassenen und gemieteten Sachen haften.
Man sollte also gezielt nach diesen Einschlüssen fragen. Ebenso wie viele andere Leistungen wie z.B. Deliktunfähigkeit, Gefälligkeitsschäden usw.
Schöne Grüße justii

Das ist richtig. Bei geliehenen Gegenständen tritt die Privathaftpflicht nicht ein. Wenn dem nicht so wäre: Was würde für ein Schindluder getrieben werden...