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Stimmt es, das eine Haftpflicht in der Regel nicht zahlt, wenn mann jemanden etwas ausleiht ?

gefragt von waldfrieden am 20.03.2007 um 14:42 Uhr

Ich habe gehört, dass bei geliehenen Gegenständen die Haftpflichtversicherung nicht zahlt. Stimmt das ?


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Reply


JuergenLukas
beantwortet von JuergenLukas am 20. März 2007 15:12
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Stimmt, was "Kabark" schreibt. Dem kann ich als Versicherungsmakler nur zustimmen!


Robert seb. Grafetstetter
beantwortet von Robert seb. Grafetstetter am 11. August 2007 23:10
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Hallo.

Meist ist dies korrekt. Es gibt aber inzwischen viele Privathaftpflichtversicherungen, die auch bei geliehenen, gepachteten, unentgeltlich überlassenen und gemieteten Sachen haften.

Man sollte also gezielt nach diesen Einschlüssen fragen. Ebenso wie viele andere Leistungen wie z.B. Deliktunfähigkeit, Gefälligkeitsschäden usw.

Schöne Grüße justii


Kabark
beantwortet von Kabark am 20. März 2007 15:02
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Das ist richtig. Bei geliehenen Gegenständen tritt die Privathaftpflicht nicht ein. Wenn dem nicht so wäre: Was würde für ein Schindluder getrieben werden...




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