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Stimmt es das der Tank bei einem Erdgasauto beim TÜV ausgebaut werden muss?

gefragt von Mukschina am 14.06.2009 um 12:47 Uhr

Stimmt es das der Tank bei einem Erdgasauto beim TÜV ausgebaut werden muss? Ergeben sich daraus Mehrkosten beim TÜV? Wenn ja, wie hoch sind sie?

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Auto x 23.099 TÜV x 498 Erdgas x 91

anonym
beantwortet von michaelfj am 15. Juni 2009 21:23
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Wer erzählt Dir denn so einen Blödsinn? Also wenn Dein Auto offiziell umgerüstet ist, d.h. Die Anlage abgenommen, dann besteht dazu keine Veranlassung, sollte der Umbau nicht eingetragen sein, dann natürlich alles zurückbauen fürn TÜV, und wenn du dann das Ganze wieder einbaust (ohne Abnahme) kommen andere Probleme auf Dich zu. Sollte der tank allerdings eine gewisse Größe überschreiten, dann ist der Tank selber TÜV pflichtig. Aber um sicher zu sein, rede einfach mal mit Deinem TÜV-Prüfer, denn einige Sachen bei einer Abnahme liegen im ermessen des Prüfers, d.h. bei ein und der selben Prüfstelle läßt der eine Prüfer etwas durch, was der Andere nie und nimmer abnimmt - soviel zum Ermessen. Grüße Michael


mentecaptum
beantwortet von mentecaptum am 14. Juni 2009 12:50
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Erkundige dich mal bei einem Umrüster, die müssen doch wissen, was mit einem umgerüsteten Fhrzg. auf dich zu kommt.



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