Hallo, habe das so am Rande irgendwo gehört. Mein Sohn fäht LKW. Wenn das stimmt hat er noch Zeit, eine Ausbildung anzufangen. Weiß jemand etwas genaues???? L.G.

Also grad letzte Woche stand ein Artikel in der Zeitung, dass sehr viele gute Kraftfahrer gesucht würden.Vor allem auch ältere.In dem Artikel stand des weiteren, dass alle Interessenten, auch Langzeitarbeitslose, sich an das Arbeitsamt wenden sollten, da der entsprechende Führerschein unter bestimmten Vorraussetzungen gefördert würde. Eine Fahrschule aus der Region berichtete zudem, das bisher alle Fahrschüler nach der Ausbildung auch gleich eine Stelle bekommen hätten.In dem Bericht stand nichts dergleichen,das ab 2010 nur noch gelernte Kraftfahrer einen LKW fahren dürfen.Vielleicht kannst du den Bericht unter www.rheinischepost.de (hier dann unter Grenzland Kurier für Viersen) noch aufrufen.

Du meinst den Berufskraftfahrer ?
Eine abgeleistete Führerscheinprüfung kann quasi nicht widerrufen ! Man hatte die Gesundheitsprüfung für Kraftfahrer über 50 eingeführt! Ist jemand untauglich, so ist das der einzigste Weg um ein Fahrverbot zu verhängen, wenn man nicht straffällig geworden ist ! Für Neulinge mag das irgendwann zum tragen kommen, gehört habe ich davon noch nichts !
DrLove am 18. Januar 2008 08:29 "der einzigste Weg" - einzig ist nicht steigerungsfähig!
der einzige mensch auf einer insel wird nicht einsamer, wenn man ihn zum "einzigsten" steigert...
Wieselchen1 am 18. Januar 2008 08:46 herrjee.... da ist aber einer heute morgen peinlichst genauestens.... :-D
Es ist so, das die zugangsbestimmungen zum 1.1.2010 für den Berufskraftfahrer geändert werden. Es ist dann Pflicht für Einsteiger eine Ausbildung zum BKF zu machen, wenn diese gewerbsmässig LKW fahren wollen. Bis dato reicht der Führerschein aus um zu fahren (beruflich). Die Kutscher die jetzt auf den Straßen unterwegs sind ,bleiben hiervon unberührt.
Danke, das war Die Antwort die ich gesucht habe. L.G.
Neue Berufskraftfahrer-Qualifikation für BUS und LKW Zukünftige Busfahrer müssen ab dem 10. September 2008 außer dem BUS-Führerschein auch noch eine Berufskraftfahrer-Qualifikation erwerben. Nur wenn beide Qualifikationen nachgewiesen werden können, darf das BUS-Fahren gewerblich ausgeführt werden. Damit wird eine zusätzliche Prüfung und eine zusätzliche Ausbildung erforderlich. Nähere Infos hierzu unter Berufskraftfahrer-Qualifikation
Für zukünftige LKW-Fahrer tritt die gleiche Regelung ab 10. September 2009, in Kraft.
Ja und Nein. Es müssen in der EU bald alle ein Fachausbildung oder Weiterbildung haben um einen LKW fahren zu dürfen. Neuanfänger müssen eine Prüfung ablegen, alte Hasen nur einen 35 Std. Lehrgang alle 5 Jahre.
Auszug vom ADAC: Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 / Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein eintragen lassen.
Neueinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).

ab dem 01.10.09 tritt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft. Dies erschwert den Erwerb der LKW-Scheine, da diese dann nur noch in Verbindung mit einer Ausbildung möglich sind. Wer den Schein hat, muss eine Grundqualifikation nachweisen. Dieser Kursus besteht aus einem Lehrgang über 5 Tage (kann über die folgenden 5 Jahre aufgeteilt werden). Wer trägt die Kosten dafür? Tja, das steht in den Sternen...
Gilt das nur für LKW und Bus fahrer oder auch für "normale" Kraftfahrer?