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Stimmt das Schild in Restaurants: "Keine Haftung für die Garderobe"?

gefragt von schnitzel1 am 15.11.2008 um 18:47 Uhr

Gibt es Ausnahmen von dieser Haftungsregelung?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 15. November 2008 18:48
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Ob der Gastwirt für die abgelegte Garderobe des Gastes haftet, hängt von den Umständen im Lokal ab. Wenn im Gastraum die Haken für die Garderobe des Gastes so angebracht sind, dass der Gast seine Garderobe von seinem Platz aus gut beobachten kann, dann haftet der Gastwirt nicht für den Verlust. Keine rechtliche Bedeutung hat es dabei, ob der Gastwirt seine Haftung ausgeschlossen hat oder nicht. Anders ist die Rechtslage, wenn der Gast im Lokal keine Möglichkeit hat, seine Garderobe an einer von ihm einsehbaren Stelle abzulegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Kleidungsstücke nur in einem unbewachten Nebenraum oder an einer nicht einsehbaren Nische oder Garderobenwand im Eingangsbereich abgelegt werden kann. Kommt die Garderobe des Gastes in diesem Fall abhanden, dann trifft den Gastwirt ein Verschulden mit der Folge, dass er für den Verlust haften muss. Ein etwaiger Haftungsausschluss hat dabei rechtlich keine Bedeutung. Weiter geht es hier: http://www.abc-recht.de/ratgeber/reisen/falle/recht_garderobe.php


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 15. November 2008 18:48
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Es gibt keine Ausnahme.


Melina79
beantwortet von Melina79 am 15. November 2008 18:48
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Nöö,wozu? Is so wie es ist.. :)


fcbayern
beantwortet von fcbayern am 15. November 2008 18:48
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ja, stimmt


anonym
beantwortet von caioh am 15. November 2008 18:48
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Haftung darf der Wirt nur auschliessen, wenn der Kunde seine Garderobe sehen kann.



anonym
beantwortet von anjanni am 15. November 2008 18:49
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Wenn der Wirt die Garderobe beschädigt, dann haftet er. Ansonsten bedeutet das Schild einfach, daß niemand auf Deine Garderobe aufpaßt, z.B. ob sie gerade Beine bekommt.


lauri03
beantwortet von lauri03 am 15. November 2008 18:49
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wenn es da steht, wird es wohl stimmen.


wernilein
beantwortet von wernilein am 15. November 2008 18:50
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Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaa


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. November 2008 18:51
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Jein.

Zunächst einmal würde man bei einer unentgeltlichen Möglichkeit, die Garderobe aufzuhängen, auch ohne ein solches Schild nicht ohne weiteres von einer Haftung des Wirtes für Abhandenkommen ausgehen können. Besteht der Wirt aber darauf, die Garderobe an dem dafür vorgesehenen Platz aufzuhängen, statt sie am Tisch zu halten, wird er trotz Schild haften.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 15. November 2008 19:32
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Dem Grunde nach haftet der wer den Kleiderhaken zur Verfügung stellt ! Mit dem im Blickfeld und so ist Illusion ! Auch durch das Schild wird die Haftung nicht ausgeschlossen !


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