Gibt es Ausnahmen von dieser Haftungsregelung?

Ob der Gastwirt für die abgelegte Garderobe des Gastes haftet, hängt von den Umständen im Lokal ab. Wenn im Gastraum die Haken für die Garderobe des Gastes so angebracht sind, dass der Gast seine Garderobe von seinem Platz aus gut beobachten kann, dann haftet der Gastwirt nicht für den Verlust. Keine rechtliche Bedeutung hat es dabei, ob der Gastwirt seine Haftung ausgeschlossen hat oder nicht. Anders ist die Rechtslage, wenn der Gast im Lokal keine Möglichkeit hat, seine Garderobe an einer von ihm einsehbaren Stelle abzulegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Kleidungsstücke nur in einem unbewachten Nebenraum oder an einer nicht einsehbaren Nische oder Garderobenwand im Eingangsbereich abgelegt werden kann. Kommt die Garderobe des Gastes in diesem Fall abhanden, dann trifft den Gastwirt ein Verschulden mit der Folge, dass er für den Verlust haften muss. Ein etwaiger Haftungsausschluss hat dabei rechtlich keine Bedeutung. Weiter geht es hier: http://www.abc-recht.de/ratgeber/reisen/falle/recht_garderobe.php
Haftung darf der Wirt nur auschliessen, wenn der Kunde seine Garderobe sehen kann.
Wenn der Wirt die Garderobe beschädigt, dann haftet er. Ansonsten bedeutet das Schild einfach, daß niemand auf Deine Garderobe aufpaßt, z.B. ob sie gerade Beine bekommt.

Jein.
Zunächst einmal würde man bei einer unentgeltlichen Möglichkeit, die Garderobe aufzuhängen, auch ohne ein solches Schild nicht ohne weiteres von einer Haftung des Wirtes für Abhandenkommen ausgehen können. Besteht der Wirt aber darauf, die Garderobe an dem dafür vorgesehenen Platz aufzuhängen, statt sie am Tisch zu halten, wird er trotz Schild haften.

Dem Grunde nach haftet der wer den Kleiderhaken zur Verfügung stellt ! Mit dem im Blickfeld und so ist Illusion ! Auch durch das Schild wird die Haftung nicht ausgeschlossen !