vlaardingen am 02.07.2007 um 18:08 Uhr
bekomme ständig solche briefe.bei einem -ugv inkasso- diese wolten unglaubliche 65euro inkasten.hab jetzt gehört das man solche bedrohungen nicht ernst nehmen soll.stimmt das?

Rechte haben sie genau die, die jede andere Firma auch hat. Und wenn Du nicht zahlst können sie vor Gericht gehen und eine Zwangsvollstreckung beantragen.
Eine Inkasso-Firma hat zwar nur die "Jedermannsrechte", fackelt aber damit nicht lange, sie auszuschöpfen.

Das mit dem Nicht- Ernstnehmen ist so eine Sache:
es gibt z.B. auch Telefongesellschaften und (Online-)- Warenhäuser (Quelle, Neckermann hatten/haben das mal so gemacht), die Inkassofirmen einsetzen, wenn ihr Forderungen nicht erfüllt werden (von Seiten des Käufers). Da würde ich mich dann schon drum kümmern...
Evtl meinst du die Inkasso-Firmen, die gerade auf der (Internet-) Abmahnwelle reiten und von Betreibern von Webseiten mit Foren eine Gebühr verlangen etc. Das ist dann eine andere Sache und man findet viele Hinweise zum richtigen Vorgehen gegen diese Firmen im www.

das kommt nun drauf an, weswegen sie dir solche briefe schicken.
hast du mal im internet so sachen, wie lebenserwartung oder ähnliches mitgemacht? vielleicht hast du da übersehen, dass es geld kostet.
du musst erst mal prüfen was die genau von dir wollen, ob es berechtigte forderungen sind.
sollten diese forderungen unberechtigt sein und von so einem internetanbieter, dann am besten zu einer beratung für verbraucher gehen, nicht dass du was zahlen sollst was du gar nicht verursacht hast.
Oh je, UGV Inkasso. Da hast du irgendwann mal von einem Schrottversender Ware zugeschickt bekommen und nicht zurück geschickt. Jetzt hast du diesen dubiosen Verein an der Backe und die lassen so schnell keine Ruhe.
Und die sind natürlich im Internet bekannt und berüchtigt: http://tinyurl.com/26k7fo
Hunley am 16. August 2007 15:58 Bei unverlangten Muster- oder Warensendungen gilt für den Privatmann: Wenn man sich nicht rührt und der Versender es nicht zurückholt hat die Firma Pech gehabt. Schweigen = Ablehnung
Nur bei 2 gewerblichen Beteiligten und einer bestehenden Geschäftsbeziehung bedeutet Schweigen = Zustimmung, also man behält es und muß bezahlen.
Hallo, glücklicherweise arbeitet mein Cousin bei einem Inkasso-Unternehmen, das hat mir VIIIEL Geld gespart. Wenn es z.B. um eine gerechtfertigte Forderung von sagen wir mal 100 Euro geht: dann bezahle NUR die Hauptforderung und keinen Cent mehr!! Am besten direkt an den ECHTEN Gläubiger. Denn die Kosten des Inkasso-Unternehmens sind weder pfändbar noch vollstreckbar. Ich hatte mal so eine unverschämte Forderung, da wurden aus 17 Euro mal locker 120. Nicht einschüchtern lassen, die haben nichts zu melden. Ein Gerichtsvollzieher hat mal gesagt: Inkasso-Brief? Gleich in die Mülltonne damit, gar nicht beachten, die haben NICHTS zu sagen. Blöd ist es nur, wenn man in Raten zahlen muß. Da würde ich immer versuchen, mit dem Gläubiger direkt etwas auszumachen, ohne das Inkasso-Unternehmen zu beachten.
Das ist, glaube ich, nicht ganz richtig mit den Rechten. Die haben nur "Rechte" wenn der Gläubiger seine Forderung an das Inkassobüro auch wirklich abtritt oder verkauft. Das ist jedoch in den wenigsten Fällen so. Die Inkassobüros versuchen nur auf die schnelle für sich viel Geld zu verdienen. Der Gläubiger ist denen meist egal. Denn wenn sie klagen wollen tragen sie auch die Kosten, und klagen können sie nur wenn ihnen die Forderung auch gehört. Ob diese Kosten jemals wieder rein kommen ist dann die Frage. Lasse mich aber auch gern eines besseren belehren.