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Stimmt das das wenn man bei ebay mehr als 40 artikel in zwei monaten verkauft sich strafbar macht?

gefragt von TomDelo am 15.04.2008 um 14:06 Uhr

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anonym
beantwortet von seesee am 15. April 2008 14:07
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Nein, aber man wird als Händler eingestuft - mit allen Rechten und Pflichten (Garantie...)

Kommentar von TomDelo am 15. April 2008 14:08

muss man das denn irgendwo melden?

Kommentar von seesee am 15. April 2008 14:11

Z.B. muss das Einkommen versteuert werden, du musst eine Buchführung machen, etc... (rein theoretisch, jedenfalls). Entgegen dem nächsten Antworter: Meines Wissens gibt es schon eine Menge Urteile hierzu...

Kommentar von E6aa225cd1216286ba4ae40d8549408fsmallmeverick am 15. Mai 2008 15:39

einfach bei ebay als gewerblicher händler anmelden

Kommentar von benutzer27 am 15. April 2008 14:20

bei 40 Artikeln in 2 Monaten? Das ist völliger Quatsch (außer es sind 40 Ferraries, die du über ebay vertickert hast....)


breitfuesse
beantwortet von breitfuesse am 15. April 2008 14:08
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Nicht grundsätzlich. Dir kann aber in diesem Fall von einem geldgierigen Anwalt gewerblicher Handel unterstellt werden. Und selbst die Aufforderung zur Unterlassung lässt sich der Anwalt dann schon mal mit mehreren hundert Euro vergüten. Deshalb Vorsicht. Die Gesetzeslage scheint hier nicht wirklich eindeutig zu sein.

Kommentar von TomDelo am 15. April 2008 14:09

achso danke danke ich selber bin davon aber nicht betroffen


anonym
beantwortet von konkeydonkey am 15. April 2008 14:15
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Ach Quatsch, du kannst doch dein ganzen Kleiderschrank verkaufen mit mehr als 200 Artikel drin.

Kommentar von 0252ffd6b8cd16174460836c91ca4558smallAlleskoenner am 15. April 2008 14:18

sehe ich haargenau so! fatal wenn du ab deinem 41. artikel garantie geben müsstest und eben dieser artikel ein ü-ei spielzeug ist.

Kommentar von seesee am 15. April 2008 14:21
Kommentar von 0252ffd6b8cd16174460836c91ca4558smallAlleskoenner am 15. April 2008 14:26

stimmt, der fall spukte auch in meinem hinterkopf umher..


anonym
beantwortet von benutzer27 am 15. April 2008 14:10
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, ich habe jedenfalls noch keine Strafanzeige bekommen.

Wenn ebay feststellt, dass du zuviel verkaufst, dann kann es höchstens sein, dass sie dich zum Powerseller machen (einen gewerblichen Hintergrund sehen und einen gewerblichen Account wünschen) - aber definitiv nicht bei 40 Artikeln in 2 Monaten!!!

Wenn du sehr viel verkaufst, könnte auch das Finanzamt aufschlagen, wegen gewerblichen Verkauf. Aber auch die kommen nicht, wenn es verschiedene Artikel sind und in dieser Höhe.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. April 2008 14:24
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Nein strafbar ist nicht das verkaufen von 40 Artikeln sondern die nichtangabe bei der Steuer!



MacJohn
beantwortet von MacJohn am 15. April 2008 14:24
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Ganz klar: Nein.

Allerdings solltest Du Dich, wenn Du vor hast, mehr zu verkaufen, als Gewerblicher Händler bei e-Bay anmelden. Wie das geht und was das fürt Folgen (Steuern!) hat, ist auf den e-Bay Seiten ausführlich beschrieben.

Es gibt mittlerweile nämlich eine Handvoll raffgieriger Winkeladvokaten, die Verkäufer, die sich nicht als gewerbliche Händler angemeldet haben, mit Abmahnverfahren überhäufen. Dagegen kann man (noch) nichts machen.


Alleskoenner
beantwortet von Alleskoenner am 15. April 2008 14:14
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deshalb eröffnest du nebenher ein zweitkonto und teilst deine verkäufe fein auf. wegen zu oft zurück gezogener gebote hat man mich für drei wochen von weiteren bietaktionen ausgeschlossen. ich loggte mich daraufhin über mein zweites konto ein und siehe da: der schutzfilter funktionierte nicht. letztes beispiel hat nichts mit der fragetellung zu tun, soll aber veranschaulichen, dass ebay es - wo immer möglich - seinen schäfchen leicht macht bzw. lücken offen hält.

Kommentar von E6aa225cd1216286ba4ae40d8549408fsmallmeverick am 15. Mai 2008 15:32

und wenn das einer mitbekommt dann bist du schneller wegen steuerhinterziehung und betrug dran als du hüpfen kannst.

in ebay kaufen auch anwälte ein!


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 15. April 2008 14:58
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Ich glaube, solange man gebrauchte Sachen verkauft, ist das ohne Steuerabgabe ok. Bei Neuwaren muss aufgepasst werden. Ich verkaufe jetzt schon über 2 Jahre bei ebay und habe bisher noch keine Probleme bekommen. Man hat mich als von ebay geprüftes Mitglied eingestuft und ich denke, da ist alles in Ordnung.


kimmo
beantwortet von kimmo am 15. April 2008 15:36
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Stimmt nicht !

Kommentar von E6aa225cd1216286ba4ae40d8549408fsmallmeverick am 15. Mai 2008 15:30

doch stimmt. neue artikel - mehr als 40 in einem monat kann als gewerblicher handel ausgelegt werden. Hier gilt vorsicht. nicht nur die garantie ansprüche des käufers ändern sich sondern auch das steuerliche. hier gilt vorsicht ist besser als nachsicht.


xlisax
beantwortet von xlisax am 16. April 2008 01:53
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Bei STERN-TV hat mal ein EBAY-Vertreter gesagt, dass sie auf das Gesamte achten.

Verkaufst du einmalig 10 Tokio Hotel-CD´s, dann ist das nicht weiter schlimm. Verkaufst du aber regelmäßig jeden Monat 10 CD`s dann hat das schon Händler-Charakter und sie werden dich beobachten.

Einmalig den Kleiderschrank mit 200 Klamotten leeren ist auch nicht schlimm, aber wenn du 90 Gebrauchtwagen verkaufst in einem Jahr, dann sieht das auch nicht nach Privat aus.

Ein Privatmann verkauft gelegentlich mal etwas mehr oder weniger.


wellnessshop
beantwortet von wellnessshop am 16. April 2008 14:33
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Alle Einnahmen, auch die Privatverkäufe über Auktionen oder Kleinanzeigen müssen versteuert werden!!! Wenn die Steuerfreibeträge damit überschritten werden. Diese liegen, glaube ich, bei 2000,-€ im Jahr. Du kannst also 2000 Artikel verkaufen oder 2, das macht für Ebay keinen Unterschied. Man muß nur bedenken, dass so Sätze wie: Garantie ausgeschlossen, etc.. nur dann gelten, wenn es wirklich gebrauchtes Zeug aus Privathand ist. Wenn der Artikel als neu beschrieben ist, dann gelten in jedem Fall Garantiepflicht für den Verkäufer und 4 Wochen Rückgaberecht für den Käufer.


meverick
beantwortet von meverick am 15. Mai 2008 15:36
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schaut euch doch einfach mal den ard-bericht an:

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?uid=l127tv80sycvqtsl&cm.asp

das wird ein wenig klarheit schaffen...


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 29. September 2008 09:24
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Wenn das grundsätzlich mit Ja zu beantworten wäre, würden sich zigtausende Ebay-Privatverkäufer strafbar machen. Es ist nicht im Gewinnmaximierungsinteresse von Ebay Privatverkäufer, die gegen Steuer- und Verbraucherschutzgesetze verstossen von der Plattform zu verbannen. Wie ein Schaf im Wolfspelz bietet Ebay scheinhelig den Ermittlungsbehörden eine Zusammenarbeit an, wenn besonders dreiste Ebay-Mitglieder sogar bei den Finanzbehörden auffallen. Seit einiger Zeit nun, wurde Ebay nach einer Flut von gemeldeten Privatverkäufern, indirekt dazu gezwungen in Ihre Meldevorgaben auch die Variante -Privates Mitglied handelt gewerblich- aufzunehmen. Beantwortet wird eine solche Meldung in 2 Stufen. Im Bla bla Textbaustein: Liebes eBay-Mitglied,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Sie hatten uns gemeldet, dass ein eBay-Mitglied als gewerblicher Verkaeufer auf dem eBay-Marktplatz Waren anbietet, ohne sich als gewerblich zu kennzeichnen und ohne Angabe seiner Identitaet und ladungsfaehigen Anschrift und/oder ohne Widerrufsbelehrung.

Gerne gebe ich Ihnen dazu weitere Informationen.

Wir werden den Verkaeufer ueberpruefen und entsprechende Massnahmen einleiten, wenn dies erforderlich ist. Was wir gegebenenfalls gegen das Mitglied unternommen haben, koennen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gruenden leider nicht mitteilen. Alle eBay-Mitglieder haben ein Recht darauf, dass wir diese Informationen nicht an Dritte weitergeben.

Bitte informieren Sie uns auch weiterhin, wenn Sie Verstoesse gegen die eBay-Grundsaetze entdecken. Sie tragen so erheblich dazu bei, dass faires und sicheres Handeln auf eBay moeglich ist.

Wir schaetzen Ihre aktive Mithilfe sehr und danken Ihnen herzlich fuer Ihren Einsatz.

Fuer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Ich wuensche Ihnen viel Erfolg beim Handeln auf eBay.

Mit freundlichen Gruessen aus Dreilinden

... und falls die Meldungen für Ebay unangenehm werden: vielen Dank fuer Ihre Nachricht.

Sie hatten uns gemeldet, dass das eBay-Mitglied "xxxx" als gewerblicher Verkaeufer auf dem eBay-Marktplatz Waren anbietet, [ohne sich als gewerblich zu kennzeichnen und] ohne Angabe seiner Identitaet und ladungsfaehigen Anschrift und/oder ohne Widerrufsbelehrung.

Gerne gebe ich Ihnen dazu weitere Informationen.

Wir haben den Verkaeufer aufgefordert, innerhalb einer Frist von 14 Tagen sein Mitgliedskonto als gewerblich zu kennzeichnen und seine Angebote kuenftig gemaess den Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht (insbesondere Angaben zur Identitaet und ladungsfaehigen Anschrift und Informationen zum Widerrufs- bzw. Rueckgaberecht) zu gestalten.

Bitte informieren Sie uns auch weiterhin, wenn Sie Verstoesse gegen die eBay-Grundsaetze entdecken. Sie tragen so erheblich dazu bei, dass faires und sicheres Handeln auf eBay moeglich ist.

Wir schaetzen Ihre aktive Mithilfe sehr und danken Ihnen herzlich fuer Ihren Einsatz.

Fuer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

eBay-Sicherheitsteam

Fazit: Durch die explosiionsartige Zunahme der Steuerhinterziehungen über Ebay, sieht sich der Staat gezwungen, zu handeln.

Also Vorsicht, wenn man glaubt, daß man bei Ebay unter Umgehung der Steuerpflicht glaubt, binnen kurzer Zeit das grosse Geld machen zu können. Die Nachforderungen seitens des Fiskus können gewaltig werden und Ebay tritt als Helfershelfer auf, sämtliche An- und Verkaufsaktivitäten eines Privatverkäufers offenzulegen. Der Datenschutz greift dabei nicht!!


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