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Stimmen Arbeitgeber in der Regel einem Antrag auf Zweitjob zu?

gefragt von zwiebelchen am 19.01.2008 um 17:32 Uhr

Wenn unser Baby dann da ist, muß mein Mann vermutlich eine Zeitlang einen zweiten Job annahmen. Er muss aber die Zustimmung seines Arbeitgebers haben. Was meint ihr? Geht das problemlos?

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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 19. Januar 2008 17:41
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Ich habe da noch nie Probleme gehabt. Ein Tipp: Ideal wäre es natürlich, wenn du dem Arbeitgeber begreiflich machen könntest, dass der Zweit-Job sogar Vorteile (z. B. zusätzliche Kenntnisse) für den Erst-Job bringt. Da musst du etwas überzeugskraft haben..ggg.


tradaix
beantwortet von tradaix am 19. Januar 2008 17:39
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Ratgeber Nebenjobs - Ihr Recht auf den Zweitjob

Für viele hauptberuflich Beschäftigte gehört der Nebenjob zum täglichen Leben dazu. Und grundsätzlich (dies ist im Grundgesetz festgelegt!) hat jeder Bundesbürger das Recht der freien Berufsausübung, d.h. er kann seinen Beruf, Arbeitsplatz und die Ausbildungsstätte frei wählen.

Das heisst also, dass Sie im Grundsatz frei sind, eine Nebentätigkeit anzunehmen – auch wenn Sie diese im Rahmen eines zweiten Arbeitsverhältnisses ausüben möchten.

Dennoch gibt es gewisse Massregeln und Vorschriften, die Sie vor der Aufnahme bzw. bei der Ausübung Ihrer Nebentätigkeit als zweites Arbeitsverhältnis beachten sollten. (...)

Praxis-Tipp

Viele Arbeitgeber haben nichts dagegen, wenn ihre Angestellten einer Nebentätigkeit nachgehen. Sie möchten nur gefragt und somit nicht hintergangen werden.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und lassen Sie sich Ihren Nebenjob genehmigen, auch wenn Sie nicht unbedingt dazu verpflichtet wären. Es lohnt sich nicht, sich ungesetzlich zu verhalten. In kleineren Unternehmen können Sie dieses Gespräch sicherlich persönlich führen, empfehlenswert ist jedoch immer, eine klare schriftliche Vereinbarung zu treffen, dass Ihr Arbeitgeber mit Ihrer Nebentätigkeit einverstanden ist.

http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber2.html


dock69
beantwortet von dock69 am 19. Januar 2008 20:25
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Im Prinzip braucht man keine Genehmigung des Arbeitgebers - aber man muss ihn in Kenntnis über Zweitjob setzen. Kritisch wird es nur, wenn man z.B. für die Konkurrenz tätig wird o.ä.


anonym
beantwortet von poetvl am 19. Januar 2008 17:51
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Wenn er arbeitstechnisch den Erstjob nicht berührt( und dieser darunter leidet. ), und nicht bei einem Konkurrenzunternehmen stattfindet, dürfte kein Arbeitgeber was dagegen haben.


Nicole73
beantwortet von Nicole73 am 19. Januar 2008 17:36
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ich denke schon solange die arbeit nicht drunter leidet bzw. er dafür sorgt das er weiterhin pünktlich und zuverlässig ist! das sollte er bei der anfrage auch glaubhaft vermitteln! alles gute zur bevorstehenden geburt!!!


anonym
beantwortet von Stina am 19. Januar 2008 17:34
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Wenn er nicht in der selben Branche arbeitet, sollte dies kein Problem sein. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass der Zweitjob seinen "Hauptjob" nicht beeinträchtigt. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn er zusätzlich nachts arbeitet.


Marion1403
beantwortet von Marion1403 am 20. Januar 2008 18:02
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Normalerweise gibt es kein Problem mit den Zweitjob. Wichtig ist nur, dass Du vor Beginn des Zweitjobs Deinen Arbeitgeber davon unterrichtest und nicht unbedingt in Deiner Urlaubs- und schon gar nicht während eines Krankheitszeitraum deines Hauptjobs dort tätig bist. Noch dazu darf es Deinen Hauptjob in keiner weise beeinträchtigen. Bei der Konkurrenz solltest Du natürlich auch nicht tätig sein. Sprich einfach direkt mit Deinem Arbeitgeber und dann wird dies auch kein Problem sein.


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