Guten Tag, können meine gesetzlichen Pflichtteil-Erben eine von mir errichtete Stiftung, nach meinem Tod, kündigen-auflösen, und die Werte an sich nehmen ?

Verhindere es durch einen entsprechenden notariellen Vertrag.
Schreib ein Testament beim Notar, das kostet ist aber die beste Lösung um sowas zu klären.
So einfach können die das nicht.
Alles, was Du mit Deinem Vermögen machst, wäre noch 10 Jahre lang anfechtbar - aber Du kannst sicherlich beim Notar einigermaßen "wasserdichte" Verträge machen.
Vielleicht findest du hier erste Antwort auf deine Frage: http://www.juraforum.de/forum/f30/s
Der sinn und Zweck wir in der Stiffungsurkunde geregelt. Man legt alles fest. Auch wenn niemand an das Grundkapital darf und dieses mündelsicher verwahrt werden muss.
Wenn jemand will und Ahnung hat, kann man dennoch über Verwaltungskosten etc. Gelder abzweigen.
Man kann die Stiftung mit seinem Zweck auch einer Kirche hinterlassen, die diese dann verwaltet.

Nein, das geht nicht. Die Stiftung kann nur mit Genehmigung der (staatlichen) Stiftungsaufsicht gegründet werden, und wenn der begünstigte Personenkreis geändert werden soll, macht das ebenfalls die Stiftungsaufsicht, und zwar im Sinne des Stifters. Dazu wird die Satzung (Stiftungsvertrag) herangezogen. Der Stiftungsvorstand (das könnten evtl. die Verwandten des Stifters sein) wird dabei zwar gehört, entscheidet aber nicht. Mehr findest du hier, ab Seite 252 unter B, §§ 87/88.
http://www.ib.hu-berlin.de/buchidee/buch4/content/AnhangVereinsrecht.pdf