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Stiftung kündigen,-auflösen?

gefragt von Barum am 15.03.2009 um 15:56 Uhr

Guten Tag, können meine gesetzlichen Pflichtteil-Erben eine von mir errichtete Stiftung, nach meinem Tod, kündigen-auflösen, und die Werte an sich nehmen ?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 15. März 2009 15:57
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Verhindere es durch einen entsprechenden notariellen Vertrag.


anonym
beantwortet von jotde01 am 15. März 2009 15:57
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das wird doch mit der Stiftungsurkunde geregelt


anonym
beantwortet von Nadjine am 15. März 2009 15:57
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Schreib ein Testament beim Notar, das kostet ist aber die beste Lösung um sowas zu klären.


anonym
beantwortet von anjanni am 15. März 2009 15:59
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So einfach können die das nicht.

Alles, was Du mit Deinem Vermögen machst, wäre noch 10 Jahre lang anfechtbar - aber Du kannst sicherlich beim Notar einigermaßen "wasserdichte" Verträge machen.


anonym
beantwortet von radschlaeger am 15. März 2009 16:00
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Vielleicht findest du hier erste Antwort auf deine Frage: http://www.juraforum.de/forum/f30/s


anonym
beantwortet von profitnews am 15. März 2009 16:03
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Der sinn und Zweck wir in der Stiffungsurkunde geregelt. Man legt alles fest. Auch wenn niemand an das Grundkapital darf und dieses mündelsicher verwahrt werden muss.

Wenn jemand will und Ahnung hat, kann man dennoch über Verwaltungskosten etc. Gelder abzweigen.

Man kann die Stiftung mit seinem Zweck auch einer Kirche hinterlassen, die diese dann verwaltet.


cyberoma
beantwortet von cyberoma am 15. März 2009 16:11
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Nein, das geht nicht. Die Stiftung kann nur mit Genehmigung der (staatlichen) Stiftungsaufsicht gegründet werden, und wenn der begünstigte Personenkreis geändert werden soll, macht das ebenfalls die Stiftungsaufsicht, und zwar im Sinne des Stifters. Dazu wird die Satzung (Stiftungsvertrag) herangezogen. Der Stiftungsvorstand (das könnten evtl. die Verwandten des Stifters sein) wird dabei zwar gehört, entscheidet aber nicht. Mehr findest du hier, ab Seite 252 unter B, §§ 87/88.
http://www.ib.hu-berlin.de/buchidee/buch4/content/AnhangVereinsrecht.pdf


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