Mein Vater ist verstorben und als am Tag der Beerdigung die Erben gemeinsam zur Bank gingen um den Nachlass zu klären, wollte die Bank einen Erbschein vorgelegt bekommen und zog von der Witwe sofort die EC Karte meines Vaters ein und sperrte das Konto. ( es gab keine Vollmacht o.ä.)Jetzt forderte ich die Kontoauszüge an und siehe da, die gute Frau räumte in 4 Tagen vorher noch kräftig ab ein kleiner Rest blieb übrig. Dazu kommt das mein Vater Schulden hinterliess die eigendlich aus der Erbmasse betritten werden sollten. Meinem Rechtsempfinden nach denke ich das die Frau das Geld zurückzahlen muss. Ist das so??
Vier tage vor dem Tode deines Vater?Frage nur weil mein bruder am Tag des todes meiner mutter und den Tag danach abgeräumt hat.Er muss das zurückzahlen bzw.die Bank hätte keine zahlung vornehmen dürfen da der tod bekannt war.

Wenn dein Vater mit ihr verheiratet war, muss sie für die Schulden aufkommen und nicht ihr, denn sie ist der Erbe.
stimmt mmmm nicht ganz ich erbe ein viertel, muss also auch die Schulden begleichen aber die Erbmasse ist weg....
moonrox am 19. Mai 2009 09:05 du musst die schulden nie und nimmer begleichen! inherhalb von 6 wochen zum zuständigen nachlassgericht gehen und dich informieren. angehörige/erben sind nicht verpflichtet den schuldteil abzutragen und können das erbe ausschlagen!
Malkia am 19. Mai 2009 09:07 Genau, habe ich unten auch schon geschrieben. Erbe ablehnen, wenn sowieso nichts da ist und gut ist, dann muss sie für die Schulden aufkommen.
Erbschaft ist angenommen worden, es waren ja nicht nur Schuldenda, jetzt natürlich nach der Plünderung schon...
moon73 am 19. Mai 2009 09:06 eben, ihr könnt das Erbe einfach ausschlagen, wenn euch bekannt ist, dass nur Schulden übrig sind.

Da solltest du oder ihr mal zu einem Anwalt der Ahnung von Erbrecht hat.

nicht die bank klärt den nachlass, sondern das nachlassgericht!
besser gesagt es geht um die Kontenauflösung, aber die Karte gehörte dem Vater und es gab keine Vollmacht oder Berechtigung. Geld wurde am Automaten abgeholt
ist das dann nicht Diebstahl. Dann würde ich sowieso gegen die Frau eine Anzeige erwirken - Betrug kann man wohl nicht so sagen oder?
moonrox am 19. Mai 2009 08:59 dann ist die sache doch eindeutig. anhand der kontoverfügungen, die ja nach dem tode getätigt wurden, kann das institut auch zur herausgabe der relevanten daten seitens staatsanwaltschaft verpflichtet werden. anzeige erstatten!
Malkia am 19. Mai 2009 09:05 Das ist doch alles Quatsch, ist doch kein Diebstahl. Sie war mit ihm verheiratet, so hat sie auch als Erbin ein Recht auf das Geld, schließlich muss ja alles bezahlt werden. Ich würde an Stelle der Kinder das Erbe ablehnen, so bleibt sie allein auf den Schulden sitzen, wenn es denn überhaupt einen Pflichtteil für die Kinder gibt.
moon73 am 19. Mai 2009 09:08 @Malkia: sehe ich genauso, würde mich auch nicht als Diebin sehen, wenn ich nach dem Tod meines Mannes auf das Konto zugreife, schließlich müßte ich ja weiterhin Miete, Strom und alle Ausgaben davon bezahlen und auch die Beerdigung.
moonrox am 19. Mai 2009 09:10 warum alles quatsch? frage UND antworten lesen! und bitte daran denken, dass 25% des erbes schon an die hier fragende person zugesichert waren. somit muss das nachlassgericht darüber befinden!
Malkia am 19. Mai 2009 09:15 Klar ist das Quatsch!!!
Wenn, dann ist es eine Unterschlagung und kein Diebstahl!!! Hier ist der Tatbestand eines Diebstahls nicht gegeben.
Besserwisser
moonrox am 19. Mai 2009 09:19 meinst du mich? besser nicht, es sei denn, du hast mal in dem bereich zu tun gehabt. kann aber nicht sein, denn sonst würdest du nicht solch fahrlässigen sachen schreiben!
Malkia am 19. Mai 2009 13:54 @moonrox, sei bitte mal ganz vorsichtig, mit dem, was du da von dir gibst. Mäßige dich mit derartigen Äußerungen, sonst kann das ganze mal nach hinten losgehen. Ich habe es nicht nötig mir hier etwas derartiges unterstellen zu lassen.
obwohl ich schon die Erbschaft schriftlich angenommen habe kann ich rücktreten? Ich werd mir wohl Rechtsbeistand holen müssen auch im Interess der andere Erben. Achso Erbschein muss ich neu beantragen hat die Witwe einbehalten, wie eben auch Kontoauszüge etc. macht echt Spass...
moonrox am 19. Mai 2009 09:48 upps, das ändert die lage doch erheblich! aufs erbe muss man, wenn, dann innerhalb der ersten 6 wochen verzichten. annehmen und dann verzichten-da stehen die chancen doch sehr schlecht! viel erfolg!
Sofort zu einem Rechtsbeistand und Bank nochmal bescheid geben, denn die sind Mitschuld, aber das wichtigste ist das du zu einem Anwalt gehst.

Ihr seid gemeinsam Erben erkundige Dich da mal auf dem Notariat.

hat sie das Geld vor oder nach dem Tod abgeholt?
nach dem Tod und der Beerdigung lagen 4 Wochen. Sie hat 4 Tage vor Bankregelung das Geld abgeholt. Der Vater war 3 1/2 Wo tod.
maiki01 am 19. Mai 2009 09:19 das durfte sie dann nicht. Das gehört zur Erbmasse. Auf jeden Fall zurück fordern. Reichte das denn um die Schulden zu bezahlen, oder bleiben noch welche übrig? Wenn nach Schuldenbegleichung keine Erbmasse mehr da ist, würde ich das Erbe ausschlagen. Sonst hast Du diese geerbt. Wenn Du es ausschlägst, bleibt sie drauf sitzen

Es erbt der Überlebende, wenn die Ehegatten sich zu Alleinerben eingesetzt haben.Du (eventuell deine Geschwister, sofern vorhanden) hast dann Anspruch auf den Pflichtanteil, den du geltend machen kannst. Der Pflichtanteil bezieht sich auf reinen Geldanspruch.
Die Bank widerum ist im Recht, wenn sie einen Erbschein fordert, denn dann hat deine Stiefmutter keine Berechtigung mit der EC-Karte deines Vaters aktiv zu werden, deine Stiefmutter macht sich strafbar. Den Erbschein muss deine Mutter beim Amtsgericht beantragen. Dort bekommt sie einen Vordruck, der ausgefüllt werden muss. Er beinhaltet das gesamte Vermögen (Geld, Immobilien, wertvolle bewegliche Güter, Schmuck, Auto....) und auch Schulden müssen angegeben werden. Auf alle Fälle erbt deine Stiefmutter die Schulden mit und darf zuvor keine Geldbeträge von der Erbmasse nutzen. Ehe du einen Anwalt konsultierst, gehe doch mal zum Amtsgericht, Erbscheinabteilung, schildere deinen Fall und dann bekommst du vielleicht sogar Hilfe. Gruß Elenore

Sehr gute Frage! Meines Wissens, kannst Du das Erbe ablehnen und somit muss Deine Stiefmutter die Schulden begleichen. Such Dir auf jeden Fall eine gute Rechtsberatung, die Dir bei diesem Problem zur Seite steht.
Auf jeden Fall zu einem Anwalt.
Die Situation ist kompliziert: Wie ist die rechtliche Grundlage der Ehe (oder gibt es keine) deines Vaters (Gütertrennung oder Zugewinngewinngemeinschaft)?
Gibt es ein Testament?
Wenn Zugewinngewinngemeinschaft und kein Testament - dann hast du gute Chancen auf die Hälfte von allem zum Zeitpunkt des Todes deines Vaters.
Wenn anders, dann brauche ich mehr Informationen.
nein ist genauso gewesen.... das Schönste ist noch das sich mein Vater nie als WIEDER_verheiratet umgemeldet hat und meine Mutter ist etliche Jahre tot, er Witwenrente kassierte, die NEUE Witwe natürlich "nichts" davon wusste, Geld muss logischer Weise zurück gezahlt werden

Wenn sie die Ehefrau deines Vaters war, dann ist sie doch auch eh Erbin und sie erbt auch Teile des Vermögen, sowie die Schulden. Ich denke ein Nachlassverwalter sollte das klären,nicht ihr. Dann geht schon alles seinen richtigen Gang. Ich als Ehefrau würde mich nicht schuldig fühlen, wenn ich auf das Konto meines Mannes zugreife. Ich habe auch keine Vollmacht auf sein Konto, aber wir haben ja auch zu Lebzeiten alles geteilt. Das ist einfach eine moralische Sache. Aber sie jetzt als Diebin hinstellen, das ist doch blöd. Schließlich muß sie ja auch die Beerdigung zahlen und die kostet auch ein paar Tausend Euro.
nö nö so läuft das nicht. Alle Kosten aber auch alle sind mir in Rechnung gestellt worden und ich denke das ich doch auch ein Mitspracherecht habe genauso wie die anderen Erben und das eine Auskunft ihreseitens nicht zuviel gewesen wäre.Aber Geld verschwinden lassen und uns nur Schulden vor die Nase setzten ach nö ...lustig ist was anderes...habe bis zum heutigen Tag
moon73 am 19. Mai 2009 09:15 Dir können zwar alle Kosten vor die Nase gesetzt worden sein, aber du mußt sie nach Erbrecht nicht begleichen, sondern die Ehefrau muß die Kosten genauso tragen, wie die Kinder des Verstorbenen.
alles nach dem Tod passiert
Tja würde ich mal sagen,hat die gute Frau Pech gehabt!Es gilt der Kontostand vom Todestag.Sie muss es zurückzahlen!Am besten nimmst du dir/euch einen Anwalt.Sie wird sicher auf stur stellen,sowie mein Bruder.Reden nützt oft nicht viel.Sehr gut ist schon mal das du die Auszüge hast.