Stichtag Kündigung in der Probezeit

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist richtig, dass Du am letzten Tag der Probezeit die Kündigung noch abgeben kannst. Der letzte Tag ist in Deinem Beispiel aber nicht der 18. sondern der 17. November. Am 18. November beginnt der 7. Monat des Arbeitsverhältnisses. Wenn Dein AG die Kündigung am 17. November erhält, ist der 1. Dezember Dein letzter Arbeitstag. Willst Du dort aber bei einem neuen AG beginnen, muss der AG Deine Kündigung zum 30. November spätestens bis 16. November beim AG eingegangen sein. Da das ein Sonntag ist, musst Du, falls nur bis Freitag gearbeitet wird, dem AG spätestens am 14. November die Kündigung übergeben.

Wenn Du allerdings bis zum letzten Tag warten möchtest, muss sichergestellt sein, dass der AG an diesem Tag die Kündigung auch erhält. Wenn Du die Kündigung selbst abgibst, lass Dir den Empfang auf einer Kopie der Kündigung bestätigen.

Solltest Du viel zu früh kündigen, kann der AG Dir eine Gegenkündigung geben und Du bist schneller raus als Du möchtest.

Danke fürs Sternchen

Ich weiß nicht genau, ob ich die Frage richtig verstanden habe.

Der 18. November ist der letzte Tag, an dem du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kannst. Würdest du das tun, wäre dein Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten und 2 Wochen beendet, in diesem Fall der 2. Dezember.

Möchtest du, dass der Vertrag am Ende der Probezeit beendet ist, wäre der letzte Tag für die Kündigung der 4. November.

Du musst die Kündigung spätestens! 2 Wochen vor Ende der Probezeit Deinem Arbeitgeber zukommen lassen. Wenn Du sie mit der Post schicken willst, dann rechne lieber 2 Tage mehr

spätestens! 2 Wochen vor Ende der Probezeit

Das ist falsch! Die Probezeit dauert 6 Monate. Solange hat man auch die verkürzte Kündigungsfrist. Man muss nicht zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit kündigen.