Stichtag Kündigung in der Probezeit
Hallo Zusammen,
ich habe auf meine Frage im Internet leider keine genaue Antwort gefunden, deshalb stelle ich die Frage mal hier, in der Hoffnung, dass jemand eine zuverlässige Antwort hat.
Ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit von 6 Monaten. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt 2 Wochen, also 14 Tage. Nehmen wir an, mein Arbeitsverhältnis hat am 18. Mai 2014 begonnen und ich entscheide mich zum Ende der Probezeit, das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen. Am 18. November 2014 wäre die Probezeit ja dann logischerweise vorbei. Heißt das für mich, dass die Kündigung bei meinem Arbeitgeber spätestens am 4. November 2014 (18. November MINUS die 14 Tage Kündigungsfrist) auf dem Tisch liegen muss? Oder reicht es theoretisch, wenn Sie am letzten Tag der Probezeit, also in meinem Fall am 18. November 2014 abgegeben wird?
Ich hoffe, ich habe meine Frage einigermaßen verständlich gestellt und jemand hat eine hilfreiche Antwort für mich.
Danke schonmal !
3 Antworten
Es ist richtig, dass Du am letzten Tag der Probezeit die Kündigung noch abgeben kannst. Der letzte Tag ist in Deinem Beispiel aber nicht der 18. sondern der 17. November. Am 18. November beginnt der 7. Monat des Arbeitsverhältnisses. Wenn Dein AG die Kündigung am 17. November erhält, ist der 1. Dezember Dein letzter Arbeitstag. Willst Du dort aber bei einem neuen AG beginnen, muss der AG Deine Kündigung zum 30. November spätestens bis 16. November beim AG eingegangen sein. Da das ein Sonntag ist, musst Du, falls nur bis Freitag gearbeitet wird, dem AG spätestens am 14. November die Kündigung übergeben.
Wenn Du allerdings bis zum letzten Tag warten möchtest, muss sichergestellt sein, dass der AG an diesem Tag die Kündigung auch erhält. Wenn Du die Kündigung selbst abgibst, lass Dir den Empfang auf einer Kopie der Kündigung bestätigen.
Solltest Du viel zu früh kündigen, kann der AG Dir eine Gegenkündigung geben und Du bist schneller raus als Du möchtest.
Danke fürs Sternchen
Ich weiß nicht genau, ob ich die Frage richtig verstanden habe.
Der 18. November ist der letzte Tag, an dem du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kannst. Würdest du das tun, wäre dein Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten und 2 Wochen beendet, in diesem Fall der 2. Dezember.
Möchtest du, dass der Vertrag am Ende der Probezeit beendet ist, wäre der letzte Tag für die Kündigung der 4. November.
Du musst die Kündigung spätestens! 2 Wochen vor Ende der Probezeit Deinem Arbeitgeber zukommen lassen. Wenn Du sie mit der Post schicken willst, dann rechne lieber 2 Tage mehr
spätestens! 2 Wochen vor Ende der Probezeit
Das ist falsch! Die Probezeit dauert 6 Monate. Solange hat man auch die verkürzte Kündigungsfrist. Man muss nicht zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit kündigen.