Welche Steuervergünstigungen kann ich geltend machen, wenn ich das Steuerformular "Anlage Kind" ausfülle und einreiche? Geht das Ausfüllen grundsätzlich mit einer Steuervergünstigung einher oder müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein?

Immer Ausfüllen, wenn auch lästig.
Nicht abschließende Aufzählung:
Es gibt immer eine Vergünstigung bei der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag.
Bei kleinen Kindern ggf. ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.
Bei älteren auswärtig untergebrachten Kinder (z.B. Studium) ein weiterer Freibetrag.
Auch wird geprüft, ob eine Steuerermäßigung durch einen Kinderfreibetrag günstiger ist als das ausgezahlte Kindergeld.

Um die Anlage Kind einzureichen, brauchst Du als erstes mal ein Kind. Deine Frage klingt so, als ob Du keins hast.... Das Kind muss aber bei Dir wohnen, dann erhälst Du einen Kinderfreibetrag (Höhe weiß ich nicht genau, ca. 1200 Euro vielleicht). Ganz genaue Info´s über die Steuervergünstigungen erhälst Du wohl beim Finanzamt.
Der Kinderfreibetrag wird mit dem Kindergeld verrechnet.
Lediglich bei Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hat man auf jeden Fall ein Plus.
Das Kind muß auch nicht bei Dir wohnen. Du mußt nur (anteilig) kindergeldberechtigt sein. Auch ein unterhaltzahlender Elternteil beispielsweise hat einen Anspruch auf einen (anteiligen) Kinderfreibetrag.
Simmi821 am 25. März 2009 13:30 Stimmt eventuell nicht so ganz, bin selbst noch kindergeldberechtigt, aber da meine Tochter nicht mehr daheim wohnt, habe ich jetzt Steuerklasse 1 und dadurch keinen Kinderfreibetrag mehr auf meiner Steuererklärung.... So hat man mir das jedenfalls gesagt.

lies dir das formular durch da steht drinn was du geltend machen kannst!?
Um die Anlage Kind erfolgreich und mit Aussicht auf Steuervergünstigung ausfüllen zu können, mußt Du für ein Kind kindergeldberechtigt sein.
Und dann mußt Du die Anlage sogar ausfüllen, soweit ich weiß.
Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der Günstigerprüfung, ob Dir neben dem Kindergeld noch eine Steuerermäßigung über den Kinderfreibetrag zusteht. Auf jeden Fall wirkt sich das Kind mindernd auf die Höhe der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags aus.

Anleitung zu Anlöage K:
www.stern.de/wirtschaft/steuern/steuertipps/:Kinder-Anlage-Kind-Seite-1/528595.h...