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Steuerstattung Beerdigungskosten

gefragt von hexi123hexi123 am 04.03.2009 um 11:26 Uhr

Ich habe für meine Frau von 5 Jahren die Beerdigungskosten bezahlt und danach wurde ich krank und Rentner. Jetzt arbeite ich wieder und könnte ich jetzt noch die Beisetzungskosten steuerlich geltend machen?

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Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 5. März 2009 14:23
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Leider ein mehrfaches nein.

  1. Man kann nur Beerdigungskosten geltend machen, die nicht durch den Nachlaß gedeckt sind. Bein Standardehe gehört ja das Vermögen eingentlich beiden Ehepartnern, so dass normale Beerdigungskosten aus dem Nachlaß bezahlbar sind.
  2. Nur im Jahr der Zahlung absetzbar, einen quasi Verlustvortrag gibt es bei außergewöhnlichen Belastungen nicht.

Warum nicht? Das steht im Einkommensteuergesetz. § 11 Zufluß/Abflussprinzip § 33 Außergewöhnliche Belastungen § 10d Verlustvortrag

Steuern absetzen gibt es auch nicht.

Nur Kosten vom Einkommen absetzen gibt es.

Mußt Du Dich wohl in Berlin beschweren.

Kommentar von dackelnero am 5. März 2009 15:51

...also, die erste vernünftige Antwort zu dieser Frage.
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Schön wäre es, wenn die Quellen etwas genauer angegeben würden. In jedem der drei genannten Parasit^^graphen stecken mehrere Vorschriften.
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Insbesondere der 10d sollte etwas erläutert werden, der er isoliert nicht verständlich ist.
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Kannst du das?

Kommentar von dackelnero am 6. März 2009 13:40

...also, dann mache ich das jetzt.
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§ 10d lässt es zu, dass ein entstandener Verlust in anderen Jahren verrechnet wird. Entweder im Jahr zuvor oder unbegrenzt in der Zukunft.
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Aber! es wird nicht abgestellt auf das zu versteuernde Einkommen, sondern auf den Gesamtbetrag der Einkünfte. Und der GdE ist VOR Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
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Und weil Beerdigungskosten außergewöhnliche Belastungen darstellen, gehen die verloren. Denn sie sind nicht vortragbar.
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Das ist wieder mal eine Stelle, wo derjenige, der weniger hat als andere, mit dem Ofenrohr ins Gebirge guckt.
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Wenn noch Fragen sind - einfach fragen.

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 16. April 2009 12:26

§ 10d EStG besagt, das ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte vor/rücktragsfähig ist. Das ist der Saldo zwischen Deinen positiven und negativen EINKÜNFTEN. Einnahmen-Ausgaben = Gewinn oder Überschuß, bzw Verlust, je Einkunftsart. Addieren/subtrahieren, Ergebnis negativ = Verlustrück-/vortrag möglich.

Keine Einkünfte (arbeitslos) = keine Verlustverrechnung.

Die §§33ff sagen nur aus, was außergewöhnliche Belastungen sind.

Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich übrige Sonderausgaben (KiSt, Spenden usw.) abzüglich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen..) abzüglich außergewöhnliche Belastungen ergibt zu versteuerndes Einkommen.

Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte 0,- oder positiv, dann gibt es keinen Vor-Rücktrag.


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 5. März 2009 08:52
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Nein, das geht nicht.

Grundlage dafür ist § 11 Abs. 2 ESTG, der besagt, dass Ausgaben in dem Jahr zu berücksichtigen sind, in dem sie auch bezahlt wurden...

Hinzukommt grundsätzlich, dass Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen nur angesetzt werden können, wenn es sich um einen nahen Angehörigen handelt und diese nicht durch den Nachlass gedeckt sind. Die zumutbare Belastung wird abgeszogen...


anonym
beantwortet von Feronie am 4. März 2009 11:28
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Man kann immer nur die Kosten steuerlich geltend machen, die in dem zu versteuernden Jahr angefallen sind. Und da der Vorfall 5 Jahre zurück liegt, kommt das hier nicht in Betracht.


anonym
beantwortet von anjanni am 4. März 2009 11:28
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Kosten kann man (fast) immer nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie anfallen.

Für manche Fälle gibt es einen Steuervortrag. Aber ich denke, fünf Jahre ist zu lang. Und ob Beerdigungskosten (außergewöhnliche Belastungen) dazugehören? Eher nicht.

Vergiß es also einfach.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 4. März 2009 11:33
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nein, das geht nicht mehr.

Kommentar von 8a2ea0c3b8b3445123608b32a5cd808esmallhexi123 am 4. März 2009 12:50

warum nicht? Ich kann doch erst jetzt Steuern absetzen und vorher ging es nicht, da ich kein Job hatte.

Kommentar von dackelnero am 5. März 2009 16:20

...also, warte doch mal ab, ob Wago1956 seine Antwort näher erläutert. Es ist schließlich die beste hier.


anonym
beantwortet von chmoti88 am 4. März 2009 11:26
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NEIN

Kommentar von 8a2ea0c3b8b3445123608b32a5cd808esmallhexi123 am 4. März 2009 12:50

gibt es dafür eine gesetzl. Grundlage?

Kommentar von dackelnero am 5. März 2009 15:49

JA


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