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Steuersatz bei Versicherungen

gefragt von zarterschmelz am 30.06.2009 um 22:27 Uhr

Hallo, kann mir einer sagen, ob auf Versicherungen Steuern anfallen und ob man die bei der Umsatzsteuerjahresbilanz mit reinrechnen und abziehen darf? Krankenkasse, Renten-/Lebensversicherung, Haftpflicht (betriebliche und private), Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Rechtschutz.

Einen schönen Abend, und danke für die Hilfe!

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Steuern x 2.924 Finanzamt x 933 Versicherungen x 562

anonym
beantwortet von rudibee am 1. Juli 2009 12:05
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Die meisten Versicherungen enthalten 19% Versicherungssteuer, das ist aber keine Umsatzsteuer und kann deshalb nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden. Dass das auch 19% sind, ist Zufall - bzw. vom Gesetzgeber zufällig so gewollt. Der Gesamtbetrag der betrieblich veranlassten Versicherungen (und nur die) gehören zu den Betriebsausgaben und schmälern den Gewinn. Fast alle in der Frage aufgeführten Versicherungen sind aber privater Natur.

Kommentar von EnnoBecker am 1. Juli 2009 12:26

...also, wozu Kommentare lesen?


anonym
beantwortet von EnnoBecker am 1. Juli 2009 11:38
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...also, die meisten Versicherungen enthalten einen Steuersatz, der stets so hoch ist wie der aktuelle Umsatzsteuersatz, im Moment also 19%.
.
Es handelt sich aber nicht um Umsatzsteuer, sondern um Versicherungsteuer. Umsatzsteuer ist in Versicherungen nicht enthalten.
.
Die Versicherungen haben bei der Umsatzsteuererklärung also nichts zu suchen.


anonym
beantwortet von gausimausi am 1. Juli 2009 09:24
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Meinst Du jetzt was steuerlich abzugsfähig ist oder als einnahmen bei der Steuer angegeben werden muss?

Kommentar von zarterschmelz am 1. Juli 2009 09:39

ich möchte meine aufwendungen für betriebliche versicherungen gegen die aus meiner einkommensteuererklärung erwachsene steuerschuld anrechnen lassen.

Kommentar von Candlejack am 1. Juli 2009 10:28

tip unter freunden: betriebliche versicherungen sind absetzbar, privat sind haftpflichtanteil fürs auto sowie beruflicher anteil der rechtsschutz absetzbar. größerer tip: steuerberater, da keiner ausser steuerberatern verbindliche steuerauskünfte geben darf :-( standesrecht.

Kommentar von EnnoBecker am 1. Juli 2009 11:39

...also, und das Leseverständnis schläft noch? Bitte einfach die Frage noch mal in Ruhe durchlesen.


xxxkatze
beantwortet von xxxkatze am 30. Juni 2009 22:38
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Wenn hier um die Umsatzsteuererklärung geht, stell die Frage deinem Steuerberater (das ist der Experte) hier muss getrennt werden nach Privat und Betrieb

Kommentar von EnnoBecker am 1. Juli 2009 11:40

[ ] Du hast begriffen, worum es in diesem Forum geht.


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