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Steuerrückzahlung während der Insolvenz?

gefragt von minni29 am 27.07.2008 um 16:02 Uhr

Hallo zusammen,

nach langem Stöbern im Internet ist mir immer noch nicht klar, wie das mit der Steuerrückzahlung während der WVF in der Insolvenz ist. Der eine sagt, die komplette Steuerrückzahlung die man erhält, geht an den Treuhänder, der andere sagt nur ein Teil und der dritte ist der Meinung man kann diese behalten. Ich bin seit dem 19.10.2007 in der WVF. Für das Jahr 2006 musste ich rückwirkend lt TH die Steuererklärung machen und komplett an den TH zahlen. Für das Jahr 2007 habe ich die Steuererklärung eingereicht und warte noch auf Antwort vom Finanzamt. Muss ich diese nun komplett, zum Teil oder gar nicht an den TH überweisen?

Danke für eure Antworten im Voraus

lg minni

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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 27. Juli 2008 16:04
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genau wie 2006, wüsste nicht, dass sich da was geändert hätte.

du hast alles zu unternehmen, um deine schulden abzutragen.

Kommentar von minni29 am 27. Juli 2008 16:07

mh dachte ich mir schon, aber ich dachte ich frag ma :d ... ist schon verwirrend wenn überall was anderes steht :-(

Kommentar von Feuerwald am 27. Juli 2008 22:42

genau wie 2006, wüsste nicht, dass sich da was geändert hätte.

-> es ändert sich eigentlich ständig etwas an der Rechtssprechung. Was 2006 ggf. noch bestand hatte, kann 2008 schon ganz anders sein. Die Steuererstattung fällt als „Vermögen“ nur für den Zeitrum bis Aufhebung des Insolvenzverfahrens in die Insolvenzmasse. In der sog. Wohlverhaltensphase wird die Steuererstattung nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst. So hat der BGH entschieden. Lässt sich nachlesen.

du hast alles zu unternehmen, um deine schulden abzutragen.

-> auch das erscheint sehr oberflächlich und wenig fundiert. Was alles zu tun ist, ergibt sich im wesendlichen aus § 295 InsO. "Alles" steht da nicht drin.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 27. Juli 2008 22:55

finde ich nicht oberflächlich, man sollte schon alles tun um seine schulden abzubauen.

Kommentar von Feuerwald am 28. Juli 2008 00:07

man "hat" man "sollte" - Fakt ist: Es gibt Regeln, klar und deutlich in der "InsO" definiert. Man sollte m.E. in solchen Foren wie diesem auf "gute Fragen" auch "gute Antworten" geben oder es lassen. Klar kann man der Meinung sein, man "sollte" alles tun, nur dann sollte man das auch so schreiben "Ich bin der Meinung es wäre richtig man sollte alles tun aber so genau weis ich es auch nicht ....". Verstehen Sie das bitte nicht falsch, wenn Menschen im Netz nach Antworten auf Fragen suchen und dann eigentlich nur auf Antworten stoßen, die eigentlich nur eine persönliche Empfindung widerspiegeln, ist das nicht wirklich hilfreich.

So kann es bspw. im Restschuldbefreiungsverfahren wirklich sehr problematisch werden, wenn man glaubt oder erklärt bekommt durch direkte Zahlungen an einzelne Gläubiger etwas "gut machen" zu wollen. Es ist eben nicht ratsam, alles zu tun. Eigentlich gehören solche Frage überhaupt nicht in solche Foren wie diese hier. Viel zu gefährlich.

Kommentar von 0d9c12d00efa8d0a3ff5e09b08dc7710smallgrisu05 am 28. Juli 2008 08:57

Jetzt ist mir klar, warum mein Insolvenzverwalter mich nicht mehr zur Abgabe der Steuererklärung drängt! Schade, daß Du Deine Erläuterung als Kommentar geschrieben hast, Feuerwald. Ich hätte Dir nen dicken DH gegeben!


anonym
beantwortet von minni29 am 27. Juli 2008 19:56
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Danke für eue Antworten. Ich bin auch davon ausgegangen, daß ich alles abführen muss. Nicht das ihr mich falsch versteht. Ich finds ok, hab mich ja selber in den Schlamassel gebracht und muss es halt ausbügeln. Nur wenn jeder was anderes sagt, dann verwirrt das schon ;D


anonym
beantwortet von Rolfe am 27. Juli 2008 18:22
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Bis zur Aufhebung des Verfahrens nach § 200 InsO geht die Steuerrückerstattung komplett an den Insolvenzverwalter. Wann die Aufhebung stattfindet, hängt von der Anzahl der Gläubiger und der Kompliziertheit des Verfahrens ab. Wenn z.B. Wohnungen zu veräussern sind, dauert das länger. Mit Wirkung des Aufhebungsbeschlusses und Verteilung der vorhandenen Masse im Schlusstermin werden Steuerrückerstattungen für die Zukunft wieder an den Steuerpflichtigen gezahlt. Das ist derzeit gängige Rechtsprechung.


UweClaes
beantwortet von UweClaes am 27. Juli 2008 16:20
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  1. Ein guter, ehrlicher Kontakt zum Insolvenzverwalter schadet nie! 2. Alles über der Pfändungsfreigrenze (laut bekannter Tabelle) geht in den Topf um die Schulden zu tilgen. Es gibt wenig Ausnahmen (Lottogewinn und Erbschaft wird "nur" 50% abgezogen)

anonym
beantwortet von Alinchen am 27. Juli 2008 16:06
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Bei einer Insolvenz steht einen doch ein Insolvenzverwalter zur Seite, oder?!

Der weiß ganz bestimmt, was mit Deiner Steuererstattung passieren wird... Du musst ihn nur fragen!!!

Kommentar von minni29 am 27. Juli 2008 16:08

ja das ist wohl fast am besten. ... ich warte wohl ab, bis ich Post vom FA habe und dann frage ich mal. Danke Alinchen

Kommentar von Alinchen am 27. Juli 2008 16:13

Gern geschehen ;o)


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