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Steuerrückzahlung?

gefragt von Mutter1942 am 25.01.2009 um 19:22 Uhr

Wenn man bei einem Finanzamt Steuerschulden hat und aber deswegen bereits eine Lohnpfändung hat, bekommt man trotzdem die Lohnsteuer bzw. Pendlerpauschale ausbezahlt? Sind nämlich in der Ziwschenzeit umgezogen und es ist nun ein anderes Fianzamt in einem anderen Bundesland für uns zuständig!

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Steuer x 2.333 Schulden x 1.000 Fianzamt x 3

anonym
beantwortet von anjanni am 25. Januar 2009 19:26
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Ausbezahlt bekommst Du nur, wenn nach der Verrechnung mit den Steuerschulden was übrigbleibt. Angerechnet wird Dir das wohl.

Der Umzug spielt definitiv keine Rolle. Denn beim neuen Finanzamt mußt Du ja wohl Deine bisherige Steuernummer angeben. Bzw. neuerdings gibt's ja eh die eindeutige ID - da gibt's kein Entkommen mehr!


anonym
beantwortet von jotde01 am 25. Januar 2009 19:25
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alle Rückzahlungen werden mit eventuellen Steuerschulden verrechnet. da hilft es auch nicht, wenn man/frau in einem anderen Steueramtsbezirk wohnt, die Jungs haben absoluten Datenabgleich....


anonym
beantwortet von leaengel am 25. Januar 2009 19:24
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Das dürfte egal sein, dass ihr umgezogen ist, weil Eure Finanzamtsakte mit Euch umzieht. Guthaben dürfte nicht ausbezahlt werden und wenn es fälschlicherweise doch geschieht, hat das Finanzamt einen Rückforderungsanspruch (nebst Zinsen bzw. Säumniszuschlägen, ggf. Vollsteckungskosten).

Lieber gar nicht erst mit dem Guthaben rechnen!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 25. Januar 2009 19:23
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Ne, das wird mit der Steuerschuld verrechnet. Die Finanzämter "reden" nämlich miteinander.


ibicks
beantwortet von ibicks am 25. Januar 2009 19:23
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ich denke mal ja.


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