Wenn man bei einem Finanzamt Steuerschulden hat und aber deswegen bereits eine Lohnpfändung hat, bekommt man trotzdem die Lohnsteuer bzw. Pendlerpauschale ausbezahlt? Sind nämlich in der Ziwschenzeit umgezogen und es ist nun ein anderes Fianzamt in einem anderen Bundesland für uns zuständig!
Steuerrückzahlung?
Antworten (5)
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1Antwort von
anjannianjanni
Ausbezahlt bekommst Du nur, wenn nach der Verrechnung mit den Steuerschulden was übrigbleibt. Angerechnet wird Dir das wohl.
Der Umzug spielt definitiv keine Rolle. Denn beim neuen Finanzamt mußt Du ja wohl Deine bisherige Steuernummer angeben. Bzw. neuerdings gibt's ja eh die eindeutige ID - da gibt's kein Entkommen mehr!
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1Antwort von
jotde01jotde01
alle Rückzahlungen werden mit eventuellen Steuerschulden verrechnet. da hilft es auch nicht, wenn man/frau in einem anderen Steueramtsbezirk wohnt, die Jungs haben absoluten Datenabgleich....
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1Antwort von
leaengelleaengel
Das dürfte egal sein, dass ihr umgezogen ist, weil Eure Finanzamtsakte mit Euch umzieht. Guthaben dürfte nicht ausbezahlt werden und wenn es fälschlicherweise doch geschieht, hat das Finanzamt einen Rückforderungsanspruch (nebst Zinsen bzw. Säumniszuschlägen, ggf. Vollsteckungskosten).
Lieber gar nicht erst mit dem Guthaben rechnen!
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1Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Ne, das wird mit der Steuerschuld verrechnet. Die Finanzämter "reden" nämlich miteinander.
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