meine frage: darf das amt die ganze rückerstattung gegenrechnen? ich lebe in einer lebensgemeinschaft, wir haben zwei kinder, das einkommen von meinem freund reicht nicht, ich bekomme harz 4, in dr steuererklärung gibt er ja auch rezeptquittungen an welche ja berücksichtigt werden, weil medi ist ja teuer wird aber nicht vom amt bezahlt, ist nicht im regelsatz enthalten. unsere hoffnung das wir das geld ja irgentwann wieder bekommen was uns da im monat fehlt, jetzt wird aber auf die entsumme geschaut und alles gegen gerechnet und dann bekommen wir ein - zwei monate kein geld vom amt. da muss doch ein teil für den arbeitnehmer bleiben, autoreparatur o.a. kann man ja auch n

also ich kann Dir nur raten mal bei www.tacheles-sozialhilfe.de reinzuschauen. Da stehen viele interessante Sachen drin.Kannst Dich auch anmelden und Deine Frage dort reinschreiben.