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Steuerrecht, Kirchensteuer und Austritt

gefragt von krane am 19.03.2008 um 11:51 Uhr

Ich war im Jahr 2007 bis einschließlich Juni Auszubildender und wurde direkt übernommen. Bin im Juli aus der Kirche ausgetreten, da die Kirchensteuer erheblich Teurer war.

Nun habe ich eine Steuererklärung gemacht, laut Elster sollte ich was herausbekommen, im Steuerbescheid steht aber folgend, dass eine Nachzahlung von 20 Euro zu leisten ist.

Auf Nachfrage beim Finanzamt:

Die Kirchensteuer wird aus Vereinfachungsgründen aufs Jahresbrutto gerechnet. Da ich ab August ausgelernt hatte, ist mein Gehalt dementsprechend gestiegen und somit auch der Anteil an der zu bezahlenden Kirchensteuer. Kurz gesagt, ich bezahlte als Azubi Kirchensteuer eines ausgelernten. Ist das Rechtens?


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komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 24. März 2008 12:48
1x
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Zwischenfrage: Wieso kannst du nicht so hohe Werbungskosten geltend machen, dass du nicht zahlst, sondern alles weiderbekommst???

Arbeitsmittel, Fahrtweg, Lehrbücher, Bewerbungskosten usw....

Du solltest dringend mal zum Thema Werbungskosten gucken, ob du was vergessen hast.


anonym
beantwortet von dolabella am 19. März 2008 12:12
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Ja, das ist so. Im nächsten Jahr wird alles besser ;-)


anonym
beantwortet von asdfasdfasdf am 19. März 2008 12:15
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Du hast nicht Kirchensteuer eines Ausgelernten bezahlt, sondern du hast anteilig (für den Teil des Jahres, während dem du Mitglied in einer Religionsgemeinschaft warst) am Jahresende Kirchensteuer auf dein gesamtes Jahreseinkommen bezahlt.

War bei mir auch so, damals nach der Ausbildung :)


anonym
beantwortet von krane am 19. März 2008 13:09
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...Tza das ist Deutschland. Schön das die Lohnsteuer aber monatggenau berechnet wird, da brauch der Staat auf einmal keine Vereinfachungsgründe mehr. Hmmm weil dann wäre ja z.B. ein Gehalt + Weihnachtsgeld auch was Wert, weil der Staat nicht so daran knabbern würde.

Bekommt man eigentlich dann aber auch was zurück, wenn ich z.B. ein halbes Jahr unter einem hohen Satz Kirchensteuer bezahlt habe und auf einmal Arbeitslos etc. werden würde? Oder wird dann doch wieder 8%/9% monatggenau von der Lohnsteuer berechnet?


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 19. März 2008 19:11
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Das nächste Mal erst ausrechnen und dann evtl. keine Steuerklärung abgeben (weil wenn du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast mit Steuerklasse 1 bist du nicht verpflichtet)


anonym
beantwortet von mvsstrauss am 28. August 2008 20:39
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Kirchensteuer - NEIN DANKE!!!

Die grosse Steuerberatungsgesellschaft DER GROSSE KONZ 2007 ZEIGT 1000 GANZ LEGALE STEUERTRICKS

Zum Thema Kirchensteuer heisst es auf Seite 721:

"5. Die Kirchensteuer

Warum ich gegen die Kirchensteuer bin: Weil die Religionen den meisten Haß unter die Menschen bringen und Scheiterhaufen, Mord, Totschlag, Überfall auf Unschuldige und die meisten Kriege auf einem nicht vorhandenen Gewissen haben."

"Wenn Du aus der Kirche ausgetreten bist, laß Deine Steuerkarte ändern. Ansonsten muß Dein Arbeitgeber weiterhin für Dich Kirchensteuer an das Finanzamt entrichten."

Sehr informative Seiten zum Thema Kirchensteuer, Steuerrecht, Kirchensteuerberechnung: http://kirchenaustritt.wg.am


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