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Steuerpflicht für Rentner: was tun, damit man kein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung bekommt

gefragt von sommerpaula am 11.05.2009 um 11:17 Uhr

Eine Freundin erzählte mir, dass es offenbar eine Steuerpflicht für Rentner gibt, unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommensgrenze). Sie hat das wo gelesen und angeblich soll nach der Bundestagswahl der Sache nachgegangen werden...ich wusste das gar nicht! Was kann man tun, um nicht noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung an den Hals zu bekommen?


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anonym
beantwortet von rudiratlos6 am 11. Mai 2009 11:23
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Eine Steuererklärung an das zuständige Finanzamt schicken.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 11. Mai 2009 11:26
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Mach eine Steuererklärung, Du mußt doch auch eine Steuerkarte haben.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 11. Mai 2009 11:29

Steuerkarte als Rentner?

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 11. Mai 2009 17:09

Ja, wenn z.B. eine Betriebsrente bezogen wird.


Kabark
beantwortet von Kabark am 11. Mai 2009 11:29
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Eine Steuerpflicht für Rentner gibt es schon lange. Nur sind halt die meisten Renten so niedrig, dass es zu keinen Steuern kommt. Steuererklärung machen, dann wirst Du sehen.


anonym
beantwortet von gapoon am 12. Mai 2009 08:21
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Unter http://www.rentenampel.de/ kannst Du nachschauen ob Du eine Steuererklärung abgeben musst. Dort gibt es auch weitere Infos.


anonym
beantwortet von bombach am 12. Mai 2009 11:48
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Rentner sind ab einer monatlichen Bruttorente (findet man auf dem aktuellen Rentenbescheid und nicht auf dem Kontoauszug des Rentners!) von 1500 Euro und mehr pflichtveranlagt. Das resultiert daraus, dass der steuerpflichtige Anteil bei einer derartigen Rentenhöhe den Grundfreibetrag übersteigt und der Rentner dann immer Steuern zahlen muss. Das gleiche trifft auch für Rentner zu, die außer ihrer Rente noch andere Einnahmen, z. B. Mieteinnahmen o. a. haben. Ich empfehle hier auf jeden Fall eine Steuererklärung zu machen. Das kostet pro Jahr etwa 75,00 Euro angebühren und ist besser als Ärger mit dem Finanzamt.



WernerPlaten
beantwortet von WernerPlaten am 25. September 2009 06:21
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An Sommerpaula, richtig , ab Herbst (ca. Oktober 2009) werden die Rentenbezugsmitteilungen auf elektronischem Weg an die Finanzämter übertragen und dort ausgewertet. Die Übertragung geschieht rückwirkend für die Jahre 2005 bis 2008. Wenn jedoch die steuerpflichtigen Beträge aus Renten und Pensionen zuzüglich anderer Einkünfte, wie z. B. aus Mieteinnahmen insgesamt bei Alleinstehenden mehr als € 7.664, bei zusammenveranlagten Ehegatten € 15.328,-- nicht übersteigen haben Sie nichts zu befürchten. Liegen die Einkünfte jedoch darüber, sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, jedoch können ebenfalls Steuervorteile geltend gemacht werden; dies kann dazu führen, daß Sie dennoch keine Einkommensteuer zahlen müssen.


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