Steuerpflicht bei Wohnsitz in Deutschland und im Ausland

gefragt von fpa53 am 09.07.2009 um 17:31 Uhr

Wo bin ich steuerpflichtig, wenn ich mich (als deutscher Rentner) üblicherweise jedes Jahr 25 Wochen in Südafrika (mit Wohnsitz), 21 Wochen in Deutschland (mit Wohnsitz) und 6 Wochen am Mittelmeer aufhalte ?

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LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 9. Juli 2009 18:52
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Kommentar von fpa53 am 10. Juli 2009 09:15

Das Dokument bezieht sich auf Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten: Trifft auf die Fragestellung nicht zu.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 10. Juli 2009 12:37

Es war mit diesem Link nicht beabsichtigt, Dir die Lösung Deiner besonderen Situation (nur Einkommensteuerrecht für Renteneinkünfte?) darzulegen. Allerdings kannst Du dem Schreiben wesentliche Ansatzpunkte und Prinzipien entnehmen, z.B. denen der OECD-MA, DBAs, der steuerlichen Ansässigkeit gem. 1.2.1 usw.

Auch erhältst Du eine Adresse, die sich möglicherweise mit der von Dir angeregten Problematik beschäftigt, die sicherlich eher Einzelfall bezogen und im wesentlichen auf die beiden beteiligten Länder Südafrika und Deutschland beschränkt ist.

Es wäre schön, wenn Du bei Deinen weiteren Untersuchungen auf eine interessante Informationsquelle stoßen solltest und diese dann hier als Antwort hinterlassen würdest.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 10. Juli 2009 13:20

Ruhegelder werden in Art. 18 (und evtl. 19.2) des OECD-MA behandelt. Im DBA Deutschland-Südafika allerdings in Art. 16 (siehe auch http://www.steuerschroeder.de/suedafri.rtf).

Die "Ansässigkeit" wird in Art. 3 g) aa)-cc) behandelt. Für Dich ist voraussichtlich der Unterpunkt cc) von Interesse.

Über den Abkommenstext hinaus sollte unbedingt noch geklärt werden, ob es themenbezogene Zusatzprotokolle gibt.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. Juli 2009 17:38
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In dem Land in dem Du Einkünfte erzielst. Als deutscher Rentner ist das sicher die Schweiz.



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