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Steuerpflicht bei befristeten Vollzeitjobs

gefragt von missmarylinmissmarylin am 26.12.2008 um 19:24 Uhr

Hallo zusammen!

Ich habe dieses Jahr 16 Tage in Vollzeitbeschäftigung gearbeitet, habe aber den Status des Studenten. Nun interessiert es mich, ob und in welcher Höhe ich Steuern abführen muss. Ich komme nicht über 850 Euro, die Stelle ist als befristete Vollzeitanstellung angemeldet.

Wäre lieb, wenn sich ein Sachkundiger antworten könnte.

LG


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Dezember 2008 19:25
2x
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bei 850 Euro ist keine Steuerabfuhr notwendig..

Kommentar von 5193a37fada92db64668e31308b0468fsmallmissmarylin am 26. Dezember 2008 19:28

Vielen Dank für deine Antwort!

Heißt das, dass ich von Anfang an keine Abschläge von meinem Lohn abführen muss? Oder, dass ich mir mit der Steuererklärung im nächsten Jahr die Abgaben vollständig wiederholen kann?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 26. Dezember 2008 19:34

wenn du keine geleistet hast, dann kannst ja auch keine zurückholen...

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 27. Dezember 2008 14:28

Die Zahlungen für die Sozialversicherung gibt es bei der Steuererklärung nicht wieder; nur die Steuer.

Aber schau auch mal, ob Dir von ZInsen Steuern abgezogen wurden: www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#anlage_kap


svanny
beantwortet von svanny am 26. Dezember 2008 19:26
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Es spielt natürlich keine Rolle, ob du nur für ein paar Tage beschäftigt warst oder ob du Student bist. Einkommen ist Einkommen und das ist prinzipiell zu versteuern.

Bei 850 EUR liegst du jedoch weit unterhalb der Bemessungsgrenze, wodurch keine Steuern anfallen werden.

(Keine Steuerberatung, nur Meinung)


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 26. Dezember 2008 23:21
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Wenn du für 16 Tage 850 Euro verdienst hast, müsste eigentlich Lohnsteuer abgezogen worden sein. Die bekommst du dann evtl. über die Einkommensteuererklärung wieder zurück. Aber grundsätzlich fällt LSt bei 900 € für einen ganzen Monat und ESt bei 7.664 € jährlich an.


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