missmarylin am 26.12.2008 um 19:24 Uhr
Hallo zusammen!
Ich habe dieses Jahr 16 Tage in Vollzeitbeschäftigung gearbeitet, habe aber den Status des Studenten. Nun interessiert es mich, ob und in welcher Höhe ich Steuern abführen muss. Ich komme nicht über 850 Euro, die Stelle ist als befristete Vollzeitanstellung angemeldet.
Wäre lieb, wenn sich ein Sachkundiger antworten könnte.
LG
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bei 850 Euro ist keine Steuerabfuhr notwendig..

Es spielt natürlich keine Rolle, ob du nur für ein paar Tage beschäftigt warst oder ob du Student bist. Einkommen ist Einkommen und das ist prinzipiell zu versteuern.
Bei 850 EUR liegst du jedoch weit unterhalb der Bemessungsgrenze, wodurch keine Steuern anfallen werden.
(Keine Steuerberatung, nur Meinung)
Wenn du für 16 Tage 850 Euro verdienst hast, müsste eigentlich Lohnsteuer abgezogen worden sein. Die bekommst du dann evtl. über die Einkommensteuererklärung wieder zurück. Aber grundsätzlich fällt LSt bei 900 € für einen ganzen Monat und ESt bei 7.664 € jährlich an.
Vielen Dank für deine Antwort!
Heißt das, dass ich von Anfang an keine Abschläge von meinem Lohn abführen muss? Oder, dass ich mir mit der Steuererklärung im nächsten Jahr die Abgaben vollständig wiederholen kann?
wenn du keine geleistet hast, dann kannst ja auch keine zurückholen...
Die Zahlungen für die Sozialversicherung gibt es bei der Steuererklärung nicht wieder; nur die Steuer.
Aber schau auch mal, ob Dir von ZInsen Steuern abgezogen wurden: www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#anlage_kap