Da meine Frau in der Insolvenz befindet müssen wir getrennte Steuererklärungen machen.Da wir Stk.3/5 sind müsste ich 1600 € nachzahlen und meine Frau bekäme eine Rückerstattung von 1800€ die Ja ihr Insolvenzverwalter bekäme.Muss ich mir das Gefallen lassen oder kann ich was dagegen tun
da kannst du gar nix machen, die gläubiger deiner frau wollen bedient sein und das mit recht.
vielleicht lasst ihr mal für die zukunft eure steuerklassen prüfen, evtl. brauchst du dann nicht so viel nachzahlen.
Selbst wenn ihr eine gemeinsame Veranlagung gemacht hättet (was auch in der Insolvenz zwecks Ausschöpfung von Freibeträgen möglich ist), würde der Insolvenzverwalter einen sog. Aufteilungsantrag an das Finanzamt stellen, dem auch stattgegeben wird - mit dem Ziel, festzustellen, welche Steuerpflichten (oder Rückerstattungsrechte) wem zustehen. Auch dann würde der IV Rückerstattungsansprüche deiner Frau zur Masse ziehen.